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Urteil: heimlicher Vaterschaftstest verboten

Maria-Redeviel

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"Erkenne die Wahrheit, und die Wahrheit wird dich frei machen."

Seit gestern wurde die Wahrheit in Deuschland gesetzlich verboten: Der heimliche Vaterschaftstest hat vor Gericht keine Gültigkeit mehr.

Was ist von so einem Gesetz zu halten?
 
Maria-Redeviel am 14.02.2007 11:37 schrieb:
"Erkenne die Wahrheit, und die Wahrheit wird dich frei machen."

Seit gestern wurde die Wahrheit in Deuschland gesetzlich verboten: Der heimliche Vaterschaftstest hat vor Gericht keine Gültigkeit mehr.

Was ist von so einem Gesetz zu halten?
bis jetzt hatte er auch keine gültigkeit, wenn ich das korrekt verstanden habe.
strafbar werden die tests auch in zukunft nicht sein.
dafür hat man als potentieller vater in zukunft die möglichkeit eines vaterschaftsfeststellungsverfahrens, wo die mutter so einen test nicht mehr verweigern kann.
 
Maria-Redeviel am 14.02.2007 11:37 schrieb:
"Erkenne die Wahrheit, und die Wahrheit wird dich frei machen."

Seit gestern wurde die Wahrheit in Deuschland gesetzlich verboten: Der heimliche Vaterschaftstest hat vor Gericht keine Gültigkeit mehr.

Was ist von so einem Gesetz zu halten?


eigentlich besagt das urteil genau das gegenteil.

das bverfg hat dem gesetzgeber vorgeschrieben ein gesetz zu erlassen, dass es dem `vater` ermöglicht die abstammung auf legalem wege zu klären.

1.Der Gesetzgeber hat es unter Verletzung von Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unterlassen, ein rechtsförmiges Verfahren bereitzustellen, in dem die Abstammung eines Kindes von seinem rechtlichen Vater geklärt und nur ihr Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden kann.
2. Dem Gesetzgeber wird aufgegeben, bis zum 31. März 2008 eine derartige Regelung zur Feststellung der Abstammung eines Kindes von seinem rechtlichen Vater zu treffen.

das gesamte urteil gibts hier :

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20070213_1bvr042105.html

erwähnenswert ist auch, dass sämtliche kosten des verfahrens von der staatskasse - also nicht dem klagenden vater ! - zu tragen sind.
 
HanFred am 14.02.2007 11:40 schrieb:
Maria-Redeviel am 14.02.2007 11:37 schrieb:
"Erkenne die Wahrheit, und die Wahrheit wird dich frei machen."

Seit gestern wurde die Wahrheit in Deuschland gesetzlich verboten: Der heimliche Vaterschaftstest hat vor Gericht keine Gültigkeit mehr.

Was ist von so einem Gesetz zu halten?
bis jetzt hatte er auch keine gültigkeit, wenn ich das korrekt verstanden habe.
strafbar werden die tests auch in zukunft nicht sein.
dafür hat man als potentieller vater in zukunft die möglichkeit eines vaterschaftsfeststellungsverfahrens, wo die mutter so einen test nicht mehr verweigern kann.
Was, meiner Meinung nach, längst überfällig ist. Man sollte diese heimlichen Vaterschaftstest zu lassen, allein aus dem Grund, dass auf dieser Grundlage Väter Unterhalt für ihre Kinder zahlen.

Jeder Richter sollte stutzig werden, wenn die Mutter einem Vaterschaftsfestellungsverfahren nicht zustimmt. Spätestens hier sollte man dann einen heimlichen Test zulassen.
 
HanFred am 14.02.2007 11:40 schrieb:
Maria-Redeviel am 14.02.2007 11:37 schrieb:
"Erkenne die Wahrheit, und die Wahrheit wird dich frei machen."

Seit gestern wurde die Wahrheit in Deuschland gesetzlich verboten: Der heimliche Vaterschaftstest hat vor Gericht keine Gültigkeit mehr.

Was ist von so einem Gesetz zu halten?
bis jetzt hatte er auch keine gültigkeit, wenn ich das korrekt verstanden habe.
strafbar werden die tests auch in zukunft nicht sein.
dafür hat man als potentieller vater in zukunft die möglichkeit eines vaterschaftsfeststellungsverfahrens, wo die mutter so einen test nicht mehr verweigern kann.

Doch, strafbar sollen sie sein: Argument laut Spiegel: "Ich bin persönlich der Meinung, dass der unbefugte Umgang mit genetischen Daten grundsätzlich strafrechtlich zu ahnden ist", sagte Zypries ...

Das macht die Sache nicht einfacher, das Vertrauensverhältnis wird doch voll zunichte gemacht, wenn du doch der Vater bist und das erst offiziell mit Muttern aushandeln musst. Da seh ich dutzendweise verweigertes Umgangsrecht auf Väter zukommen. Famiien-praxisgerecht ist sowas nicht, auch wenn das hehre Ideal der geschützten Gen-Daten hier hochgehalten wird. Soll sie halt ein Gesetz erlassen, wo die Vernichtung der Gendaten nach dem Test vorgeschrieben ist, wenns schon darum geht .... was ich nicht glaube.

Bones
 
Boneshakerbaby am 14.02.2007 11:52 schrieb:
Doch, strafbar sollen sie sein: Argument laut Spiegel: "Ich bin persönlich der Meinung, dass der unbefugte Umgang mit genetischen Daten grundsätzlich strafrechtlich zu ahnden ist", sagte Zypries ...
ihre persönliche meinung ist aber nicht ausschlaggebend.
 
Boneshakerbaby am 14.02.2007 11:52 schrieb:
HanFred am 14.02.2007 11:40 schrieb:
Maria-Redeviel am 14.02.2007 11:37 schrieb:
"Erkenne die Wahrheit, und die Wahrheit wird dich frei machen."

Seit gestern wurde die Wahrheit in Deuschland gesetzlich verboten: Der heimliche Vaterschaftstest hat vor Gericht keine Gültigkeit mehr.

Was ist von so einem Gesetz zu halten?
bis jetzt hatte er auch keine gültigkeit, wenn ich das korrekt verstanden habe.
strafbar werden die tests auch in zukunft nicht sein.
dafür hat man als potentieller vater in zukunft die möglichkeit eines vaterschaftsfeststellungsverfahrens, wo die mutter so einen test nicht mehr verweigern kann.

Doch, strafbar sollen sie sein: Argument laut Spiegel: "Ich bin persönlich der Meinung, dass der unbefugte Umgang mit genetischen Daten grundsätzlich strafrechtlich zu ahnden ist", sagte Zypries ...

Das macht die Sache nicht einfacher, das Vertrauensverhältnis wird doch voll zunichte gemacht, wenn du doch der Vater bist und das erst offiziell mit Muttern aushandeln musst. Da seh ich dutzendweise verweigertes Umgangsrecht auf Väter zukommen. Famiien-praxisgerecht ist sowas nicht, auch wenn das hehre Ideal der geschützten Gen-Daten hier hochgehalten wird. Soll sie halt ein Gesetz erlassen, wo die Vernichtung der Gendaten nach dem Test vorgeschrieben ist, wenns schon darum geht .... was ich nicht glaube.

Bones

vertrauensverhältnis? wo ist "ihr" vertrauen wenn "er" mit seinen kumpels den urlaub will :P
aber im ernst, es gibt mind.10% untergeschobene kinder,(in hamburg sollen es angeblich 30% sein :B ) man(n) sollte nach der geburt einen vaterschaftstest einführen, das ist keine vertrauensfrage, sondern zeitgerecht!

und das ein "nichtvater" nach beweis, egal wie er erbracht wurde, immer noch zahlen muss ist ja echt schräg :B :hop:
 
Rabowke am 14.02.2007 11:44 schrieb:
HanFred am 14.02.2007 11:40 schrieb:
Maria-Redeviel am 14.02.2007 11:37 schrieb:
"Erkenne die Wahrheit, und die Wahrheit wird dich frei machen."

Seit gestern wurde die Wahrheit in Deuschland gesetzlich verboten: Der heimliche Vaterschaftstest hat vor Gericht keine Gültigkeit mehr.

Was ist von so einem Gesetz zu halten?
bis jetzt hatte er auch keine gültigkeit, wenn ich das korrekt verstanden habe.
strafbar werden die tests auch in zukunft nicht sein.
dafür hat man als potentieller vater in zukunft die möglichkeit eines vaterschaftsfeststellungsverfahrens, wo die mutter so einen test nicht mehr verweigern kann.
Was, meiner Meinung nach, längst überfällig ist. Man sollte diese heimlichen Vaterschaftstest zu lassen, allein aus dem Grund, dass auf dieser Grundlage Väter Unterhalt für ihre Kinder zahlen.

Jeder Richter sollte stutzig werden, wenn die Mutter einem Vaterschaftsfestellungsverfahren nicht zustimmt. Spätestens hier sollte man dann einen heimlichen Test zulassen.

So einfach ist das aber auch nicht zu sehen, daher kommt ja zukünftig wohl diese staatliche Stelle ins Spiel die entscheidet wann ein Test durchgeführt werden darf.
Es wird sicherlich Situationen geben in denen es für das kind nicht gerade förderlich ist sich auch noch mit solchen Dingen zu befassen.
 
Boesor am 14.02.2007 12:21 schrieb:
So einfach ist das aber auch nicht zu sehen, daher kommt ja zukünftig wohl diese staatliche Stelle ins Spiel die entscheidet wann ein Test durchgeführt werden darf.
Es wird sicherlich Situationen geben in denen es für das kind nicht gerade förderlich ist sich auch noch mit solchen Dingen zu befassen.
Wenn wiederum eine staatliche Stelle darüber entscheidet, ob so ein Test zugelassen wird sind die Grenzen recht eng gesteckt. Die haben ja dann auch wieder Vorgaben die es gilt einzuhalten.

Natürlich ist die ganze Sache auch für ein Kind nicht einfach und belastet natürlich auch. Allerdings spreche ich jetzt aus Sicht eines Mannes, der für ein Kind zahlen muss (!) was nicht seines (!!) ist. Besonders schlimm wird es ja, wenn die Frau z.B. Fremdgegangen ist und man das dann durch einen Vaterschaftstest herausfindet.

Ich persönlich wäre nicht bereit für ein Kind zu zahlen, wo ich der Meinung bin, dass ist nicht meines. Warum auch? Soll doch der leibliche Vater finanziell dafür gerade stehen.

Und, falls es jemand interessiert, angeblich soll jede 5. Probe bei einem Vaterschaftstest negativ sein, die Dunkelziffer wird wohl noch viel höher sein.
Ich möchte nicht wissen, wieviel Väter für Kinder zahlen die nicht von ihnen sind.
 
SCUX am 14.02.2007 12:20 schrieb:
man(n) sollte nach der geburt einen vaterschaftstest einführen, das ist keine vertrauensfrage, sondern zeitgerecht!

Bei der Geburt wird auch immer die Blutgruppe des Babys festgestellt. Und wenn die Blutgruppe nicht stimmt, dann kann man eine Vaterschaft schon mal 100% ausschießen. Das ist seit 1901, also mehr als 100 Jahren bekannt.

Nur bis jetzt hat noch kein Artzt einen Vater gesagt: "Hey Sie, das Kind ist gar nicht von Ihnen."
 
Rabowke am 14.02.2007 12:29 schrieb:
Boesor am 14.02.2007 12:21 schrieb:
So einfach ist das aber auch nicht zu sehen, daher kommt ja zukünftig wohl diese staatliche Stelle ins Spiel die entscheidet wann ein Test durchgeführt werden darf.
Es wird sicherlich Situationen geben in denen es für das kind nicht gerade förderlich ist sich auch noch mit solchen Dingen zu befassen.
Wenn wiederum eine staatliche Stelle darüber entscheidet, ob so ein Test zugelassen wird sind die Grenzen recht eng gesteckt. Die haben ja dann auch wieder Vorgaben die es gilt einzuhalten.

Natürlich ist die ganze Sache auch für ein Kind nicht einfach und belastet natürlich auch. Allerdings spreche ich jetzt aus Sicht eines Mannes, der für ein Kind zahlen muss (!) was nicht seines (!!) ist. Besonders schlimm wird es ja, wenn die Frau z.B. Fremdgegangen ist und man das dann durch einen Vaterschaftstest herausfindet.

Ich persönlich wäre nicht bereit für ein Kind zu zahlen, wo ich der Meinung bin, dass ist nicht meines. Warum auch? Soll doch der leibliche Vater finanziell dafür gerade stehen.

Und, falls es jemand interessiert, angeblich soll jede 5. Probe bei einem Vaterschaftstest negativ sein, die Dunkelziffer wird wohl noch viel höher sein.
Ich möchte nicht wissen, wieviel Väter für Kinder zahlen die nicht von ihnen sind.

das sind ja auch berechtigte Einwände, wobei man sagen muss das der Staat ja vermutlich nicht generell den test verweigern würde, nur vielleicht verschieben würde weil das Kind gerade dieses und jenes Problem hat.

Bei Zweifeln hat der Vater ja direkt bei der Geburt die Möglichkeit auf einen Vaterschaftstest, sollte man dann vielleicht verstärkt nutzen
 
Boesor am 14.02.2007 12:21 schrieb:
So einfach ist das aber auch nicht zu sehen, daher kommt ja zukünftig wohl diese staatliche Stelle ins Spiel die entscheidet wann ein Test durchgeführt werden darf.
Es wird sicherlich Situationen geben in denen es für das kind nicht gerade förderlich ist sich auch noch mit solchen Dingen zu befassen.

Ohh ja was wir ganz dringend brauchen sind noch mehr staatliche Stellen die Dinge für uns entscheiden und möglichst jede Entscheidung abnehmen. :rolleyes:

Die Argumentation von wegen "Selbstbestimmung über Gendaten" finde ich schon mehr als heulerisch. Auf der einen Seite wird ständig eben diese Selbstbestimmung immer weiter eingeschränkt (z.B. Vorschlag von Zwangsbesuchen beim Kinderarzt, Vorschlag, dass Eltern nicht mehr selbst entscheiden dürfen ob ein Kind etwas Jugendgefährdendes zu Gesicht bekommen dürfen) auf der anderen Seite hier dieses Hochhalten der Selbstbestimmung :rolleyes:

Ein einfaches Gesetz: "Der (mögliche) Vater darf einen Vaterschaftstest verlangen...." sollte nicht schwer umzusetzen sein und bringt Klarheit. Wozu man da schon wieder nach staatlichen Stellen schreit, die erst noch die Rechtmäßigkeit eines Tests feststellen müssen, ist mir völlig unklar :rolleyes:


:rolleyes: <-- in letzter Zeit mein Lieblingssmilie ^^
 
TBrain am 14.02.2007 12:55 schrieb:
Boesor am 14.02.2007 12:21 schrieb:
So einfach ist das aber auch nicht zu sehen, daher kommt ja zukünftig wohl diese staatliche Stelle ins Spiel die entscheidet wann ein Test durchgeführt werden darf.
Es wird sicherlich Situationen geben in denen es für das kind nicht gerade förderlich ist sich auch noch mit solchen Dingen zu befassen.

Ohh ja was wir ganz dringend brauchen sind noch mehr staatliche Stellen die Dinge für uns entscheiden und möglichst jede Entscheidung abnehmen. :rolleyes:

Die Argumentation von wegen "Selbstbestimmung über Gendaten" finde ich schon mehr als heulerisch. Auf der einen Seite wird ständig eben diese Selbstbestimmung immer weiter eingeschränkt (z.B. Vorschlag von Zwangsbesuchen beim Kinderarzt, Vorschlag, dass Eltern nicht mehr selbst entscheiden dürfen ob ein Kind etwas Jugendgefährdendes zu Gesicht bekommen dürfen) auf der anderen Seite hier dieses Hochhalten der Selbstbestimmung :rolleyes:

Ein einfaches Gesetz: "Der (mögliche) Vater darf einen Vaterschaftstest verlangen...." sollte nicht schwer umzusetzen sein und bringt Klarheit. Wozu man da schon wieder nach staatlichen Stellen schreit, die erst noch die Rechtmäßigkeit eines Tests feststellen müssen, ist mir völlig unklar :rolleyes:


:rolleyes: <-- in letzter Zeit mein Lieblingssmilie ^^

Wenn der Beweis zum Kuckuckskind da ist, sollte die Mutter verklagt werden. Schließlich ist es Urkundenfälschung und Betrug.
 
TBrain am 14.02.2007 12:55 schrieb:
Boesor am 14.02.2007 12:21 schrieb:
So einfach ist das aber auch nicht zu sehen, daher kommt ja zukünftig wohl diese staatliche Stelle ins Spiel die entscheidet wann ein Test durchgeführt werden darf.
Es wird sicherlich Situationen geben in denen es für das kind nicht gerade förderlich ist sich auch noch mit solchen Dingen zu befassen.

Ohh ja was wir ganz dringend brauchen sind noch mehr staatliche Stellen die Dinge für uns entscheiden und möglichst jede Entscheidung abnehmen. :rolleyes:

Die Argumentation von wegen "Selbstbestimmung über Gendaten" finde ich schon mehr als heulerisch. Auf der einen Seite wird ständig eben diese Selbstbestimmung immer weiter eingeschränkt (z.B. Vorschlag von Zwangsbesuchen beim Kinderarzt, Vorschlag, dass Eltern nicht mehr selbst entscheiden dürfen ob ein Kind etwas Jugendgefährdendes zu Gesicht bekommen dürfen) auf der anderen Seite hier dieses Hochhalten der Selbstbestimmung :rolleyes:

Ein einfaches Gesetz: "Der (mögliche) Vater darf einen Vaterschaftstest verlangen...." sollte nicht schwer umzusetzen sein und bringt Klarheit. Wozu man da schon wieder nach staatlichen Stellen schreit, die erst noch die Rechtmäßigkeit eines Tests feststellen müssen, ist mir völlig unklar :rolleyes:


:rolleyes: <-- in letzter Zeit mein Lieblingssmilie ^^


Das Problem ist allerdings das Wohl des Kindes, was schon ziemlich wichtig sein sollte (nebenbei, genau das gleiche wie bei einem Zwangskinderarztbesuch)

Vielleicht sollte man einfach direkt bei der Geburt einen Vaterschaftstest machen, schon wären die Probleme gelöst!
 
TBrain am 14.02.2007 12:55 schrieb:
Die Argumentation von wegen "Selbstbestimmung über Gendaten" finde ich schon mehr als heulerisch. Auf der einen Seite wird ständig eben diese Selbstbestimmung immer weiter eingeschränkt (z.B. Vorschlag von Zwangsbesuchen beim Kinderarzt, Vorschlag, dass Eltern nicht mehr selbst entscheiden dürfen ob ein Kind etwas Jugendgefährdendes zu Gesicht bekommen dürfen) auf der anderen Seite hier dieses Hochhalten der Selbstbestimmung :rolleyes:
Naaja. Besuche beim Kinderarzt sollten selbstvertändlich sein. Aber solange immer wieder Fälle von jahrelang eingesperrten, missbrauchten, toten Kindern auftauchen ist ein Zwang vielleicht keine schlechte Idee.

Das Recht der "Selbstbestimmung über Gendaten" ist da aber ein anderes Kaliber. Im Fall zweifelnder Väter ist das vielleicht keine Riesensache, aber es könnte als Präzedenzfall wirken und ehe man sich versieht macht man Gentests seiner Nachbarn um zu überprüfen wer einem die Äpfel vom Baum klaut.
 
TBrain am 14.02.2007 12:55 schrieb:
Ein einfaches Gesetz: "Der (mögliche) Vater darf einen Vaterschaftstest verlangen...." sollte nicht schwer umzusetzen sein und bringt Klarheit. Wozu man da schon wieder nach staatlichen Stellen schreit, die erst noch die Rechtmäßigkeit eines Tests feststellen müssen, ist mir völlig unklar :rolleyes:

Sehe ich auch so. Hier gehts immerhin und Wahrheitsfindung, und welche Rolle der Staat da spielt oder zu spielen versucht leuchtet mir nicht ein.

Und was das Wohl des Kindes angeht: Nicht mein Kind - nicht mein Problem.
 
jediknight1 am 14.02.2007 13:11 schrieb:
TBrain am 14.02.2007 12:55 schrieb:
Boesor am 14.02.2007 12:21 schrieb:
So einfach ist das aber auch nicht zu sehen, daher kommt ja zukünftig wohl diese staatliche Stelle ins Spiel die entscheidet wann ein Test durchgeführt werden darf.
Es wird sicherlich Situationen geben in denen es für das kind nicht gerade förderlich ist sich auch noch mit solchen Dingen zu befassen.

Ohh ja was wir ganz dringend brauchen sind noch mehr staatliche Stellen die Dinge für uns entscheiden und möglichst jede Entscheidung abnehmen. :rolleyes:

Die Argumentation von wegen "Selbstbestimmung über Gendaten" finde ich schon mehr als heulerisch. Auf der einen Seite wird ständig eben diese Selbstbestimmung immer weiter eingeschränkt (z.B. Vorschlag von Zwangsbesuchen beim Kinderarzt, Vorschlag, dass Eltern nicht mehr selbst entscheiden dürfen ob ein Kind etwas Jugendgefährdendes zu Gesicht bekommen dürfen) auf der anderen Seite hier dieses Hochhalten der Selbstbestimmung :rolleyes:

Ein einfaches Gesetz: "Der (mögliche) Vater darf einen Vaterschaftstest verlangen...." sollte nicht schwer umzusetzen sein und bringt Klarheit. Wozu man da schon wieder nach staatlichen Stellen schreit, die erst noch die Rechtmäßigkeit eines Tests feststellen müssen, ist mir völlig unklar :rolleyes:


:rolleyes: <-- in letzter Zeit mein Lieblingssmilie ^^

Wenn der Beweis zum Kuckuckskind da ist, sollte die Mutter verklagt werden. Schließlich ist es Urkundenfälschung und Betrug.

Schon Erfahrung damit gemacht? :B Als Vater hat man es schwer in Deutschland, wenn du für dein Kind kämpfen willst, bist du auf dich allein gestellt. Da aus irgend einem Grund, die Mutter mehr Rechte hat, als der leibliche Vater des Kindes! Zum Glück, haben Väter Vereine gegründet :top: , die einen unter die Arme greifen, ohne solche Vereine hast du kaum eine Chance dein Kind zu sehen, es sei denn, die Mutter ist unfähig sich um das Kind zu kümmern, dann fällt wohlmöglich das Sorgerecht auf den Vater, aber nur in Härtefällen, Mißhandlung oder Vernachlässigung! :S Ich weiß wovon ich rede. :|
 
TBrain am 14.02.2007 12:55 schrieb:
Boesor am 14.02.2007 12:21 schrieb:
So einfach ist das aber auch nicht zu sehen, daher kommt ja zukünftig wohl diese staatliche Stelle ins Spiel die entscheidet wann ein Test durchgeführt werden darf.
Es wird sicherlich Situationen geben in denen es für das kind nicht gerade förderlich ist sich auch noch mit solchen Dingen zu befassen.

Ohh ja was wir ganz dringend brauchen sind noch mehr staatliche Stellen die Dinge für uns entscheiden und möglichst jede Entscheidung abnehmen. :rolleyes:

Die Argumentation von wegen "Selbstbestimmung über Gendaten" finde ich schon mehr als heulerisch. Auf der einen Seite wird ständig eben diese Selbstbestimmung immer weiter eingeschränkt (z.B. Vorschlag von Zwangsbesuchen beim Kinderarzt, Vorschlag, dass Eltern nicht mehr selbst entscheiden dürfen ob ein Kind etwas Jugendgefährdendes zu Gesicht bekommen dürfen) auf der anderen Seite hier dieses Hochhalten der Selbstbestimmung :rolleyes:

Ein einfaches Gesetz: "Der (mögliche) Vater darf einen Vaterschaftstest verlangen...." sollte nicht schwer umzusetzen sein und bringt Klarheit. Wozu man da schon wieder nach staatlichen Stellen schreit, die erst noch die Rechtmäßigkeit eines Tests feststellen müssen, ist mir völlig unklar :rolleyes:


:rolleyes: <-- in letzter Zeit mein Lieblingssmilie ^^

Volle Zustimmung. Heimliche DNA-Tests sollten erlaubt sein. Dass sie möglicherweise vor Gericht nicht verwendbar sind, ist was anderes. Soweit ich weiß sind 80% der heimlichen Tests negativ, sprich der eingetragene Vater ist auch der biologische. Es wäre doch verrückt, jetzt zu verlangen, dass die Frauen zustimmen müssten und ansonsten mit STRAFBARKEIT zu drohen. :rolleyes:

Es läuft doch in der Regel so:
Der Vater hat einen Verdacht, es stellt sich raus nichts dran, alle Ergebnisse landen im Müll und niemand spricht je wieder ein Wort darüber. Der Vater ist beruhigt (und schämt sich wahrscheinlich ob seines Misstrauens) und alles geht weiter wie bisher. Finde ich vollkommen in Ordnung. Niemandem ist damit geschadet. Alternative wäre doch nur der Vater quält sich mit dem Misstrauen gegen seine Partnerin, möglicherweise verschlechtert sich noch das Verhältnis zum Kind oder es wird grundlos durch Offenlegung des Tests das Vertrauensverhältnis der Eltern zerstört.

Btw: Mir fehlt hier im Forum der *Vogel zeig* Smilie
 
Maria-Redeviel am 14.02.2007 13:33 schrieb:
TBrain am 14.02.2007 12:55 schrieb:
Ein einfaches Gesetz: "Der (mögliche) Vater darf einen Vaterschaftstest verlangen...." sollte nicht schwer umzusetzen sein und bringt Klarheit. Wozu man da schon wieder nach staatlichen Stellen schreit, die erst noch die Rechtmäßigkeit eines Tests feststellen müssen, ist mir völlig unklar :rolleyes:

Sehe ich auch so. Hier gehts immerhin und Wahrheitsfindung, und welche Rolle der Staat da spielt oder zu spielen versucht leuchtet mir nicht ein.

Und was das Wohl des Kindes angeht: Nicht mein Kind - nicht mein Problem.


Das sollte man sich dann vorher gut überlegen, bevor man die Vaterschaft anerkennt
 
TBrain am 14.02.2007 12:55 schrieb:
Ein einfaches Gesetz: "Der (mögliche) Vater darf einen Vaterschaftstest verlangen...." sollte nicht schwer umzusetzen sein und bringt Klarheit.

Und genau das wird doch nun gemacht - wozu die Aufregung?

Aber wieso Heimlichkeiten erlauben? Das geht meiner Ansicht nach zu weit. Ich möchte auch nicht, dass irgendein Familienmitglied heimlich auf mein Konto gucken kann, oder in meinen Nachttisch.
 
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