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Rein gesetztlich gesehen, wann darf die Polizei oder der Verfassungsschutz die Telefonate und Emails einer Person überwachen - d.h. überwachen sie schon die Telefonate und Emails ALLER Bundesbürger (d.h. ohne Voraussetzung von Verdacht oder richterlicher Genehmigung) oder nur einzelne Personen wenn bei diesen ein Verdacht oder eine richterliche Genehmigung besteht? Ich denke eher letzteres, da ja im Grundgesetz das Recht der Bundesbürger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis gegeben ist. Was meint ihr?