Hast du den Clip überhaupt angesehen?
Ja, das habe ich.
dass Gewalt gegen Frauen niemals angemessen ist.
Hier ist der Hacken. Es geht schon los mit dem Wort "niemals".
Daraus kann man entnehmen dass eine Frau sich alles erlauben kann, und der Mann jegliches verhalten der Frau hinnehmen und ertragen muss, und auf keinem Fall mit Gewalt reagieren darf, einfach nur weil es eine Frau ist. Einzig und alleine aus diesem Grund.
Was er sagt ist, dass es durchaus gründe geben kann eine Frau zu schlagen, wir tun es einfach nur nicht. Naja, einige zumindest.
Eigentlich ein Widerspruch zu der von vielen angestrebten Gleichberechtigung.
Aber vllt. hätte dir auffallen sollen, dass du mit deiner bescheidenen Sicht der Dinge hier alleine stehst.
Ob ich alleine dastehe sei mal dahingestellt. Meine Lebensgefährtin zum Beispiel findet das Thema hier, und einige von euch, einfach nur lustig. In Neuseeland zb würde eine Frau die sich so verhalten würde, nicht nur eine Ohrfeige bekommen. Da würde noch die Frau des Mannes dazu kommen, und ihr auch noch das eine oder andere mitteilen.
Auch meine ausländischen Bekannten wären der gleichen Meinung, über solche Themen unterhält man sich manchmal, vor allem damals nach der Kachelmann "Affäre", war es öfter ein Thema.
Nach meine Erfahrung sind es nur die deutschen Männer die Gewalt ablehnen, niemals anwenden, und sie auch niemals anwenden könnten.
Natürlich gibt es einen qualitativen Unterschied, aber beides sind Tätlichkeiten - eine Ohrfeige kann genauso bleibende Schäden hinterlassen wie das Fresse einschlagen...
Verhältnismäßigkeitsprinzip. Da wo "Fresse einschlagen" ganz eindeutig eine übertriebene Reaktion wäre, ist eine Ohrfeige dagegen angemessen.
Und wenn wir schon dabei sind, Beleidigungen können ebenfalls bleibende Schäden hinterlassen. Genauso wie Sexuelle Belästigung oder Mobbing. Diese Schäden wären nur nicht sichtbar.
Und manche haben eine falsche Vorstellung davon, wann eine Tat tatsächlich Notwehr und wann Vergeltung ist.
Da würde ich jetzt zu gerne den entsprechenden Gesetzesauszug und juristische Präzedenzfälle sehen...
Wie schon oben erwähnt. Fragt mal eure Anwälte und lasst euch aufklären.
https://www.rechtsanwaelte-hannover.eu/was-ist-eigentlich-durch-notwehr-gerechtfertigt/
Ich zitiere kurz,
"Notwehr gegen Beleidigungen, Anrauchen und Diebstahl
Eine Beleidigung stellt hierbei einen Angriff auf die persönliche Ehre dar. Problematisch ist jedoch, dass für die Notwehr auch die Gegenwärtigkeit dieses Angriffs erforderlich ist. Ist eine einzelne Beleidigung einmal ausgesprochen, ist der Angriff bereits abgeschlossen und somit nicht mehr gegenwärtig. Hierbei wäre es nicht mehr durch Notwehr gerechtfertigt, sich gegen diese Beleidigung zu wehren. Ist es jedoch ein Schwall von Beleidigungen und hört dieser innerhalb von einer oder zwei Minuten nicht auf, darf man sich gegen diese Beleidigungen wehren; und das notfalls auch mit Gewalt. Natürlich ist darauf zu achten, dass eine Gewaltanwendung angemessen sein muss und beendet werden muss, sobald der Angreifer mit den Beleidigungen aufhört."
Da wären wir wieder,
"Fresse einschlagen" --> Ganz klar übertrieben, eine Straffe wäre sehr wahrscheinlich.
Einfache Ohrfeige --> Kein Problem und gerechtfertigt, im Einklang mit Gesetz.
... die wird dir nuuub nicht liefern können, weil es absoluter Schmarrn ist und völlig gegen das Rechtsverständnis unseres Landes spricht.
Jemand kann dich 10x Arschloch oder schlimmeres nennen, wenn du ihm auf die "Nase haust", kann er dich anzeigen und du wirst immer wg. Körperverletzung verurteilt, je nach "Nase hauen".
Das sind aber so juristische "Feinheiten", die nuuub nicht interessieren ... leider. Das meinte ich mit "selbstreflektieren".
Nun ja, völliger Schwachsinn.
Rabowke, du kennst dich vielleicht mit dem Steuerrecht aus, aber nicht mit dem StGB. Kann mich nur wiederholen, frag deinen Anwalt, danach kannst du dich wieder melden. Bis dahin gilt für dich, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten.
Nach seinem Verständnis der Welt ist es in bestimmten Fällen angebracht, das Recht - unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage - in die eigene Hand zu nehmen (Stichwort: Lektion erteilen)
Richtig. Hiermit hast du ins Schwarze getroffen. Ganz wichtig hierbei ist der Satz "in bestimmten Fällen".
Das Gesetz und das Recht bedeutet nicht automatisch Gerechtigkeit.
Und ich verstehe durchaus, woher diese Haltung kommt. Zum einen steckt ein gewisser Pragmatismus dahinter, weil der "ordentliche Rechtsweg" mühselig, zeitintensiv und unter Umständen nicht zwingend erfolgsversprechend ist.
Ebenfalls richtig.
Selbstverständlich könnte ich mich beim Geschäftsführer beschweren, die Polizei rufen, eine Anzeige erstatten, meinen Anwalt konsultieren. Die Folge wäre, die Polizei muss sich mit mit so eine Lappalie herumschlagen, muss Berichte schreiben, Briefe gehen hin und her, Telefonate mit dem Anwalt usw. Es würde Wochen, wenn nicht Monate dauern.
In dem von mir beschriebenem Fall kam der Geschäftsführer mit den Türstehern, die Sache wurde geklärt, die "Frau" wurde raus geschmissen und wir bekamen eine Flasche als Entschädigung für die Unannehmlichkeiten. 15 Minuten und das Thema war durch.
Zum anderen gebe ich auch gerne zu, dass ich in gewissen - allerdings weitaus extremeren - Situationen durchaus in die geistige Verfassung geraten könnte, das Recht in die eigene Hand zu nehmen (Nämlich dann, wenn meinen Kindern ein Unrecht widerfahren würde, dessen rechtliche Konsequenzen ich für unzureichend halten würde).
Wir verstehen uns denke ich.
Doch im Unterschied zu Nuuub wäre mir dabei eben durchaus bewusst, dass ich mich dadurch ausserhalb des rechtlichen Rahmens bewegen würde.
Wahrscheinlich wäre es der Fall, keine Frage. Selbstjustiz ist gegen das Gesetz. Immer.
In meinem Fall, wie beschrieben, war eine Ohrfeige durchaus angemessen. Das kann dir jeder Anwalt auch so erklären.
Würde ich mit der Faust zuschlagen, und ihr die Nase brechen, oder mehrmals auf sie einschlagen. Wäre es nicht nur vor dem Gesetz falsch. Das wäre völlig übertrieben und egal was ihr von mir haltet, das würde ich ganz sicher nicht tun.
Wie gesagt, eine Ohrfeige dagegen war in diesem Fall völlig in Ordnung. Auch wenn es euch nicht passt.
zu seinen (angeblich so geschehenen) fall will ich mich nicht weiter äußern; wer sich selbst dafür abfeiert, dass er einer frau, die objektiv gesehen garantiert keine gefahr für ihn darstellte,
Erstens, ich feiere mich ganz sicher nicht dafür. Es tut mir aber auch nicht leid.
Zweitens, objektiv gesehen keine Gefahr? Nun ja. Eine unbewaffnete ist wohl selten eine Gefahr für einen relativ großen Mann. Bedeutet es dass er sich nie zu Wehr setzen darf?
Wenn also eine Frau, 160cm groß und 50 Kg schwer, aus welchen gründen auch immer, auf mich losgehen würde und mich schlagen würde, dürfte ich nichts dagegen unternehmen? Schließlich wäre sie ja keine Gefahr, und ihre Schläge würden mir nicht wirklich weh tun. Also muss ich mir alles gefallen lassen? Einfach nur weil sie eine kleine Frau ist?
Sorry, mit so eine Logik kann ich nichts anfangen.
... und die Verhältnismäßigkeit spielt hier dann keine Rolle?!
Selbstverständlich spielt sie eine Rolle.
Der unterschied zwischen "Fresse einschlagen" und einer Ohrfeige.
Du kannst ja danach googeln und dir mal ein paar Bilder anschauen, vielleicht erkennst du dann einen Unterschied.
Meiner bescheidenen Meinung nach ist der Unterschied gewaltig.
Ähm ... das ist Nuuhp, der hat ungefähr soviel Selbstreflektionspotential wie das Spiegelbild eines Vampirs.
Übung macht den Meister ^^