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News - World of Warcraft: Tipps-Autor verklagt Blizzard

TheChicky am 28.03.2006 14:07 schrieb:
Geht das nicht in deinen Schädel? Du hast mit geistigem Eigentum von andern ohne deren Erlaubnis kein Geld zu verdienen, punkt! Das ist in der Musik genauso: Wenn du ohne Erlaubnis was samplest und in deinem Song verwendest und Geld damit machst - und wirst erwischt, dann wirst du verklagt, dass die Ohren bluten.

Und wenn er das nur für die Community machen würde, würd er wohl kaum Geld dafür verlangen, oder nicht? Also wie naiv kann man sein...

Klar will Blizzard Geld machen aber die Art und Weise wie sie immer mehr in Mode kommt ist unter aller Sau und vor dem Erfolg von WoW griffen sie auch nie auf sowas zurück.

Und außerdem steht nichtmal fest ob das Copyright verletzte wurde sonst würde es die Klage nicht geben, also passt dein Sample Beispiel nicht dazu.
Denn wie du dem Text dochs sicherlich entnehmen konntest sind weder urheberrechtliche geschützte Texte noch Auszüge aus dem Spiel enthalten.

Und btw. ich verkaufe fleißig Chars Blizzard, verklagt mich ;P
 
DrUnK3n am 28.03.2006 14:21 schrieb:
Denn wie du dem Text dochs sicherlich entnehmen konntest sind weder urheberrechtliche geschützte Texte noch Auszüge aus dem Spiel enthalten.
Dafür aber "ausgewählte Screenshots". Und in der EULA steht nunmal, dass die Rechte an Objekten, Charakteren, ... und eben auch "Bildmaterialien" bei Blizzard liegen. Von daher sollte das eigentlich ein recht eindeutiger Fall sein.


Von wegen der WoW-Bibel... vielleicht hatte Computec das ja vorher mit Blizzard abgeklärt? Vielleicht mussten die ein paar % an Blizz abgeben? Ma waas es nit, ma waas es nit ;)
 
Loosa am 28.03.2006 15:02 schrieb:
DrUnK3n am 28.03.2006 14:21 schrieb:
Denn wie du dem Text dochs sicherlich entnehmen konntest sind weder urheberrechtliche geschützte Texte noch Auszüge aus dem Spiel enthalten.
Dafür aber "ausgewählte Screenshots". Und in der EULA steht nunmal, dass die Rechte an Objekten, Charakteren, ... und eben auch "Bildmaterialien" bei Blizzard liegen. Von daher sollte das eigentlich ein recht eindeutiger Fall sein.


Von wegen der WoW-Bibel... vielleicht hatte Computec das ja vorher mit Blizzard abgeklärt? Vielleicht mussten die ein paar % an Blizz abgeben? Ma waas es nit, ma waas es nit ;)


Ich weiß nicht wieviel, aber man darf einige Screenshots abbilden ohne gleich das Copyright zu verletzen.
 
DrUnK3n am 28.03.2006 15:30 schrieb:
Loosa am 28.03.2006 15:02 schrieb:
Dafür aber "ausgewählte Screenshots". Und in der EULA steht nunmal, dass die Rechte an Objekten, Charakteren, ... und eben auch "Bildmaterialien" bei Blizzard liegen. Von daher sollte das eigentlich ein recht eindeutiger Fall sein.

Ich weiß nicht wieviel, aber man darf einige Screenshots abbilden ohne gleich das Copyright zu verletzen.

Ah, das wusste ich nicht. Naja... da bleibt wohl nur Urteil abwarten und sehen was rauskommt.
 
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