• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank

Raubkopieren als Protest

HanFred am 06.04.2009 13:42 schrieb:
wenn ein produkt nicht funktioniert, hat man das recht auf ersatz. da das im fall von verbuggter software nicht möglich ist, muss man eben gleichwertig entschädigt werden. nein, ein generelles recht auf rückgabe hat man nicht. wenn die software allerdings nicht funktioniert (nicht bloss auf dem eigenen rechner), sieht's ein wenig anders aus.
manchmal muss man leider ein wenig druck auf die vorgesetzten ausüben, dann klappt das schon. juristische begriffe sind hilfreich dabei, man sollte aber stets höflich bleiben.
Klar, wenn es nachweislich am Produkt liegt, dann hat man den Anspruch. Aber beweise das mal.
Wenn man so einen Fall hat, dass wirklich MASSENHAFT Beschwerden eingehen, dann wird man sicher auch irgendwann aus KULANZ bzw. um sein Gesicht zu wahren, die Software zurücknehmen. So etwas gab es ja schon mal beim Media MArkt (war das bei GTA4? ich weiß es nicht mehr genau).
 
Mothman am 06.04.2009 13:50 schrieb:
Klar, wenn es nachweislich am Produkt liegt, dann hat man den Anspruch. Aber beweise das mal.
Wenn man so einen Fall hat, dass wirklich MASSENHAFT Beschwerden eingehen, dann wird man sicher auch irgendwann aus KULANZ bzw. um sein Gesicht zu wahren, die Software zurücknehmen. So etwas gab es ja schon mal beim Media MArkt (war das bei GTA4? ich weiß es nicht mehr genau).
im falle von Gothic 3 habe ich ein wenig druck ausüben müssen. obwohl ich freundlich geblieben bin und einen gutschein akzeptieren wollte, hat der vorgesetzte seine verkäufer (die ich persönlich kenne) in panischem ton angewiesen, mir einen gutschein auszustellen bzw. ein anderes spiel auszuhändigen, weil er eine klage befürchtet hat, womit ich natürlich nicht gedroht hatte. *g*
man muss nur die richtigen knöpfe drücken und ja - es hilft sicher, wenn allgemein bekannt ist, dass das betreffende spiel ein einziger haufen voller bugs ist.
 
Rabowke am 06.04.2009 13:41 schrieb:
Wir reden hier von der Rückgabe eines mangelhaften Produkts welches nicht funktioniert. Wir reden nicht davon, ein Spiel / Programm zurückzugeben, weil es uns nicht gefällt. ;-)
Wobei es aber auch noch den Irrtum gibt. zB: Man hat im Kleingedruckten auf der Packungsrückseite überlesen, daß das Spiel nur unter Vista läuft.
 
HanFred am 06.04.2009 14:00 schrieb:
Mothman am 06.04.2009 13:50 schrieb:
Klar, wenn es nachweislich am Produkt liegt, dann hat man den Anspruch. Aber beweise das mal.
Wenn man so einen Fall hat, dass wirklich MASSENHAFT Beschwerden eingehen, dann wird man sicher auch irgendwann aus KULANZ bzw. um sein Gesicht zu wahren, die Software zurücknehmen. So etwas gab es ja schon mal beim Media MArkt (war das bei GTA4? ich weiß es nicht mehr genau).
im falle von Gothic 3 habe ich ein wenig druck ausüben müssen. obwohl ich freundlich geblieben bin und einen gutschein akzeptieren wollte, hat der vorgesetzte seine verkäufer (die ich persönlich kenne) in panischem ton angewiesen, mir einen gutschein auszustellen bzw. ein anderes spiel auszuhändigen, weil er eine klage befürchtet hat, womit ich natürlich nicht gedroht hatte. *g*
man muss nur die richtigen knöpfe drücken und ja - es hilft sicher, wenn allgemein bekannt ist, dass das betreffende spiel ein einziger haufen voller bugs ist.
Euch ist schon klar das beim Softwarekauf nicht die allgemeinen Regeln des Kaufrechts angewandt werden können?
Meistens erwerbt ihr eine Lizenz die euch das Recht gibt die Software zu nutzen. Lizenzen können ja in diesem Sinne nicht defekt sein.... Insofern muss da niemand das Spiel zurück nehmen.
 
Freaky22 am 06.04.2009 18:55 schrieb:
Euch ist schon klar das beim Softwarekauf nicht die allgemeinen Regeln des Kaufrechts angewandt werden können?
Meistens erwerbt ihr eine Lizenz die euch das Recht gibt die Software zu nutzen. Lizenzen können ja in diesem Sinne nicht defekt sein.... Insofern muss da niemand das Spiel zurück nehmen.

Inwiefern wirkt sich dies auf den defekt einer Software aus? Darf man, weil man eine Lizenz erwirbt, nicht von einer den Angaben entsprechenden Funktionalität ausgehen? Das wäre mir jedenfalls neu.
 
Boesor am 06.04.2009 19:06 schrieb:
Freaky22 am 06.04.2009 18:55 schrieb:
Euch ist schon klar das beim Softwarekauf nicht die allgemeinen Regeln des Kaufrechts angewandt werden können?
Meistens erwerbt ihr eine Lizenz die euch das Recht gibt die Software zu nutzen. Lizenzen können ja in diesem Sinne nicht defekt sein.... Insofern muss da niemand das Spiel zurück nehmen.

Inwiefern wirkt sich dies auf den defekt einer Software aus? Darf man, weil man eine Lizenz erwirbt, nicht von einer den Angaben entsprechenden Funktionalität ausgehen? Das wäre mir jedenfalls neu.
Jedenfalls gibt es da wohl Unterschiede bei den Mängeln und der Rückabwicklung des Kaufs. Dazu müsste man dann aber mal in nen Gesetzeskommentar gucken ;)
 
Freaky22 am 06.04.2009 18:55 schrieb:
Euch ist schon klar das beim Softwarekauf nicht die allgemeinen Regeln des Kaufrechts angewandt werden können?
Meistens erwerbt ihr eine Lizenz die euch das Recht gibt die Software zu nutzen. Lizenzen können ja in diesem Sinne nicht defekt sein.... Insofern muss da niemand das Spiel zurück nehmen.
warum sollte das eine rolle spielen? man kann ggf. eine lizenz nicht nutzen, weil eine software nicht funktioniert. d.h. der vertragspartner kommt seinen pflichten nicht nach, ergo kann man den vertrag wieder auflösen. das muss so sein.
 
Also ich persönlich bin da auch eher für kompletten Verzicht bzw. Boykott der Spiele. Wenn Rockstar beispielsweise nicht noch die Patches rausgebracht hätte, dann wäre GTA4 mein letztes Spiel von Rockstar gewesen. So oder so werde ich in Zukunft vorsichtig sein.


Ich finde das ist eine Prinzipsache: Wenn die sich nicht genügend Mühe geben und lieber das "schnelle Geld" machen, dann muss ich denen nicht mein verdientes Gedl geben. Ganz einfach.


Eine andere, legale Methode wäre ja, die Spiele erstmal in der Videothek zu leihen, sofern es geht und sie nicht in ihren Aktivierungen beschränkt sind. Ein Call of Duty 4 hat man ja mal schnell an einem Wochenende durch...
 
Freaky22 am 06.04.2009 18:55 schrieb:
Euch ist schon klar das beim Softwarekauf nicht die allgemeinen Regeln des Kaufrechts angewandt werden können?


doch, kann man. ;-)
der bgh hat ganz eindeutig die sacheigenschaft (vgl § 90 bgb) von software bejaht!
ich schätze mal, das war das problem, das du gesehen hast.
das gilt übrigens auch für, über downloaddienste bezogene, software.

bei inidividualsoftware kann das noch mal, im detail, anders aussehen, aber davon reden wir hier ja eher nicht.
 
Wenn ein Programm entgegen der Zusage nicht auf dem System läuft und auch Nachbesserung nichts ergibt, kann man theoretisch vom Kaufvertrag zurücktreten.

Problematisch wird es nur nachzuweisen, dass es nicht an der Konfiguration (Hersteller des Mainboards, der Grafikkarte, installierte Software, etc.) des/der Käufer liegt. Das es bei mehrern nicht läuft ist da vor Gericht logischerweise auch kein Beweis.
 
sukaba am 07.04.2009 11:34 schrieb:
Das es bei mehrern nicht läuft ist da vor Gericht logischerweise auch kein Beweis.
Warum immer gleich mit der "Holzhammermethode"? Das Wort "Gericht" kann ich ehrlich gesagt nicht mehr hören.

Ich hab bislang noch nie erlebt das wenn man sich in einem normalen Ton mit dem Verkäufer unterhalten hat, dieser komplett geblockt hat. Falls doch, kann man immer noch freundlich aber bestimmend seinen Vorgesetzten rufen lassen und sich mit dem Unterhalten.

Mal ehrlich: wer rennt wg. so einer 45 EUR Sache vors Gericht? Eh dieser Fall verhandelt wird, bekommst du das Spiel für 20 EUR in der Grabbelbox und hast 30 graue Haare mehr.
 
Natürlich würde niemand wegen einem Spiel gleich den Rechtsweg einschlagen. Aber wenn sich der Verkäufer nunmal quer stellt, sagt das sie keine geöffneten Spiele zurück nehmen hat man praktisch keine Chance, da er jederzeit behaupten kann es würde am System des Käufers liegen. Da bringt es halt auch nichts, wie einige der Vorposter vorgeschlagen haben, mit dem Gewährlietsungsrecht zu wedeln.

Einige Verkäufer oder Filialen sind so "kulant" und nehmen das Spiel problemlos zurück, andere nicht. Während ich es beispielsweise bei meinem lokalen Mediamarkt oder Amazon noch nie erlebt haber das sie ein Spiel zurückgenommen haben (bei normalem, freundlich-beharrenden Ton) kann das bei einer anderen Filiale, oder auch nur einem anderen Verkäufer, schon wieder ganz anders aussehen. Es ist halt reine glückssache welchen Typ von Verkäufer/ Vorgesetzen/ Filialleiter man vor sich hat.
 
sukaba am 07.04.2009 11:34 schrieb:
Wenn ein Programm entgegen der Zusage nicht auf dem System läuft und auch Nachbesserung nichts ergibt, kann man theoretisch vom Kaufvertrag zurücktreten.

Problematisch wird es nur nachzuweisen, dass es nicht an der Konfiguration (Hersteller des Mainboards, der Grafikkarte, installierte Software, etc.) des/der Käufer liegt. Das es bei mehrern nicht läuft ist da vor Gericht logischerweise auch kein Beweis.

Also mein System sollte die "Voraussetzungen" erfüllen denk ich mal:

Intel C2D E8400 @ 3,6 Ghz
8 GB DDR2-800 Corsair DHX
EVGA 780i SLI Mainboard (Treiber 15.25)
2 x GeForce GTX 280 (Treiber 182.50)
2 x Samsung Spinpoint F1 (1. Platte OS / 2. Platte Games)
Creative X-Fi Gamer (auch neuester Treiber inkl. Open AL)
Windows Vista Ultimate x64 (alle Updates drauf)
Kaspersky Internet Security (Firewall + Antiviren)

spiele atm auf 1680 x 1050 @ 60 Hz

Also ich habe mit Sicherheit keine "exotischen" Bauteile drin, sind alles Markenhersteller.
 
D4rthi am 07.04.2009 14:19 schrieb:
sukaba am 07.04.2009 11:34 schrieb:
Wenn ein Programm entgegen der Zusage nicht auf dem System läuft und auch Nachbesserung nichts ergibt, kann man theoretisch vom Kaufvertrag zurücktreten.

Problematisch wird es nur nachzuweisen, dass es nicht an der Konfiguration (Hersteller des Mainboards, der Grafikkarte, installierte Software, etc.) des/der Käufer liegt. Das es bei mehrern nicht läuft ist da vor Gericht logischerweise auch kein Beweis.

Also mein System sollte die "Voraussetzungen" erfüllen denk ich mal:

Intel C2D E8400 @ 3,6 Ghz
8 GB DDR2-800 Corsair DHX
EVGA 780i SLI Mainboard (Treiber 15.25)
2 x GeForce GTX 280 (Treiber 182.50)
2 x Samsung Spinpoint F1 (1. Platte OS / 2. Platte Games)
Creative X-Fi Gamer (auch neuester Treiber inkl. Open AL)
Windows Vista Ultimate x64 (alle Updates drauf)
Kaspersky Internet Security (Firewall + Antiviren)

spiele atm auf 1680 x 1050 @ 60 Hz

Also ich habe mit Sicherheit keine "exotischen" Bauteile drin, sind alles Markenhersteller.

Theoretisch schon, aber es steht ja beispielsweise auch nirgends auf der Verpackung das es mit Mainboards von diesem oder jenem Herstelller, Treibern der Version X oder einem Betriebssystem in Konfiguration x läuft....

Ein Softwarehersteller oder Händler wird also einfach auf das System des Käufers verweisen und irgndwelche Hardware, Treiberversionen oder installierte Software die Schuld zuschieben (auch wenn es garnicht daran liegt) und nicht sagen das sein Produkt mangelhaft ist und du es umtauschen kannst.
 
Nali_WarCow am 04.04.2009 12:52 schrieb:
D4rthi am 04.04.2009 12:38 schrieb:
Wieso sind die Argumente denn schwach? Weil ich sage, dass man ein Spiel lieber erst mal als Raubkopie holen sollte und wenn es was taugt, die Originalversion? Mir geht es mal grundsätzlich nicht darum, 50 € zu bezahlen, für ein Spiel, dass diesen Preis auch verdient.
Verständlich, aber es gibt eben sehr viel sinnvolle Methoden, die genannt wurden. Sozusagen "Hirn an vor dem Kauf".
Es ist halt ein Teufelskreis. Einerseits stimmt doch generell etwas nicht, wenn man als Kunde beim Kauf (unabhängig vom Alter des Spiels) schon fast mit einem fehlerhaften Produkt rechnen muss. Andererseits ist es aber auch fahrlässig, die Augen vor dieser existierenden Problematik zu verschliessen. Letztlich bleibt eigentlich nur der Boykott. Das ist allerdings auch nicht unbedingt konstruktiver als die Methode des Threaderstellers. Nur halt weniger illegal.

Enisra am 04.04.2009 13:18 schrieb:
und wie schon gesagt, wer ist so doof und ruft da an wo es tausende Foren gibt
Jemand, der nicht die Zeit, Lust und Ahnung hat um sich durchs Internet zu kämpfen. Sollte es nicht die Pflicht des Herstellers sein, dafür zu sorgen, dass der Kunde sein erworbenes Produkt überhaupt benutzen kann? Und wieder sind wir im Teufelskreis.

Ich finde die Argumentation des Threaderstellers jedenfalls durchaus nachvollziehbar. Falls er sich dadurch nur das Raubkopieren schönreden wollen würde, dann wäre das natürlich eine andere Sachlage. Aber dann würde er sich wohl kaum die Mühe machen das hier im Forum breitzutreten. Raubkopieren als Protest, für eine gute Sache oder aus purer Verzweiflung klingt zwar sehr merkwürdig und ich persönlich distanziere mich auch davon, aber sind wir ehrlich: Es verwundert doch kein bisschen, dass es schon so weit gekommen ist. In diesem Fall muss man den Spiess nämlich mal umdrehen und die Hersteller sind es, die damit aufhören müssen, die Augen vor der Realität zu verschliessen und diese Problematik zu verharmlosen oder gleich ganz zu leugnen.

SSA
 
SoSchautsAus am 08.04.2009 01:44 schrieb:
Es ist halt ein Teufelskreis. Einerseits stimmt doch generell etwas nicht, wenn man als Kunde beim Kauf (unabhängig vom Alter des Spiels) schon fast mit einem fehlerhaften Produkt rechnen muss. Andererseits ist es aber auch fahrlässig, die Augen vor dieser existierenden Problematik zu verschliessen. Letztlich bleibt eigentlich nur der Boykott. Das ist allerdings auch nicht unbedingt konstruktiver als die Methode des Threaderstellers. Nur halt weniger illegal.

Ich seh die Problematik garnichtmal so sehr. Die Spiele die wirklich so verbuggt erscheinen, dass sie massive Probleme machen oder kaum spielbar sind sind imo relativ rar. Problem ist halt, wenn es die Hype Spiele trifft wie im Fall GTA4 oder Gothic 3. Beides Spiele auf die Unmengen von Fans sehnsüchtig gewartet haben und dann ziemlichen Mist vorgesetzt bekommen haben.

Aber in dem Ärger darüber geht halt unter, dass dies sehr selten vorkommt. Wieviele weitere Spiele der letzten Jahre kann man benennen die quasi unspielbar auf den Markt kamen? Vielleicht noch Die Gilde 2, ansonsten fällt mir da momentan nix ein.
 
SoSchautsAus am 08.04.2009 01:44 schrieb:
Einerseits stimmt doch generell etwas nicht, wenn man als Kunde beim Kauf (unabhängig vom Alter des Spiels) schon fast mit einem fehlerhaften Produkt rechnen muss. (...) Letztlich bleibt eigentlich nur der Boykott. Das ist allerdings auch nicht unbedingt konstruktiver als die Methode des Threaderstellers. Nur halt weniger illegal.

es gibt, wie schon des öfteren angesprochen wurde, durchaus eine legale umgangsweise.
man bingt das "defekte" spiel einfach zurück, genauso, wie man es mit jedem fernseher, fön oder sontwas ja auch tun würde.

das ist das normalste auf der welt, ich verstehe das problem nicht.
wenn sich der abteilungsleiter wirklich auf die hinterfüsse stellen sollte, dann spreche ich eben mit dem geschäftsführer
minderjährige nehmen halt die mami mit, die das dann regelt.

abgesehen davon, wie der kollege über mir schon sagte, so ein riesiges problem haben wir da doch gar nicht, oder?
wieviele spiele sind denn wirklich "unspielbar" bei release?
klar, so ziemlich jedes spiel ist irgendwo fehlerhaft, aber totalausfälle stellen doch wirklich die ausnahme dar.
 
Iceman am 08.04.2009 12:24 schrieb:
Aber in dem Ärger darüber geht halt unter, dass dies sehr selten vorkommt. Wieviele weitere Spiele der letzten Jahre kann man benennen die quasi unspielbar auf den Markt kamen? Vielleicht noch Die Gilde 2, ansonsten fällt mir da momentan nix ein.
The Fall, Armed Assault
Juiced 2 und Dirt gehen/gingen bei vielen auch nicht vernünftig

Aber stimmt schon, so viele sind es sicher nicht das man die gesamte PC-Spielequalität als grottig ansehen muss. Release Patch werden aber immer mehr Standard und der Qualität tut das wohl kaum gut. Wenn z.T. beim Goldmasterzeitpunkt bekannte Fehler eben mitgepresst werden, in der Annahme, dass man das bis zum Release glatt bügeln wird. Kann eine Kleinigkeit sein, aber ab und zu wird es auch mal was sein, dass bei einigen ein Spielen komplett verhindert.
 
SoSchautsAus am 08.04.2009 01:44 schrieb:
Es ist halt ein Teufelskreis. Einerseits stimmt doch generell etwas nicht, wenn man als Kunde beim Kauf (unabhängig vom Alter des Spiels) schon fast mit einem fehlerhaften Produkt rechnen muss. […]
Fehlerhafte Produkte sind auch nur ein Teil des Problems. Ein Produkt / Spiel muss ja nicht immer nur gravierende Bugs haben, damit man enttäuscht ist. Die Steuerung ist vielleicht hakelig, der SP eher langweilig, der Multiplayer ausgesprochen dürftig oder man hat sich das alles doch irgendwie anders vorgestellt.
 
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