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Shadow Warrior: Actionspiel für kurze Zeit kostenlos auf Steam

AndreLinken

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Zum Artikel: Shadow Warrior: Actionspiel für kurze Zeit kostenlos auf Steam
 
Schöne Sache. Gleich mal eingesackt.

Überhaupt, Steam verschenkt in letzter Zeit immer wieder völlig unerwartet Titel um Titel. Dieses Jahr sind es bisher 3 Spiele die kostenfrei in meine Bibliothek gewandert sind.

So spendabel war EA mit seiner "Auf's Haus"-Aktion zuletzt nicht. ;)

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Mir hat die Neuauflage gefallen.
Primitiver Humor und gute Action. :D
 
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Überhaupt, Steam verschenkt in letzter Zeit immer wieder völlig unerwartet Titel um Titel. Dieses Jahr sind es bisher 3 Spiele die kostenfrei in meine Bibliothek gewandert sind.
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Die Spiele sind alt und waren schon sehr oft stark runtergesetzt.
3 von 4 Spiele befinden sich daher meistens schon in der Bibliothek. ;)
Im Humble Store, bei GOG gibt es und selbst bei uPlay gab es ständig kostenlos Spiele abzustauben.
Trotzdem nette Aktion.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gab es kürzlich auch schon mal bei HumbleBundle umsonst.
 
Die Spiele sind alt und waren schon sehr oft stark runtergesetzt.
3 von 4 Spiele befinden sich daher meistens schon in der Bibliothek. ;)
Im Humble Store, bei GOG gibt es und selbst bei uPlay gab es ständig kostenlos Spiele abzustauben.
Trotzdem nette Aktion.

Jupp, so toll die Aktion von Steam ist, gerade Shadow Warrior ist halt so ein Titel, den man seit über einem Jahr überall hinterhergeschmissen bekommt.

Aber das ist auch aktuell mein Problem mit Sales. Es sind immer die gleichen Spiele. Und neuere Titel (neu in Sales) sind oft nicht soweit gesenkt, dass sie vergleichbar günstig wären wie die anderen (als die neu im Sale waren).
Die Zeit der großzügigen Giveaways und wirklich günstigen Sales wo man gute Spiele die nur ein, zwei Jahre alt sind günstig abgreifen konnte scheinen langsam vorbei zu sein.
 
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Die Zeit der großzügigen Giveaways und wirklich günstigen Sales wo man gute Spiele die nur ein, zwei Jahre alt sind günstig abgreifen konnte scheinen langsam vorbei zu sein.

Jupp, bei Steam sowieso. Die haben sich ihren Kundenspeck mit extrem guten Sales vor Jahren schön angefressen. Jetzt ist Steam so populär, die brauchen nur noch Sale-Preise die ok bis gut sind. Bei denen läuft es so oder so.
Sieht man auch bei EA oder uPlay. Die Preise purzeln nicht mehr so schnell. Und wenn, dann nur weil sie durch DLCs daran weiterverdienen. Sie haben einfach Ihre Fans ihrer Franchise-Serien. Die bleiben treu und kaufen einfach.
Noch viel extremer: Die Call of Duty Franchise von Activision. Preislich tut sich dort fast gar nichts. Komplettpakete? Fehlanzeige! Die teuerste Franchise von allen.

Ich will aber nicht behaupten, dass man heutzutage durch Games arm wird. Ganz im Gegenteil. So viele PC-Spiele hat man noch nie für sein Geld bekommen. Nur sind es eben nicht mehr meine Spiele, sondern so gut wie immer nur "Online"-Lizenzen (außer GoG und ein paar Außnahmen).
Ich will mir gar nicht ausmalen, was in Jahrzehnten mit einer Platform passiert, wenn tatsächlich mal ein Betreiber Pleite gehen sollte. Die Käufer können dann nichts machen, außer zuzusehen wie alle Ihre Spiele verschwunden sind, bzw der Client nicht mehr zu starten ist (wenn kein Investor gefunden wird). Was viele noch nicht realisiert haben: Es gibt keinen Plan B! Wie auch? Wenn der Betreiber Pleite ist, wird der Strom abgestellt. Basta! Die Legende der Offline-Patches wird dann zur bitteren Pille der Nutzlosigkeit für alle. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen ist es wichtig, die Daten zu speichern, auf einer externen Festplatte oder wo auch immer, dann könnte man die weiter mit Crack spielen und ich kann mir gut vorstellen, dass die Community dann eine Art Steam-Emulator entwickeln würde.

Trotzdem ist der Gedanke schon gruselig, da gebe ich Recht.
 
Nur sind es eben nicht mehr meine Spiele, sondern so gut wie immer nur "Online"-Lizenzen (außer GoG und ein paar Außnahmen).
So ist es rechtlich zumindest in Europa ja nicht. Die Spiele sind schon noch dein Eigentum. Nur kann man halt kaum was machen, weil sie Accountgebunden und damit DRM geschützt sind.

Ich will mir gar nicht ausmalen, was in Jahrzehnten mit einer Platform passiert, wenn tatsächlich mal ein Betreiber Pleite gehen sollte. Die Käufer können dann nichts machen, außer zuzusehen wie alle Ihre Spiele verschwunden sind, bzw der Client nicht mehr zu starten ist (wenn kein Investor gefunden wird). Was viele noch nicht realisiert haben: Es gibt keinen Plan B! Wie auch? Wenn der Betreiber Pleite ist, wird der Strom abgestellt. Basta! Die Legende der Offline-Patches wird dann zur bitteren Pille der Nutzlosigkeit für alle. :D
Wobei ich da denke, dass dann andere Publisher einspringen würden, aber der Aufwand, auch für den Kunden ist dann sicher recht hoch. Und es stimmt natürlich, nichts ist für die Ewigkeit und die Abhängigkeit von einem Anbieter ist so eine Sache, die einen wirklich schalen Geschmack hat.

Wobei ich da viel mehr Angst bei Mobilplattformen habe, die ja ohnehin sehr schnelllebig sind. Ich denke, da hat man noch mehr Probleme, alleine schon mit der Kompatibilität irgendwann. Das sind für mich da reine Konsumgüter, Wegwerfprodukte. Deswegen gebe ich z.B. für Mobile-Apps auch kein Geld aus.

Rechtlich ist das ja ohnehin auch noch nicht alles so sicher. Etwa mit dem Vererben. Der Erbe hat aktuell dann zwei Accounts, den geerbten und seinen alten eigenen. Die geerbten Spiele / Software in den eigenen Account zu überführen, wer bietet das schon an?
Hier sind (weltweit) die Gesetzgeber gefragt endlich mal klare Regelungen zu schaffen, die der modernen Zeit entsprechen.
 
auch wenn du das noch so oft behauptet, macht es das nicht richtiger:
man erwirbt kein "eigentum" an download-spielen, das ist nach deutschem recht überhaupt nicht möglich. ;-)

Du solltest lieber mal ganz, ganz still sein bevor du hier diese gefährlichen Lügen verbreitest!
Sowohl BGH als auch EuGH sehen das nämlich ganz anders als du und die haben das Sagen und nicht Leute wie du und andere Industrievertreter, die versuchen immer die Leute für dumm zu verkaufen.
 
Du solltest lieber mal ganz, ganz still sein bevor du hier diese gefährlichen Lügen verbreitest!
Sowohl BGH als auch EuGH sehen das nämlich ganz anders als du und die haben das Sagen und nicht Leute wie du und andere Industrievertreter, die versuchen immer die Leute für dumm zu verkaufen.

lol :-B
 

Da gibt es nichts zu lachen, spare dir die Trollerei. Ich hasse es, wenn gerade diesbezüglich diese Lügenmärchen verbreitet werden. In Deutschland KAUFT man Waren und wird dadurch Eigentümer, das gilt auch für rein digitale Inhalte. Das ist GESETZ!
Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man lieber die Fr*sse halten aber bitte nicht diese verbraucherfeindlichen Ammenmärchen verbreiten, die nur im Sinne der Hersteller sind, je ahnungsloser die Kundschaft, desto weniger pochen sie auf ihre Rechte.
 
dann poste mal den entsprechenden paragraphen. danke.

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
 
dann poste mal den entsprechenden paragraphen. danke.

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Du könntest ja mal die Paragraphen und Gesetze posten auf die du deine Annahmen fusst ...

Der BGH hat schon vor ewigen Zeiten festgestellt, dass Software als Sache zu behandeln ist, nach § 90 BGB.
Und bei einer Sache wird das Eigentumsrecht durch Kauf übertragen §433 BGB, §929 BGB.

Wobei Software vergleichbar ist mit einem Buch, man kauft das Buch nicht wegen dem Papier auf das der Text gedruckt wurde, die Software nicht wegen dem Trägermedium, dieses ist also unerheblich.

Hier gibt es das ganz nett zu lesen: Psczolla, Jan-Peter, Virtuelle Gegenstände als Objekte der Rechtsordnung - JurPC-Web-Dok. 0017/2009

Hier noch ein Artikel zum Thema Downloadsoftware und dem EuGH Urteil: EuGH*zu Oracle vs. UsedSoft: Gebrauchte Software darf verkauft werden - SPIEGEL ONLINE

Hier das Urteil: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf
Ein Analyseartikel: https://www.golem.de/news/analyse-was-das-eugh-urteil-zu-gebrauchtsoftware-bedeutet-1207-92960.html
 
Der BGH hat schon vor ewigen Zeiten festgestellt, dass Software als Sache zu behandeln ist, nach § 90 BGB.

der bgh hat festgestellt, dass auf einem datenträger verkörperte software als sache isd § 90 bgb zu behandeln sei. das trifft hier gerade nicht zu.

Wobei Software vergleichbar ist mit einem Buch, man kauft das Buch nicht wegen dem Papier auf das der Text gedruckt wurde, die Software nicht wegen dem Trägermedium, dieses ist also unerheblich.

eben gerade nicht. les dir das urteil durch, wenn du schon damit argumentierst.


im usedsoft-urteil wird an keiner stelle auf die sacheigenschaft von downloadsoftware abgestellt.
ganz im gegenteil geht es einzig und alleine um urheberrechtliche belange, insbesondere den erschöpfungsgrundsatz.
mit eigentumserwerb hat das herzlich wenig zu tun.

mal ganz abgesehen davon, dass der dort behandelte fall sehr wahrscheinlich nicht so ohne weiteres auf spiele-software übertragen werden kann. ;)

das sagte übrigens das lg berlin dazu (nach dem höchstrichterlichen urteil logischwerweise): Es kann insbesondere dahin stehen, ob sich aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache UsedSoft ergibt, dass die Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes das § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG bzw. Art. 4 Abs. 2 der Computerrichtlinie auch für den Online-Vertrieb von komplexen Computerspielen gilt oder ob – im Hinblick darauf, dass diese auch als Filmwerk Urheberrechtsschutz genießen (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG) und als solche zugleich auch der Urheberrechtsrichtlinie unterliegen -, bei diesen die Annahme der Erschöpfung voraussetzt, dass ein körperliches Werkstück in Verkehr gebracht worden ist.
 
Der BGH hat festgestellt, dass der Datenträger unerheblich ist, nichts verdrehen bitte.

Das Landgericht Berlin kann meinen was es will, es steht das EuGH Urteil und das ist ausschlaggebend und gilt somit als aktuelle Rechtsgrundlage.

Und Software ist Software, ob Spiel ist irrelevant, im Gegenteil, das ganze kann sogar auf Musik-, Film- und Buchdownloads angewendet werden.

Du kannst da interpretieren wie du willst, was ja sicher auch viele Rechtsverdreher als Vertretung der Industrien auch gerne ständig versuchen. Die aktuelle Rechtssprechung ist jedoch ziemlich eindeutig.
 
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