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Soll ich da mal einen Anwalt anrufen?

N-Traxx

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Hi,

Sehr ulkige Geschichte, naja der Ausgang war das ich jetzt ein paar hundert € Schulden habe.
Folgendes, ich hab uber einen Versicherungsservice eine Haftpflicht abgeschlossen, der Service sucht einfach immer die Günstigste raus und vermittelt dann an die Versicherung. Jetzt nach 6 Jahren stellte sich raus das die Versicherung seit Anfang an immer den Versicherungsbetrag von dem Konto von meinem Bruder abgebucht hat.
Mir ist es nciht aufgefallen weil mir selten etwas nciht auffällt wenn ich nichts zahle und auch keine Mahnung kommt. Meinem Bruder ist es nicht aufgefallen weil er dachte das es seine Haftpflicht ist. Der Versicherung war es anscheinend egal hauptsach Geld in der Kasse und der Bank ist es anscheinend auch nicht aufgefallen.
Mein Bruder will jetzt natürlich das Geld zurück, ich hab bei der Versicherung angerufen. Und natürlich war von deren Seite kein entgegenkommen zu erwarten. Die schieben den schwarzen Peter auf der Versicherungsservice der ihnen ja schließlich die falsche Kontonummer gegeben hat oder zu der Bank die das ja schließlich überprüfen müssen.
Also es stand mein Name auf der Lastschrift aber die Kontonummer von meinem Bruder.
Die Versicherung hat sich nur dazu überwunden(sehr schweren Herzen) das Sie mir die Mahngebüren erlassen die wegen der Kontonummeränderung und der zurückgezogenen Lastschrift von meinem Bruder. Die Mahgebüren kamen zustande weil die darauf gewarte haben das ich ihnen das Geld überweise, ich dachte das es wie gewohnt per Lastschrift eingezogen wird. Nach der zweiten Mahnung wurde ich dann doch etwas stutzig und hab das geklärt.

Ich werde jetzt auf jeden Fall die Versicherung wechseln, aber hab deswegen auch bei meinem Bruder schulden. Es ist klar das ich das Geld so oder so zahlen müsste. Aber nciht auf einen schlag. :S

Auf jedenfall, soll ich da jetzt mal einen Anwalt einschalten, Ich hab keinen Rechtschutz bei der Versicherung. :-D
 
also ich kenn mich da ja nicht wirklich aus aber dein bruder muss sich das geld von der versicherung zurückholen nicht von dir, er müsste einen anwalt einschalten, dir könnte das ja wenn es sich nicht um deinen bruder handelte, furz egal sein.......oder? :-D
 
N-Traxx am 03.08.2009 19:38 schrieb:
Auf jedenfall, soll ich da jetzt mal einen Anwalt einschalten, Ich hab keinen Rechtschutz bei der Versicherung. :-D
Wozu? Will dein Bruder dich verklagen? :o
 
bsekranker am 03.08.2009 19:56 schrieb:
N-Traxx am 03.08.2009 19:38 schrieb:
Auf jedenfall, soll ich da jetzt mal einen Anwalt einschalten, Ich hab keinen Rechtschutz bei der Versicherung. :-D
Wozu? Will dein Bruder dich verklagen? :o

Nein, natürlich nicht. Aber ich hat jetzt wegen dem Pfusch ca. 450€ Schulden bei meinem Bruder. Da könnte ich doch ein kleines entgegenkommen erwarten. Schließlich haben die ja Jahrelang vom falschen Konto kasiert und mich in diese Lage gebracht.
 
N-Traxx am 03.08.2009 20:04 schrieb:
bsekranker am 03.08.2009 19:56 schrieb:
N-Traxx am 03.08.2009 19:38 schrieb:
Auf jedenfall, soll ich da jetzt mal einen Anwalt einschalten, Ich hab keinen Rechtschutz bei der Versicherung. :-D
Wozu? Will dein Bruder dich verklagen? :o

Nein, natürlich nicht. Aber ich hat jetzt wegen dem Pfusch ca. 450€ Schulden bei meinem Bruder. Da könnte ich doch ein kleines entgegenkommen erwarten. Schließlich haben die ja Jahrelang vom falschen Konto kasiert und mich in diese Lage gebracht.
Hast du etwas Schriftliches? Also ein Dokument das festhält welche Kontonummer du damals übermittelt hast?

Davon abgesehen ist dein Bruder der Geschädigte; der Anwalt müsste also ihn vertreten.
 
bsekranker am 03.08.2009 20:07 schrieb:
Hast du etwas Schriftliches? Also ein Dokument das festhält welche Kontonummer du damals übermittelt hast?

Nein, ich hab die Abbuchungen von der Versicherung bekommen und die KontoAuszüge von meinem Bruder. Wo bei der Abbuchung mein Name drauf steht. Ich werde aber Morgen mal mit dem Versicherungsservice sprechen und mal schaun was die dazu so sagen.
 
N-Traxx am 03.08.2009 20:13 schrieb:
Ich werde aber Morgen mal mit dem Versicherungsservice sprechen und mal schaun was die dazu so sagen.
Wie kommt denn der Versicherungsservice eigentlich an die Kontonummer von Deinem Bruder? :-o
 
Chemenu am 03.08.2009 20:19 schrieb:
N-Traxx am 03.08.2009 20:13 schrieb:
Ich werde aber Morgen mal mit dem Versicherungsservice sprechen und mal schaun was die dazu so sagen.
Wie kommt denn der Versicherungsservice eigentlich an die Kontonummer von Deinem Bruder? :-o

Das ist eine gute Frage, die weis nicht ich. Aber ich werde morgen mal Nachfragen.
 
bsekranker am 03.08.2009 20:07 schrieb:
Davon abgesehen ist dein Bruder der Geschädigte; der Anwalt müsste also ihn vertreten.
Der braucht nur für den Zinsausfall einen Anwalt. Das Geld kriegt er ganz einfach wieder, in dem er zur Bank geht und die Lastschriften zurückbuchen lässt.

N-Traxx braucht einen Anwalt, der den Vertrag prüft und die Verjährungsfrist der nicht gezahlten und nie angemahnten Beträge ermittelt.
Die Versicherungsgesellschaft steht imho gar nicht so gut da - die haben nie ihre Forderungen dir gegenüber geltend gemacht. Unbedingt prüfen lassen, was in den Verträgen steht! Wenn da Überweisung steht, hat N-Traxx ein Problem, wenn da Lastschrift mit N-Traxx' Kontonummer steht, haben die ein Problem.
N-Traxx' Fall hat im Grunde gar nichts mit den Lastschriften auf dem Konto seines Bruders zu tun. Der Bruder hat jetzt vermutlich Schadensersatzansprüche der Versicherung gegenüber, was aber ja nichts mit N-Traxx zu tun hat.
 
skicu am 03.08.2009 20:29 schrieb:
bsekranker am 03.08.2009 20:07 schrieb:
Davon abgesehen ist dein Bruder der Geschädigte; der Anwalt müsste also ihn vertreten.
Der braucht nur für den Zinsausfall einen Anwalt. Das Geld kriegt er ganz einfach wieder, in dem er zur Bank geht und die Lastschriften zurückbuchen lässt.

Das geht nicht mehr, Lastschriften lassen sich nur eine bestimmte Zeit zurückhohlen. Wenn dann müssten die das Freiwillig zurückbuchen oder halt per Gericht.
 
skicu am 03.08.2009 20:29 schrieb:
Der braucht nur für den Zinsausfall einen Anwalt. Das Geld kriegt er ganz einfach wieder, in dem er zur Bank geht und die Lastschriften zurückbuchen lässt.

Ich fürchte, das stimmt nicht. Lastschriften lassen sich nur innerhalv einer gewissen Frist zurückbuchen, ich glaube, 6 Wochen lang.

Edt: N-Ttaxx war schneller. :)
 
So, ich hab jetzt die Police gefunden und das wird jetzt nicht einfach. Die Police ist von der Versicherungservice ausgestellt also im Briefkopf allerdings hat die Versicherung Unterschrieben. Als Kontonummer ist die von meinem Bruder eingetragen, aber es steht dabei >>Abweichender Kontoinhaber: entfällt<<

Bis jetzt war ich eigentlich immer recht zufrieden mit der Versicherung, haben auch schonmal ohne zu murren Bezahlt.
 
N-Traxx am 03.08.2009 20:34 schrieb:
skicu am 03.08.2009 20:29 schrieb:
bsekranker am 03.08.2009 20:07 schrieb:
Davon abgesehen ist dein Bruder der Geschädigte; der Anwalt müsste also ihn vertreten.
Der braucht nur für den Zinsausfall einen Anwalt. Das Geld kriegt er ganz einfach wieder, in dem er zur Bank geht und die Lastschriften zurückbuchen lässt.

Das geht nicht mehr, Lastschriften lassen sich nur eine bestimmte Zeit zurückhohlen. Wenn dann müssten die das Freiwillig zurückbuchen oder halt per Gericht.
Falsch.

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html#frist
http://www.antispam.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist


@Spassbremse: Die 6 Wochen beziehen sich auf genehmigte Lastschriften - in diesem Fall lag jedoch keine wirksame Einzugsermächtigung vor.
 
Kannst du nicht mit deinem Bruder ne Ratenzahlung vereinbaren? Das ganze gerichtlich durch zuboxen wird vermutlich mehr als 450€ kosten. Dein Bruder ist auch ein bisschen selbst schuld wenn da jahrelang was abgebucht wird was eigentlich nicht dürfte...
 
N-Traxx am 03.08.2009 20:48 schrieb:
So, ich hab jetzt die Police gefunden und das wird jetzt nicht einfach. Die Police ist von der Versicherungservice ausgestellt also im Briefkopf allerdings hat die Versicherung Unterschrieben. Als Kontonummer ist die von meinem Bruder eingetragen, aber es steht dabei >>Abweichender Kontoinhaber: entfällt<<

Bis jetzt war ich eigentlich immer recht zufrieden mit der Versicherung, haben auch schonmal ohne zu murren Bezahlt.
Dein Bruder könnte die Lastschriften zurückbuchen lassen.

In diesem Fall würdest du dich aber vermutlich strafbar machen, da du der Versicherung eine Einzugsermächtigung für ein Konto gegeben hast, über das du gar nicht verfügen darfst. Und auch wenn die Versicherung nicht juristisch dagegen vorgeht: Mahn- oder Verzugsgebühren musst du garantiert zahlen - für 6 Jahre!
 
N-Traxx am 03.08.2009 20:48 schrieb:
So, ich hab jetzt die Police gefunden und das wird jetzt nicht einfach. Die Police ist von der Versicherungservice ausgestellt also im Briefkopf allerdings hat die Versicherung Unterschrieben. Als Kontonummer ist die von meinem Bruder eingetragen, aber es steht dabei >>Abweichender Kontoinhaber: entfällt<<

Bis jetzt war ich eigentlich immer recht zufrieden mit der Versicherung, haben auch schonmal ohne zu murren Bezahlt.

Das klingt nicht gut. Da dein Bruder vermutlich denselben Nachnamen hat, kann man vermutlich auch davon ausgehen, dass der Bank nichts auffiel...
Wie kam die falsche Kontonummer denn dahin?

N-Traxx am 03.08.2009 20:34 schrieb:
Das geht nicht mehr, Lastschriften lassen sich nur eine bestimmte Zeit zurückhohlen. Wenn dann müssten die das Freiwillig zurückbuchen oder halt per Gericht.
Spassbremse am 03.08.2009 20:39 schrieb:
Ich fürchte, das stimmt nicht. Lastschriften lassen sich nur innerhalv einer gewissen Frist zurückbuchen, ich glaube, 6 Wochen lang.

Edt: N-Ttaxx war schneller. :)
Ach ja, das alte 6 Wochen Märchen. :)
 
Meai am 03.08.2009 21:32 schrieb:
Ach ja, das alte 6 Wochen Märchen. :)
Märchen? Ich hab persönlich mal das Problem gehabt und in der Bank gefragt. 40 Tage
Wird einem von den meisten Leuten an den Kundenschaltern auch so erzählt. Gilt aber idR nur für den Inter-Bank-Transfer.
Lass einfach den Geschäftsstellenleiter antraben und lass dir von dem die Lastschrift zurückbuchen.
Einzugsermächtigungen gibt's nicht umsonst. Einfach so Geld verlieren, nur weil ich die letzten 6 Wochen nicht in der Bank war, geht nicht.
 
ich versteh das problem nicht. dein bruder hat theoetetisch 450€ "verloren", die an sich DU zahlen müßtest, aber auf der anderen seite hat er das geld ja ganz offensichtlich nicht wirklich vermisst. also scheint er es ja nicht händeringend zu "brauchen".

warum läßt du nicht einfach bei der versicherung die kontodaten korrekt umändern und zahlst ihm das geld einfach in raten langsam zurück, anstatt irgendwelches geld für einen an sich gar nicht vorhandenen schaden zu verplempern und dadurch die rechtsabteilung der versicherung und damit auch indirekt alle anderen kunden zu belasten, und dazu auch noch die gerichte mit so was zu belasten?

dazu kommt noch, dass die versicherung von dir die beiträge vermutlich trotzdem haben will bzw. bei ne neuvertrag es für dich vlt. teurer wird. d.h. du spartst bei der sache ja nix.


wenn es jetzt um das konto eines völlig fremden ginge, o.k. aber beim eigenen bruder? kann ich nicht nachvollziehen, auch wenn die versicheurng vielleicht ein paar euro zinsen theoretisch zahlen müßte, FALLS der fehler bei denen liegt.
 
Warum ist denn deinem Bruder nicht aufgefallen, dass es sich dabei um deine Versicherung handelt? Wenn er sie für die eigene gehalten hat, dann hätte ihm doch auffallen müssen, dass er zweimal für "eine" Haftpflichtversicherung zahlt.
 
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