Mothman
Spiele-Professor/in
Klar, wenn es nachweislich am Produkt liegt, dann hat man den Anspruch. Aber beweise das mal.HanFred am 06.04.2009 13:42 schrieb:wenn ein produkt nicht funktioniert, hat man das recht auf ersatz. da das im fall von verbuggter software nicht möglich ist, muss man eben gleichwertig entschädigt werden. nein, ein generelles recht auf rückgabe hat man nicht. wenn die software allerdings nicht funktioniert (nicht bloss auf dem eigenen rechner), sieht's ein wenig anders aus.
manchmal muss man leider ein wenig druck auf die vorgesetzten ausüben, dann klappt das schon. juristische begriffe sind hilfreich dabei, man sollte aber stets höflich bleiben.
Wenn man so einen Fall hat, dass wirklich MASSENHAFT Beschwerden eingehen, dann wird man sicher auch irgendwann aus KULANZ bzw. um sein Gesicht zu wahren, die Software zurücknehmen. So etwas gab es ja schon mal beim Media MArkt (war das bei GTA4? ich weiß es nicht mehr genau).
