Wie "beschlagnahmt" man denn virtuelle Dinge? Gerade bei Steam.
Die können das maximal löschen, aber damit wird es dem Hersteller ja nicht entzogen.
Der kann es direkt an seine Kunden verkaufen. Auch an Deutsche Kunden.
Ich würde einen Dreck darauf geben was die BPJM "indiziert", und offen aus dem Ausland auch Deutsche Kunden ansprechen und an diese verkaufen.
Wer das Spiel auf Steam gelöscht bekommt, sollte auf Geld zurück klagen. Notfalls gegen die BPJM. Falls das nicht passiert tickt evtl. mal einer der Käufer aus...
Niemand löscht die Games einfach, sondern es gibt lediglich ein Verkaufsverbot, so dass Steam dafür sorgt, dass es aus dem deutschen Shopbereich veschwindet. Das Wort "beschlagnahmt" stammt noch aus der Zeit bevor es digitale Medien gab, als man dafür noch die im Handel erhältlichen Exemplare von Büchern, Schallplatten, CDs, Videokassetten, DVDs usw. wirklich "händisch" entfernen, also beschlagnahmen musste, sofern die Händler es nicht freiwillig aus dem Sortiment nehmen. Früher wurden die Dinge dann halt wirklich von Behördenmitarbeitern mitgenommen, teilweise auch, da es noch gar keine Kommunikationswege gab, damit die Händler das von sich aus tun. Damals hat man solche Entscheidungen ggf. erst Tage oder Wochen später irgendwo lesen können, oder man hätte auf einen Brief des Verlages warten müssen usw.
Und im Falle der mittlerweile auch schon über 3 Jahre alten News geht es auch nur um den Verkaufsstop: Die Games wurden aus dem Shop entfernt, damit sie keiner mehr kauft, aber die bereits gekauften Exemplare wurden nicht aber aus den Nutzer-Bibliotheken entfernt.
Bei den Kunden aber wurde auch damals nichts beschlagnahmt. Da ist nicht die Polizei gekommen und hat Dir Nightmare on Elmstreet in der Uncut-Version aus Deinem Kinderzimmer abgeholt…
![Ugly :B :B](/styles/ctec/images/smilies/default/sm_B-b.gif)
Bei Privatleuten wurde und wird nur in Ausnahmefällen etwas beschlagnahmt, zB bei einer Razzia aus guten Verdachtsgründen findet man bei jemandem haufenweise Nazi-Propaganda-Material oder Kinderpornos oder so.
Es gab aber schon Fälle, in denen ein Patch dann eine Version in eine cut-Version änderte - hier kann es sein, dass rein rechtlich das Verteilen des "normalen" Patches illegal wäre, weil der Publisher dann gegen das Verbot agiert - er verbreitet ja dann ggf. zB Hakenkreuz-Symbole. Und da die Publisher btw. Steam rechtlich greifbar sind und meist auch in D eine Vertretung haben, werden die den Teufel tun und einfach so ihre hier illegalen Versionen trotzdem auf deutschen Websites oder im deutschen Shopbereich eines Clients anbieten.