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Notebooksbilliger.de: Millionenstrafe wegen Überwachung

AntonioFunes

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Zum Artikel: Notebooksbilliger.de: Millionenstrafe wegen Überwachung
 
700 Millionen Umsatz und 20 Millionen Gewinn im Jahr, ich wusste gar nicht, dass Notebooksbilliger so groß ist.

Ansonsten, kann sein, dass die Strafe hoch ist, ich weiß nicht, wie hoch ähnliche Strafen sonst sind. Allerdings sollte jedem Ladenbetreiber klar sein, dass Überwachungskameras in den Pausenräumen für die Angestellten nichts aber auch gar nichts verloren haben und seit ewigen Zeiten illegal sind.
 
700 Millionen Umsatz und 20 Millionen Gewinn im Jahr, ich wusste gar nicht, dass Notebooksbilliger so groß ist.

Ansonsten, kann sein, dass die Strafe hoch ist, ich weiß nicht, wie hoch ähnliche Strafen sonst sind. Allerdings sollte jedem Ladenbetreiber klar sein, dass Überwachungskameras in den Pausenräumen für die Angestellten nichts aber auch gar nichts verloren haben und seit ewigen Zeiten illegal sind.

Die Frage ist halt auch, inwieweit die Vorwürfe stimmen bzw. wie krass es wirklich ist. Es kann auch sein, dass eine Kamera für den Zugang zu einem Lager eher zufällig auch "Aufenthaltsbereiche" (das müssen ja keine geschlossenen Pausenräume sein) aufnimmt. Wenn aber Kameras in Räumen sind und NUR Dinge filmen, die definitiv nicht mit Warenverkehr zu tun haben, also eine Kamera in einem Pausenraum oder auch in Büros der Leute aus der Buchhaltung oder so, dann ist das natürlich ein No-Go.

Wegen der Strafe: es soll natürlich wehtun, aber wenn man weiß, dass die bisher höchste Strafe zu diesem Thema gegen H&M verhängt wurde und nur 35 Mio betrug, obwohl H&M sogar WIRKLICH nachweislich aktiv die Leute überwacht und in deren Privatleben spioniert hat => https://www.tagesschau.de/wirtschaft/hm-strafe-101.html dann ist die Strafe gg Notebooksbilliger schon extrem hart. H&M macht mal eben ein paar Hundert Millionen Euro GEWINN pro Quartal (!), jedenfalls weltweit und vor Corona.

Sollte der Gewinn von NBB bei um die 20 Mio geblieben sein, dann schnappt die Strafe mal eben den halben Gewinn weg. Selbst falls es inzwischen 40 Mio Gewinn sind, wären 25% echt krass.
 
Ist die Strafe zu niedrig wird gejammert...
Ist sie zu hoch wird gejammert...Nehmen wir an es ist eh nichts dran...dann muss er nicht zahlen.

Nehmen wir an es ist alles wahr. Dann ist die Strafe zurecht hoch um es abschreckend wirken zu lassen.
Aber scheinbar muss ja etwas dran sein, denn er sagt ja die Kameras sind "notwendig"...Dann muss eben ein Gutachter klären welche Flächen der Überwachung notwendig sind und welche nicht und dann kann man die Strafe immer noch anpassen.
 
Wegen der Strafe: es soll natürlich wehtun, aber wenn man weiß, dass die bisher höchste Strafe zu diesem Thema gegen H&M verhängt wurde und nur 35 Mio betrug, obwohl H&M sogar WIRKLICH nachweislich aktiv die Leute überwacht und in deren Privatleben spioniert hat => https://www.tagesschau.de/wirtschaft/hm-strafe-101.html dann ist die Strafe gg Notebooksbilliger schon extrem hart. H&M macht mal eben ein paar Hundert Millionen Euro GEWINN pro Quartal (!), jedenfalls weltweit und vor Corona.
Sollte der Gewinn von NBB bei um die 20 Mio geblieben sein, dann schnappt die Strafe mal eben den halben Gewinn weg. Selbst falls es inzwischen 40 Mio Gewinn sind, wären 25% echt krass.

Solche Strafen richten sich nach dem wirtschaflichen Bereich bzw. dem Umfeld in dem das jeweilige Unternehmen tätig ist und seinen Umsatz generiert und auf die die Strafe umlegbar ist.
NBB ist ein rein deutsches Unternehmen, mit Sitz in Deutschland, mit ausschließlich auf deutschem Boden existierenden Shops.
H&M wiederum ist ein schwedisches Unternehmen, mit Sitz in Schweden, mit Geschäften quasi überall auf der Welt.
Hier wird die Strafe dann auf die Geschäftstätigkeit in Deutschland bezug nehmen.
In Deutschland hat H&M etwa ein Viertel seines Umsatzes erwirtschaftet - das ist dann der Bezugspunkt.
Bei einem Gewinn von anteilig rund 315 Millionen Euro in Deutschland in einem Jahr betrug die Strafe 10% des Gewinns - eine übliche Höhe der Strafe für deutsche Verhältnisse.
Tatsächlich wird das Strafmaß im Wirtschaftsbereich in Deutschland regelmäßig weit unter den gesetzlich möglichen Strafen verhängt.
Persönlich empfinde ich eine Strafe über die Hälfte der Reingewinne eines Jahres weitaus zielführender, da sie eine echte Wirkung bei den Verantwortlichen entfalten und sollte sich als Standard etablieren.
Wie ein Strafmaß, das oft praktisch aus der Portokasse bezahlt werden kann, irgendeine belehrende Wirkung erzielen soll, erschließt sich mir seit jeher nicht.
 
Solche Strafen richten sich nach dem wirtschaflichen Bereich bzw. dem Umfeld in dem das jeweilige Unternehmen tätig ist und seinen Umsatz generiert und auf die die Strafe umlegbar ist.
NBB ist ein rein deutsches Unternehmen, mit Sitz in Deutschland, mit ausschließlich auf deutschem Boden existierenden Shops.
H&M wiederum ist ein schwedisches Unternehmen, mit Sitz in Schweden, mit Geschäften quasi überall auf der Welt.
Hier wird die Strafe dann auf die Geschäftstätigkeit in Deutschland bezug nehmen.
In Deutschland hat H&M etwa ein Viertel seines Umsatzes erwirtschaftet - das ist dann der Bezugspunkt.
Bei einem Gewinn von anteilig rund 315 Millionen Euro in Deutschland in einem Jahr betrug die Strafe 10% des Gewinns - eine übliche Höhe der Strafe für deutsche Verhältnisse.
Das ist mir schon klar, dass nur die dt. Linie von H&M herangezogen wird - aber es war eben ziemlich klar, dass H&M Deutschland bei einem so großen Umsatz/Gewinn des Mutterkonzerns trotzdem viel mehr Umsatz/Gewinn als NBB haben dürfte UND etwas offensichtlich viel schlimmeres getan hat. Daher finde ich die Relationen fraglich.

Wenn NBB 10 Mio zahlen soll, dann müssten die ja im letzten Jahr 100 Mio Gewinn gemacht haben, falls das mit den 10% angewendet wird - kann das wirklich sein, dass sie 100 Mio Gewinn hatte, wenn sie 2017 nur 20 Mio hatten? Das wäre ein irres Wachstum für diese Branche... FALLS das so ist, dann ist die Strafe zwar rechnerisch vlt okay, aber selbst dann frag ich mich, ob das Vorhandensein von Kameras an unzulässigen Stellen die gleiche prozentuale Strafe gerechtfertigt wie ein Ausspähen des Privatlebens von Mitarbeitern... Klar soll es wehtun, aber mal angenommen, dass allein schon für Kameras im Aufenthaltsraum direkt das Maximum an möglicher Strafe fällig wird, dann besteht die Gefahr, dass ein Unternehmen sich sagt "ach, WENN sie uns erwischen, zahlen wir so oder so 10% vom Jahresgewinn - dann können wir auch gleich die Mitarbeiter aktiv ausspähen, teurer wirds ja nicht..." ;)
 
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