• Aktualisierte Forenregeln

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Wasserkühlung und Garantieanspruch.

AW: Wasserkühlung und Garantieanspruch.

flipflop am 19.03.2008 10:53 schrieb:

hab gerade mal bei alternate nachgelesen - alle agb-passagen, die sich auf änderungen durch den kunden beziehen, beinhalten ein "gewährleistung erlischt, wenn der schaden dadurch hervorgehoben wurde".
d.h. auch mit einem anderen kühler hat man gewährleistung z.b. darauf, dass der chip den standard-takt überlebt.
aber:
es gibt auch eine klausel, die die beweislast für dieses "nicht dadurch verursacht" unabhängig von der zeit seit dem kauf dem kunden anlastet.
d.h. man sollte schon quadro käufer sein, damit sich gutachter(find dafür erstmal einen)+ggf. anwalt auszahlen ;)



bezüglich nachweis in umgekehrter richtung:
bei übertackten ist das relativ aufwendig und es kann wohl mir recht davon ausgegangen werden, dass sich die händler/hersteller nicht jedesmal die mühe machen.
aber einen ausgetauschten kühler kann man z.t. an den schrauben, an wlp resten, anderer wlp, mehrfach genutzter wärmeleitpads,... einwandfrei erkennen und schon eine unterschiedlich starke verstaubung kann auf den ersten blick ein hinweis auf eine sorgfältigere kontrolle geben.



wenn man auf der sicheren seite sein will, würde ich aber, bevor ich 200€ aufpreis für ne black pearl zahle, erstmal bei z.b. watercool nachfragen.
die bieten zumindest die montage als service an und afaik ist dann auch ne garantie dabei - und das ganze für ne 10er potenz weniger ;)
(aquacomputer hat auch mal ne zeitlang kühler montiert - allerdings hatten sie damals probleme mit dem höhenausgleich. ob sie das immer noch anbieten, weiß ich nicht)
 
AW: Wasserkühlung und Garantieanspruch.

flipflop am 19.03.2008 10:53 schrieb:
Bei der Garantie ist nicht der Händler, sondern der Hersteller Dein Ansprechpartner.
Natürlich, sofern die Garantie nicht vom Händler gegeben wird. Nur wendet man sich in Problemfällen immer erst an den Händler, auch wenn die Garantie vom Hersteller kommt. ;)

flipflop am 19.03.2008 10:53 schrieb:
Das ist schön für den Kunden, wenn es so läuft, und wenn der Fehler definitiv nicht am Lühler lag ja prinzipiell auch richtig.
Allerdings läuft das dann unter Kulanz bzw. Kundenfreundlichkeit. Ist ja ein hart umkämpfter Markt. Rein rechtlich besteht aber kein Anspruch - und darum geht es in dieser Diskussion ja.
Dann solltest du dir das Posting des Threaderstellers nochmal durchlesen.
Über was andere hier diskutieren interessiert mich nicht. :-)

Auf den Rest deines Postings gehe ich nicht weiter ein, da du am Thema vorbei "erzählst"... (es geht darum wie es "gehandhabt" wird, dabei spielt es keine Rolle ob es sich um Garantie, Gewähr oder Kulanz handelt - was zählt ist was hinten rauskomt)

MFG
 
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