• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Vorratsdatenspeicherung-Gesetz bereits in Kraft getreten?

Rein gesetztlich gesehen, wann darf die Polizei oder der Verfassungsschutz die Telefonate und Emails einer Person überwachen - d.h. überwachen sie schon die Telefonate und Emails ALLER Bundesbürger (d.h. ohne Voraussetzung von Verdacht oder richterlicher Genehmigung) oder nur einzelne Personen wenn bei diesen ein Verdacht oder eine richterliche Genehmigung besteht? Ich denke eher letzteres, da ja im Grundgesetz das Recht der Bundesbürger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gegeben ist. Was meint ihr?
 
FX-FutureSoldier-2 am 05.08.2005 16:48 schrieb:
Rein gesetztlich gesehen, wann darf die Polizei oder der Verfassungsschutz die Telefonate und Emails einer Person überwachen - d.h. überwachen sie schon die Telefonate und Emails ALLER Bundesbürger (d.h. ohne Voraussetzung von Verdacht oder richterlicher Genehmigung) oder nur einzelne Personen wenn bei diesen ein Verdacht oder eine richterliche Genehmigung besteht? Ich denke eher letzteres, da ja im Grundgesetz das Recht der Bundesbürger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gegeben ist. Was meint ihr?


im moment ist es so, dass du erst ne richterliche genehmigung brauchst, alles andere wäre mir neu.

und um jemand völlig grundlos abzuhören haben die wie gesagt eh nicht genug leute. es WIRD also NICHT schon jeder überwacht und wird es auch nie werden, weil es viel zu viele leute bräuchte ;)


was ich mir noch vorstellen könnte wäre, dass die schon um keine zeit zu verlieren bei abgabe des antrags einfach mal loslegen und die daten dann wieder vernichten, falls der richter den antrag ablehnen sollte. das wäre allerdings dann rechtlich fragwürdig.
 
Herbboy am 04.08.2005 16:32 schrieb:
naja, ich versteh dieses "geht X nix an" getue eh nicht... schadet mir doch nicht, wenn X das mitbekommt und ich X noch nicht mal persönlich kenne und auch über 3 ecken nix mit ihm zu tun hab.

dann kann sich ja auch jeder bei dir mal in Der Wohnung umgucken, wenn du nicht da bist, so lange er dich nicht kennt, schadet dir doch nicht
 
El_Bronchito am 05.08.2005 16:58 schrieb:
Herbboy am 04.08.2005 16:32 schrieb:
naja, ich versteh dieses "geht X nix an" getue eh nicht... schadet mir doch nicht, wenn X das mitbekommt und ich X noch nicht mal persönlich kenne und auch über 3 ecken nix mit ihm zu tun hab.

dann kann sich ja auch jeder bei dir mal in Der Wohnung umgucken, wenn du nicht da bist, so lange er dich nicht kennt, schadet dir doch nicht


wenn ich 100%ig WÜSSTE, dass derjenige nix anrührt und einfach wieder geht, dann wäre das korrekt.

oder wenn ich es gar nicht mitbekomme (wie es ja bei ner telefonüberwachung der fall wäre) und derjenige nix anrührt, dann wäre es mir auch schnuppe.
 
Herbboy am 05.08.2005 17:01 schrieb:
wenn ich 100%ig WÜSSTE, dass derjenige nix anrührt und einfach wieder geht, dann wäre das korrekt.

Das weißt du bei Telefon-, Email- und sonstiger Überwachung ja auch nicht. Wer kontrolliert denn die Leute, die dich kontrollieren? Außerdem hast du ein komisches Verhältnis zur Privatsphäre.
 
El_Bronchito am 05.08.2005 17:03 schrieb:
Herbboy am 05.08.2005 17:01 schrieb:
wenn ich 100%ig WÜSSTE, dass derjenige nix anrührt und einfach wieder geht, dann wäre das korrekt.

Das weißt du bei Telefon-, Email- und sonstiger Überwachung ja auch nicht.
deswegen sage ich "wenn ich WÜSSTE". natürlich würde ich nicht wollen, dass einer in mein haus geht, weil ich ja eben nicht wissen kann, ob er irgendwas bei mir verändert oder klaut oder so, aber...

Wer kontrolliert denn die Leute, die dich kontrollieren? Außerdem hast du ein komisches Verhältnis zur Privatsphäre.
wenn die nur hinhören können die ja nix "anrühren"... selbst wenn die selber nicht erneut kontrolluert werden: was sollen die denn mit meinen gesprächen anfangen...?

zB was zur hölle soll denn einer, der mich gar nicht kennt, mit einer email anfangen, in der ich zB einem kumpel übers wochenende berichte...??? oder mit einem telefonat, wo ich mit nem freund witze reiße?


ich versteh die aufregung echt nicht...
 
Herbboy am 05.08.2005 17:07 schrieb:
deswegen sage ich "wenn ich WÜSSTE". natürlich würde ich nicht wollen, dass einer in mein haus geht, weil ich ja eben nicht wissen kann, ob er irgendwas bei mir verändert oder klaut oder so, aber...

Sicher weiß ich nicht, ob das passiert, aber ganz sicher, dass es nicht passiert, kann ich ja auch nicht sein. Das reicht mir schon.

Herbboy am 05.08.2005 17:07 schrieb:
wenn die nur hinhören können die ja nix "anrühren"... selbst wenn die selber nicht erneut kontrolluert werden: was sollen die denn mit meinen gesprächen anfangen...?

zB was zur hölle soll denn einer, der mich gar nicht kennt, mit einer email anfangen, in der ich zB einem kumpel übers wochenende berichte...??? oder mit einem telefonat, wo ich mit nem freund witze reiße?


ich versteh die aufregung echt nicht...

Es geht niemanden etwas an, was ich z.B. meiner Freundin schreibe, weil das eine Sache ist, die zwischen ihr und mir ist. Selbst wenn die damit nichts anfangen können, wird mein Recht auf Privatsphäre dadurch verletzt. Mal abgesehen davon hab ich die Befürchtung, dass der Staat damit anfängt und wenn das erst mal "etabliert" ist, das noch mal verschärft.
 
El_Bronchito am 05.08.2005 17:13 schrieb:
Es geht niemanden etwas an, was ich z.B. meiner Freundin schreibe, weil das eine Sache ist, die zwischen ihr und mir ist. Selbst wenn die damit nichts anfangen können, wird mein Recht auf Privatsphäre dadurch verletzt. .
naja, das ist das typisch deutsche problem. "ich hab das recht - basta"... ;) wenn die damit nix anfangen können kann es dir doch wirklich egal sein. du hast ja dadurch keinerlei nachteile. andererseits aber könnte man durch nicht zu strenge vorgaben viel schneller straftaten aufdecken oder verhindern als wenn man erst auf richterliche erlaubnisse warten muss.

meine meinung ist: richterliche erlaubnis muss da sein, aber die muss auch sehr schnell erfolgen. und überwachen dürfen natürlich dann nur bestimte personen, also nicht dass du denkst, dass jeder kleine polizist das dann dürfen soll.


und dass irgendwelche leute nur aus spaß emails oder so lesen ist ja eh völliger quatsch. dazu haben die weder das personal noch einen grund. wieviele millionen emails, telefonate gibt es pro tag? selbst wenn die "geheimdienstler" ohne jegliche richtererlaubnis abhören dürften wäre es schon ein riesenzufall, dass ausgerechnet du "belauscht" wirst, und dann müßte derjenige auch noch irgendwelche diffusen gründe haben, dir weiterhin zuzuhören, obwohl keinerlei verdächtigen inhalte vorhanden sind...


ps: was könnte denn der staat überhaupt noch verschärfen, wenn man auch ohne erlaubnis abhören können dürfte...? :confused: schräfer geht's ja eh nicht... :-o
 
Herbboy am 05.08.2005 17:07 schrieb:
ich versteh die aufregung echt nicht...

In der Schweiz haben wir auch unsere Erfahrungen gemacht.
1989 kam heraus, dass die Bundespolizei, Akten über über 900'000 Personen und Ereignisse angelegt hatte. Betroffen waren alle, die sich irgendwie nicht konform benommen haben, vorallem Linke. Das ging von der Lehrerin, die gerne nach der Arbeit ein Bier trank bis hin zu Intellekuellen und Journalisten (Es gab eine Liste von etwa 10000 Leuten, die im Krisenfall hätten interniert werden sollen).
Diese Bespitzelung hatte durchaus Konsequenzen, Leute wurden plötzlich, scheinbar grundlos entlassen. Später hat sich dann herausgestellt, dass es auf Grund irgendwelcher Akteneinträge war.
Es ist wichtig, dass man den Überwachern klare gesetzliche Vorgaben gibt und dafür sorgt, dass sie sich daran halten. Im Falle der Datenspeicherung sehe ich kein Prblem da keine Inhalte gespeichert werden und die Ermittler erst darauf zugreifen können, wenn ein Verdacht besteht.
 
Herbboy am 05.08.2005 17:23 schrieb:
naja, das ist das typisch deutsche problem. "ich hab das recht - basta"... ;) wenn die damit nix anfangen können kann es dir doch wirklich egal sein. du hast ja dadurch keinerlei nachteile. andererseits aber könnte man durch nicht zu strenge vorgaben viel schneller straftaten aufdecken oder verhindern als wenn man erst auf richterliche erlaubnisse warten muss.

Du bezeichnest das als Problem, dass wir einen Rechtstaat haben und die Leute auch noch allen Ernstes ihre Rechte einfordern? :-o

meine meinung ist: richterliche erlaubnis muss da sein, aber die muss auch sehr schnell erfolgen. und überwachen dürfen natürlich dann nur bestimte personen, also nicht dass du denkst, dass jeder kleine polizist das dann dürfen soll.

und dass irgendwelche leute nur aus spaß emails oder so lesen ist ja eh völliger quatsch. dazu haben die weder das personal noch einen grund. wieviele millionen emails, telefonate gibt es pro tag? selbst wenn die "geheimdienstler" ohne jegliche richtererlaubnis abhören dürften wäre es schon ein riesenzufall, dass ausgerechnet du "belauscht" wirst, und dann müßte derjenige auch noch irgendwelche diffusen gründe haben, dir weiterhin zuzuhören, obwohl keinerlei verdächtigen inhalte vorhanden sind...

Es läuft nicht immer so, wie das nach dem offiziellen Weg laufen müsste. Mir reicht, dass die Gefahr besteht, abgehört zu werden.

ps: was könnte denn der staat überhaupt noch verschärfen, wenn man auch ohne erlaubnis abhören können dürfte...? :confused: schräfer geht's ja eh nicht... :-o

Jeder Polizist darf das machen, bestimmte Äußerungen werden veröffentlicht, Leute werden denunziert, der Staat etabliert sowas wie die Stasi etc. etc.
 
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