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"Deal mit der Staatsanwaltschaft" in Filmen

MICHI123

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Hi,
ich frage mich irgendwie, sind diese "Deals" die in Filmen von Verbrechern "mit der Staatsanwaltschaft" gemacht werden, realistisch? Dass zum Beispiel 2 Leute eine Bank überfallen, der eine aussagt und tatsächlich straffrei ausgeht während der andere in den Bau geht? Das ist doch total verwerflich Verbrecher laufen zu lassen nur weil sie gegen andere aussagen. Gut, andererseits würde man ohne den Deal möglicherweise garkeinen kriegen...
Oder gibt es das nur in Amerika und hier nicht? Kennt sich jemand aus?
Gruß,
Michi
PS: nein, ich plane nicht eine Bank zu überfallen :B
 
Das gibt es wohl so nur in manchen Filmen. Ich wüsst jetzt spontan auch gar nicht in welchem, lediglich bei deinem Profilbild fällt mir "24" ein, bei dem es ja haufenweise die Immunitätserklärungen des Präsidenten gibt :B

Generell können (umfassende) Geständnisse sich strafmildernd auswirken, aber sicherlich nicht bis hin zur Straffreiheit. Ausserdem entscheidet letztendlich immer noch der Richter über die Höhe des Strafmaßes und nicht die Staatsanwaltschaft.
 
hmmm, ich bin mir nicht so ganz sicher, aber wenn man sich mal so Filme wie Goodfellas oder Catch me if you can anschaut die ja auch auf realen Ereignissen basieren, da haben die Leute ja auch einen Deal gemacht

Da bräuchte man ja jetzt einen der sich mit Amerikanischer Rechtssprechung auskennt
 
In kleinem Maßstab kann ich bezeugen, dass es geht,
Mein Anwalt hat mit dem Staatsanwalt einen "Deal" abgeschlossen.

P.S. Es ging um Urheberrechtsverletzungen :B
 
Zuletzt bearbeitet:
Das gibt es wohl so nur in manchen Filmen. Ich wüsst jetzt spontan auch gar nicht in welchem, lediglich bei deinem Profilbild fällt mir "24" ein, bei dem es ja haufenweise die Immunitätserklärungen des Präsidenten gibt :B

Generell können (umfassende) Geständnisse sich strafmildernd auswirken, aber sicherlich nicht bis hin zur Straffreiheit. Ausserdem entscheidet letztendlich immer noch der Richter über die Höhe des Strafmaßes und nicht die Staatsanwaltschaft.


Der Staatsanwalt kann aber entscheiden, ob es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt.
 
Ich glaube was du meinst ist die Kronzeugenregelung.
Zum 1. September 2009 ist die genannte Kronzeugenregelung tatsächlich in Kraft getreten. Der neue 46b StGB[2] ermöglicht es den Strafgerichten, wenn ein Täter "durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Tat nach § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung aufgedeckt werden konnte" oder "freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, dass eine Tat nach § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung, von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann", die Strafe zu mildern oder ganz von Strafe abzusehen.
Kronzeuge – Wikipedia
 
Hi,
ich frage mich irgendwie, sind diese "Deals" die in Filmen von Verbrechern "mit der Staatsanwaltschaft" gemacht werden, realistisch? Dass zum Beispiel 2 Leute eine Bank überfallen, der eine aussagt und tatsächlich straffrei ausgeht während der andere in den Bau geht? Das ist doch total verwerflich Verbrecher laufen zu lassen nur weil sie gegen andere aussagen. Gut, andererseits würde man ohne den Deal möglicherweise garkeinen kriegen...
Oder gibt es das nur in Amerika und hier nicht? Kennt sich jemand aus?
Gruß,
Michi
PS: nein, ich plane nicht eine Bank zu überfallen :B
Du vermischt zwei Dinge. Es gibt eine Kronzeugenregelung, allerdings geht, die nicht soweit, dass jemand, der eine zentrale Rolle in einem Verbrechen spielte, laufen gelassen wird. Und es gibt in den USA die gängige Praxis, dass, wenn sich der Angeklagte schuldig bekennt, sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft eine Einigung suchen. Als Motivation für den Beschuldigten wird eine verminderte Strafe in Aussicht gestellt. Solche Deals müssen aber von einem Richter abgesegnet werden, der gegebenenfalls seine eigenen Vorstellungen einbringen kann.
Mittlerweile werden die meisten Strafprozesse so abgekürzt. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das problematisch, da ein öffentlicher Prozess, in dem einem Angeklagten die Schuld nach gewiesen wird, ein zentrales Mittel der Rechtsprechung ist.
 
In den USA kommt das ganze eher vor, aber auch da gibt es natürlich Grenzen. In den USA ist die Staatsanwaltschaft dazu da, alles zu tun, um die Schuld zu beweisen, und zwar mit ähnlichen Mitteln, wie der Verteidiger alles tut, um den Mandanten freizubekommen. In D soll die Staatsanwaltschaft hingegen gleichmaßen Beweise für oder gegen die Schuld ermitteln, also neutral ermitteln. Dazu kommt die Tatsache, dass die Staatsanwälte in den USA viel mehr in der Öffentlichkeit stehen und auch in ihre Posten gewählt werden, dabei oft auf eine Karriere als Politiker abzielen. In den USA wollen daher viele Staatsanwälte vor allen Dingen nach Außen hin gut dastehen und möglichst viele Leute hinter Gitter bringen, da gilt für die Wähler eben oft die Formel: hohe Einsperrquote = gute Arbeit. Die werden also bei nem Deal natürlich nichts machen, was in der Öffentlichkeit sehr umstritten wäre, also zB einen Bankräuber, der einen Wachmann erschoss, straffrei entlassen, nur weil der seine 4 Komplizen verpfeifft, die jeweils auch 1-2 Leute getötet haben.

Auf der anderen Seite können die aber durchaus einen Deal mit einer rel. geringen Strafe eingehen, wenn sie Sorge davor haben, dass mangels Beweisen bzw. da die Geschworenen evlt. nicht überzeugt werden können der Täter sogar ganz freigesprochen werden könnte - sagen wir mal: die Staatanwaltschaft würde gerne einen Mann wegen Mordes drankriegen, aber die Beweise für einen geplanten Mord sind zu vage - also geht er lieber einen Deal ein, dass der Täter wegen Totschlag verurteilt wird, als dass er auf Mord plädiert und ganz verliert.


So was wie Deals haben wir hier in D so ähnlich - allerdings nicht so krass wie in den USA, unter anderem auch, weil der Staatsanwalt nicht so unter dem Erfolgsdruck steht, möglichst um jeden Preis gewinnen zu müssen. Hier zB kann der Täter mit ein wenig Strafmilderung rechnen, wenn er zB ein Geständnis ablegt, damit das Opfer nicht vor Gericht aussagen muss. Oder um eine große Verhandlung zu sparen, willigt man ohne Verhandlung einer Strafe von 500€ zu, anstatt in einer Verhandlung zwar evlt. billiger wegzukommen, aber eben auch vlt dann sogar eine noch höhere Strafe plus Verfahrenskosten zahlen zu müssen. Richtige größere Deals in der Art wie in den USA haben wir an sich eher im Nicht-Strafrecht, wenn man nämlich einem "Vergleich" zustimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
War das nicht im aktuellen Fall bei kino.to der Fall, dass die Belastungszeugen danach wieder auf freiem Fuße waren obwohl sie Uploader waren bzw. aus dem inneren Kreis kamen? ;)
 
das kann sein, in dem Fall wäre es dann auch für die Öffentlichkeit "o.k", wenn man dadurch dann an 20 Hintermänner rankäme und sich die Belastugszeigen nicht oder nur um geringeren Maße bereichert haben, vor allem da es sich nicht um eine Gewalttat handelt. Obwohl: Gewaltfilme hochgeladen => User laden die runter => User laufen Amok => Uploader Mitschuld... :B
 
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