Dann habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt, ich meinte Änderungen in den AGBs.
Ist doch völlig egal, wo, sobald die ihr Geschäftsmodell ändern, muß das irgendwo geändert, kommuniziert und Altkunden Abonnements entsprechend berücksichtigt werden.
Wo wird da der Eindruck erweckt, ist mir nicht aufgefallen?
Schlicht und ergreifend dadurch, daß da nix steht.
Im Laden zahle ich für
<Neuerscheinung X> 45 Euro, bei Steam ebenfalls. Wieso sollte ich bei gleichem Preis davon ausgehen, daß ich das Spiel bei Steam nur kürzer nutzen darf? Wenn eben nichts Einschränkendes dabeisteht?
Außerdem ist das auch die Standard Prozedur bei den bisherigen Spielen.
Es gab in Deutschland bereits eine Klage bezüglich des untersagen des Wiederverkaufs von Steam Spielen, in diesem Fall Half-Life 2, und die wurde von Valve gewonnen
Accountbindung ist was ganz anderes, als unkommuniziert plötzlich den Spielzugang zu kappen.
Bei Skyrim habe ich noch die Erklärung im Kopf dass das Spiel erst während der Installation aktiviert wird. Egal. man könnte es auch dahingehend ändern, dass es im Account erst bei der Installation aktiviert wird, dass dürfte wirklich kein Hindernis sein.
Und warum man etwas zurückgeben will? Vielleicht weil man es sich doch anders überlegt hat. Warum machen denn viele Leute von dem Widerrufrecht Gebrauch?
Wenn ein Spiel nicht funktioniert, wirst du es über ein Support Ticket zurückgeben können (das ist logischerweise erst nach der Installation möglich).
"sich anders überlegt": es gibt diverse Kauf- und Dienstleistungsverträge, bei denen man es sich wegen der Natur der Sache nicht einfach "anders überlegen" kann. (Spezialanfertigungen beispielsweise)
Logischerweise muß man die Möglichkeit "Spiel runterladen-spielen-zurückgeben" unterbinden. Außerdem ist es schwer nachvollziehbar, wieso man ohne was zu zahlen schon Traffic Kosten verursachen können soll, wenn man dann eh direkt nach dem Runterladen vom Vertrag zurücktritt.
Außerdem gibt es alleine auf der Steam Seite massig Informationen wie Screenshots, Usermeinungen, die Metacritic Wertung, Anzahl der Empfehlungen an Steamfreunde anderer Spieler etc, so daß man sich ein recht deutliches Bild von dem Spiel machen kann.
(Mal abgesehen davon, daß man, wenn man sowieso gerade im Internet ist, sich Spieletests diverser Magazine oder bei YouTube einen Let's Play Ausschnitt anschauen kann).
Wenn ich ein Retail Spiel übers Internet kaufe , kann ja Diverses passieren: Die Packung ist zerkratzt/verknickt, die Datenträger sind beschädigt oder gar die falschen dabei, der Produktschlüssel fehlt oder ist falsch ...
Bei Steam gibt es keine Packung oder Datenträger, Produktschlüssel braucht man normalerweise nicht zu benutzen, die werden im Hintergrund aktiviert ...
... die Frage ist also: Welche Beschaffenheit des Produktes kennst du erst vor der Installation, aber
noch nicht vor dem Kauf?
Oh, und dann gibt's da noch diesen Passus im BGB, der sich zwar auf Retail Software bezieht, aber das Widerrufsrecht dort an genau diesem Punkt ausschließt. Inwiefern das übertragbar ist, müßte dann aber jemand mit mehr Rechtsverständnis als ich beurteilen.
BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen ... 2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,