• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

urheberrecht - cd cover als webdesign nutzen?

klausbyte

Spiele-Kenner/in
Mitglied seit
22.03.2001
Beiträge
3.863
Reaktionspunkte
204
hi.
ich arbeit grad an was. eine freundin von mir hat n vorschlag für n schöens design / header gemacht. aber als grundlage das cover von "with teeth" von nine inch nails benutzt. weil sie dazu halt grad ne idee hatte ..

da ich jetz selber net so die design-ikone bin, werde ich (wir) wohl was bearbeiten müssen was es schon gibt. und ich owllte mal fragen wie das urheberrechtlich ist.


evtl. die farben verändern?
 
klausbyte am 24.04.2007 18:58 schrieb:
hi.
ich arbeit grad an was. eine freundin von mir hat n vorschlag für n schöens design / header gemacht. aber als grundlage das cover von "with teeth" von nine inch nails benutzt. weil sie dazu halt grad ne idee hatte ..

da ich jetz selber net so die design-ikone bin, werde ich (wir) wohl was bearbeiten müssen was es schon gibt. und ich owllte mal fragen wie das urheberrechtlich ist.


evtl. die farben verändern?

frag doch dort an... geh aber mal davon aus dass du da ganz schlechte Karten hast. Nur farben ändern reicht da mit Sicherheit nicht
 
ripitall am 24.04.2007 19:06 schrieb:
klausbyte am 24.04.2007 18:58 schrieb:
hi.
ich arbeit grad an was. eine freundin von mir hat n vorschlag für n schöens design / header gemacht. aber als grundlage das cover von "with teeth" von nine inch nails benutzt. weil sie dazu halt grad ne idee hatte ..

da ich jetz selber net so die design-ikone bin, werde ich (wir) wohl was bearbeiten müssen was es schon gibt. und ich owllte mal fragen wie das urheberrechtlich ist.


evtl. die farben verändern?

frag doch dort an... geh aber mal davon aus dass du da ganz schlechte Karten hast. Nur farben ändern reicht da mit Sicherheit nicht
nee, das reicht auf keinen fall.

aber falls es ne rein private page ist KÖNNTE ein nachfragen evtl. sogar posiiv enden.
 
Equinox464 am 25.04.2007 02:24 schrieb:
afaik wenn ein bild mind. 60% verfälscht ist entfällt das urheberrecht.
Und wer definiert wieviel 60% sind? Ausserdem muss man höllisch aufpassen, dass man es nicht nur zu 59% verfälscht. :B

SSA
 
Equinox464 am 25.04.2007 02:24 schrieb:
afaik wenn ein bild mind. 60% verfälscht ist entfällt das urheberrecht.

und was sind 60% verfälschung...? 60% des bildes mit was ganz anderem übermalen? wieviel % zählt eine farbänderung? und wie stark muss die farbänderung sein...?

naja, wie man sieht: kaum einzuschätzen.


und ich glaub auch nicht, dass nur ein verändern reicht. es muss durch das verändern im grunde eine neue EIGENE idee zustande kommen und das alte werk nicht mehr sofort erkannt werden.


siehe auch hier: http://www.internetrecht-rostock.de/bildbearbeitung-urheberrecht.htm


was anderes wären "simple" grafiken oder ideen, zB einfach nur ein kreis mit nem viereck drin, oder die idee "auge mit beinen" wäre jetzt nicht geschützt, außer wiederum es wäre eindeutig das logo eines bekanntes produktes.
 
Herbboy am 24.04.2007 19:31 schrieb:
ripitall am 24.04.2007 19:06 schrieb:
klausbyte am 24.04.2007 18:58 schrieb:
hi.
ich arbeit grad an was. eine freundin von mir hat n vorschlag für n schöens design / header gemacht. aber als grundlage das cover von "with teeth" von nine inch nails benutzt. weil sie dazu halt grad ne idee hatte ..

da ich jetz selber net so die design-ikone bin, werde ich (wir) wohl was bearbeiten müssen was es schon gibt. und ich owllte mal fragen wie das urheberrechtlich ist.


evtl. die farben verändern?

frag doch dort an... geh aber mal davon aus dass du da ganz schlechte Karten hast. Nur farben ändern reicht da mit Sicherheit nicht
nee, das reicht auf keinen fall.

aber falls es ne rein private page ist KÖNNTE ein nachfragen evtl. sogar posiiv enden.

nee eben nich ;)
glaub ich nehm einfach n anders bild und färb es ein.
farben sind ja nich urheberrechtlich geschützt ;)
 
Zurück