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Senior Vice President bei Sony tritt in Pädophilen-Falle, wird entlassen

... war bestimmt nur überrascht dass das kein 15j Junge war der das PS5 'give away' gewonnen hat. :-O ?

?
 
Ich finde, dass sowas nicht in die Öffentlichkeit gehört. Damit sollen sich die Gerichte auseinandersetzen, nicht die Teilnehmer eines Forums.
Denn da wird sehr schnell die Unschuldsvermutung ausgesetzt und der mittelalterliche Pranger vorgeholt. Der Beschuldigte selbst hat gar keine Chance mehr, sich zu verteidigen.
 
Mitleid habe ich da keins :finger: Allerdings würde ich bei einem 15 jährigen "Opfer" nicht mehr das Wort Pädophil-ie verwenden, selbst wenn nur die Masche gemeint ist.
 
Mitleid habe ich da keins :finger: Allerdings würde ich bei einem 15 jährigen "Opfer" nicht mehr das Wort Pädophil-ie verwenden, selbst wenn nur die Masche gemeint ist.
Das wäre in diesem Fall Hebephilie. Also die sexuelle Neigung zu Jugendlichen. Das ist eindeutig von Pädophilie (die sexuelle Neigung zu präpubertären Kindern) abzugrenzen. Wenn man es noch mal ganz genau nimmt, spricht man bei einer homosexuellen Neigung zu jugendlichen Jungs von Ephebophilie.

Nur mal so als kleiner Aufklärungsexkurs.

Ok... irgendwie hatte ich was spektakuläreres erwartet. Also hier in Deutschland trennen 15 Jährige ja nur wenige Monate vom legalen Pimperalter. :B
Das liegt in DE bei 14, aber erst ab 16 kann man vögeln, wen man will und gevögelt werden, von wem man will, solange es nicht unter 14 ist. Selbst 60jährige können eine/n 16jährige/n ömmeln.

Moralisch zumindest fragwürdig bleibt es so oder so.
 
Das wäre in diesem Fall Hebephilie. Also die sexuelle Neigung zu Jugendlichen. Das ist eindeutig von Pädophilie (die sexuelle Neigung zu präpubertären Kindern) abzugrenzen. Wenn man es noch mal ganz genau nimmt, spricht man bei einer homosexuellen Neigung zu jugendlichen Jungs von Ephebophilie.

Nur mal so als kleiner Aufklärungsexkurs.


Das liegt in DE bei 14, aber erst ab 16 kann man vögeln, wen man will und gevögelt werden, von wem man will, solange es nicht unter 14 ist. Selbst 60jährige können eine/n 16jährige/n ömmeln.

Moralisch zumindest fragwürdig bleibt es so oder so.
Is völlig Banane wie man es nennt... Die Person ist nicht volljährig, also tschüß.
Wenigsten wird da kurzer Prozess gemacht und nicht noch lang rumgeeiert.
 
Das liegt in DE bei 14, aber erst ab 16 kann man vögeln, wen man will und gevögelt werden, von wem man will, solange es nicht unter 14 ist. Selbst 60jährige können einen 16jährigen ömmeln.
Das 14 Jährige auch legal pimpern dürfen ist mir schon klar, nur eben mit jeder Altersstufe. Mit legales Pimperalter meinte ich das etwas gepimpert werden darf unabhängig vom Alter des Pimperators. Und das ist nun mal 16 für alles drunter interessiert sich der Staatsanwalt.
 
Is völlig Banane wie man es nennt... Die Person ist nicht volljährig, also tschüß.
Wenigsten wird da kurzer Prozess gemacht und nicht noch lang rumgeeiert.
Wenn es so Banane ist, dich also eigentlich überhaupt nicht interessiert, warum antwortest du auf meinen Kommentar? :confused: Mir ist die Sinnhaftigkeit deines Kommentars schleierhaft, da es mir in diesem Fall gar nicht um den Vorfall an sich ging. Der Begriff "Pädophilie" ist hier nun mal einfach falsch.

Das 14 Jährige auch legal pimpern dürfen ist mir schon klar, nur eben mit jeder Altersstufe. Mit legales Pimperalter meinte ich das etwas gepimpert werden darf unabhängig vom Alter des Pimperators. Und das ist nun mal 16 für alles drunter interessiert sich der Staatsanwalt.
Wobei es auch da wieder zu beachten gilt, dass rechtlich gesehen ü14jährige durchaus mit einer/einem Jugendlichen schlafen dürfen, solange sie nicht über 21 sind. Aber hier zieht noch eher das Recht der Eltern. Zumindest in DE. In anderen Staaten sieht es natürlich noch etwas anders aus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Weil es halt Banane ist ob 6 oder 15...
Nope. Ist es eben nicht. Weil allein schon vom Alter auch das Strafmaß abhängt.

Bei jugendlichen Opfern, die eben noch nicht pimpern können, mit wem sie wollen, kommt auch die kognitive und emotionale Reife hinzu, sodass das Strafmaß auch hier noch mal höher oder eben geringer ausfallen kann.

Übrigens kam es auch schon vor, dass Täter frei gesprochen wurden, weil sie schlicht nicht wussten, wie alt das Opfer war. Ich meine, 15jährige (vor allem Mädchen) sehen ja heutzutage oft genug aus, wie 20jährige. Wobei da allerdings auch weitere Faktoren eine Rolle spielten (kognitive Reife des/der Jugendlichen, die Umstände etc.). Deswegen hab ich auch immer nach dem Ausweis gefragt, wenn ich mal eine kennengelernt habe und ich mir nicht sicher war, wie alt die nun ist, nachdem ich Kenntnis von solchen Prozessen bekommen hatte.

Du siehst, ganz so "banane, ob 6 oder 15" ist es eben nicht. Und unterschiedliche Begriffe, die das ganze noch mal unterscheiden, gibt es ja auch nicht umsonst.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich finde, dass sowas nicht in die Öffentlichkeit gehört. Damit sollen sich die Gerichte auseinandersetzen, nicht die Teilnehmer eines Forums.
Steht ja im Artikel, die Behörden arbeiten nicht mit solchen Organisationen.
Ohne Veröffentlichung wäre also gar nichts passiert. :|

Wobei es auch da wieder zu beachten gilt, dass rechtlich gesehen ü14jährige durchaus mit einer/einem Jugendlichen schlafen dürfen, solange sie nicht über 21 sind. Aber hier zieht noch eher das Recht der Eltern. Zumindest in DE. In anderen Staaten sieht es natürlich noch etwas anders aus.
In der Situation war ich mal. Sie hatte entsprechende Reife - und ich die Zustimmung ihrer Mutter. =)
So viel Unterschied war da gar nicht, aber eben sie unter 16 und ich über 18.
 
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