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PS5 und Xbox Series X kaufen: Leere Kartons auf Ebay - Plattform geht gegen Betrüger vor

David Martin

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Ach, der alte gute verkaufe Gerät X OVP Trick, da werde ich ja ganz nostalgisch.
 
Das passierte schon ganz legal im Dezember.
Legal, weil neben der Beschreibung sogar im Titel stand, dass es sich nur um den PS5 Karton handelt.

Und trotzdem haben die Verrückten bis 1000€ geboten.
Ich habe den ganzen Spaß beobachtet. Der Verkäufer hat eine gelogene Negativ-Bewertung bekommen, aber das ganze Rückwirkend gemacht, weil die Bieter zu blöd und aufgeregt beim Bieten waren und somit nicht richtig gelesen haben.

Was ich aber schon bemerkt habe ist, dass eBay von sich aus in der App die Beschreibung ausblendet.
Ich würde da glatt gegen eBay vorgehen, weil sie wichtige Informationen ausblenden und somit den Schaden mitverursachen.
 
Da können sich manche erfahrene Nutzer auch noch so lustig über einige Käufer machen, aber: wenn es nur im Text versteckt irgendwo steht, ist das definitiv nicht okay. In einem Autohaus kann ja auch nicht an einem 3er BMW ein Preisschild stehen "12.000€ Mitnahmepreis", dann die ganzen technischen Daten des Autos und in einem Nebensatz ein "sie bekommen ein Modell des 3er BMW im Maßstab 1:24"...

Es muss GANZ klar sichtbar sein, also in der Überschrift oder zumindest als erster Satz der Beschreibung, in der steht, was mit OVP gemeint ist. Alles andere ist ganz klar ein darauf angelegter Betrug, nichts anderes. Selbst eine Titelüberschrift "Playstation 5 OVP" wäre nicht okay, weil OVP gängig für "originalverpackt" und NICHT für "Originalverpackung" ist. Ein Titel wie "Playstation 5 Originalverpackung" hingegen wäre noch in Ordnung, wobei es auch da strittig sein kann, je nach dem, was im Text dann noch drinsteht.
 
Da können sich manche erfahrene Nutzer auch noch so lustig über einige Käufer machen, aber: wenn es nur im Text versteckt irgendwo steht, ist das definitiv nicht okay. In einem Autohaus kann ja auch nicht an einem 3er BMW ein Preisschild stehen "12.000€ Mitnahmepreis", dann die ganzen technischen Daten des Autos und in einem Nebensatz ein "sie bekommen ein Modell des 3er BMW im Maßstab 1:24"...

Es muss GANZ klar sichtbar sein, also in der Überschrift oder zumindest als erster Satz der Beschreibung, in der steht, was mit OVP gemeint ist. Alles andere ist ganz klar ein darauf angelegter Betrug, nichts anderes. Selbst eine Titelüberschrift "Playstation 5 OVP" wäre nicht okay, weil OVP gängig für "originalverpackt" und NICHT für "Originalverpackung" ist. Ein Titel wie "Playstation 5 Originalverpackung" hingegen wäre noch in Ordnung, wobei es auch da strittig sein kann, je nach dem, was im Text dann noch drinsteht.

Ich würde sogar soweit gehen, einen versuchten Betrug zu unterstellen, wenn es fett in der Überschrift steht. Die Intention ist stets, einen Karton weit über Wert zu verkaufen. Juristisch ist es vielleicht sauber, aber eine Betrugsabsicht ist ganz klar gegeben!
 
Ich würde sogar soweit gehen, einen versuchten Betrug zu unterstellen, wenn es fett in der Überschrift steht. Die Intention ist stets, einen Karton weit über Wert zu verkaufen. Juristisch ist es vielleicht sauber, aber eine Betrugsabsicht ist ganz klar gegeben!
Deswegen schrieb ich ja auch ". Ein Titel wie "Playstation 5 Originalverpackung" hingegen wäre noch in Ordnung, wobei es auch da strittig sein kann, je nach dem, was im Text dann noch drinsteht" ;)

Wenn im Text dann zB die technischen Daten der Konsole drinstehen, dann ist es trotz Überschrift "Playstation 5 Originalverpackung" ein Betrugsversuch. Wenn aber drinsteht "ich verkaufe die Verpackung meiner Playstation, zum Beispiel an Sammler oder für einen Rückversand, falls Ihre eigene Packung beschädigt ist.", dann ist das völlig okay. Natürlich könnte dann wiederum ein Betrüger die Packung kaufen, UM danach selber einen OVP-Betrug zu starten. Aber da kann der ursprüngliche Verkäufer der Verpackung nichts dafür.
 
Ich würde sogar soweit gehen, einen versuchten Betrug zu unterstellen, wenn es fett in der Überschrift steht. Die Intention ist stets, einen Karton weit über Wert zu verkaufen. Juristisch ist es vielleicht sauber, aber eine Betrugsabsicht ist ganz klar gegeben!

seh ich auch so. Da müsste dann schon imo ein geöffneter Karton zu sehen sein auf dem Bild und zwar mit deutlich sichtbar leerem Inhalt. Und natürlich auch ne klare Überschrift und Beschreibung, dass es hier wirklich nur um den leeren Karton geht.
 
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