McDrake
Spiele-Guru
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Problematisch finde ich aber zwei Dinge:
1) privat erstellte Spaßvideos, Urlaubsvideo usw., bei denen zB ein Song nebenbei läuft und bei dem man nicht das Video quasi mit dem Songtitel bewirbt. Für so was sollen die Portale einfach Pauschalen an die Labels und Publisher zahlen.
2) Selbst bei Profisstreamern finde ich es nicht okay, wenn es eine Schadenersatzklage durch XY gibt, weil jemand ein Spiel überträgt, IN dem die Musik von XY zu hören ist. Der Publisher hatte den Künstler oder dessen Labe dafür ja bezahlt, dass das im Spiel sein darf. Das ist also abgegolten, und es ist auch nicht vergleichbar mit einem Fall wie "Ich kaufe mit einen CD-Sampler und veranstalte dann eine öffentliche Vorführung dazu" - denn es wird niemals auch nur EIN Kauf des Songs verhindert, weil jemand sagt "oooch, ich kaufe die ganzen Songs nicht, sondern schaue GTA V-LetsPlay-Streams, weil die Musik kostenlos hören will"
Im Gegenteil: wenn einer den Steam sieht, könnte er das Lied überhaupt zum ersten Mal kennenlernen und kauft es sich vielleicht sogar.
Die Frage ist halt: Wie will man das kontrollieren, wozu etwas benutzt wird.
Die einen so, die anderen so.
Meine Frau arbeitet in der Bildrecht-Branche und das ist schon in seeehr komplexes Feld. Grade was das Internet betrifft.
Da gibts nun mal Regeln (und Gesetze), welche beachtet werden müssen.
Egal, ob eine Kirche einen Flyer druckt mit berühmten Fenstern (von Chagall) , oder jemand Werbung für einen eigenen Laden macht.
Wenn man da bei jeder Nutzung einzeln abwägen müsste, käme man zu keinem Ende.