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News - Webfundstück: Versicherung für Raubkopierer

AW: News - Webfundstück: Versicherung für Raubkopierer

NLR am 07.07.2006 10:39 schrieb:
Ihr dürft nicht das schwedische Recht ein zu eins auf unser Recht übertragen.


was hat jetzt das schwedische recht damit zu tun ? :confused:
 
AW: News - Webfundstück: Versicherung für Raubkopierer

Klasse Idee ... für die Industrie, wäre das die Möglichkeit schlechthin, einen Teil der durch Urheberrechtsverletzungen entgangenen Gewinne aus erster Hand, nämlich vom vermeintlichen Verletzer selbst, durch Beitragszahlungen wieder rein zu bekommen, indem sie selbst solche Versicherungen gründen würde.

Knochenmann schrieb:
Müsste ungüldig sein. Grund: sittinwiedrigkeit. Sonst könnten sich ja Dealer und Kinder schänder auch eine Versicherung kaufen.

Und wieder einmal wird hier Straf- mit Zivilrecht zusammengewürfelt.
Den Staatsanwalt interessieren die sittenwidrigen Verträge, die man mit irgendwem abgeschlossen hat, normalerweise herzlich wenig, wenn man ein Kinderschänder ist.

MfG
 
AW: News - Webfundstück: Versicherung für Raubkopierer

xD ist das legal? Kann die poziliei dann nciht einfach per gerichtsbeschluss nachgucken, wer sich da versicht hat? :ugly:
das untergräbt doch total die öh autorität, kopieren was das zeug hält. strafe nicht wierklich zu befürchten... (solange man das nicht gewerblic macht)

Klasse Idee ... für die Industrie, wäre das die Möglichkeit schlechthin, einen Teil der durch Urheberrechtsverletzungen entgangenen Gewinne aus erster Hand, nämlich vom vermeintlichen Verletzer selbst, durch Beitragszahlungen wieder rein zu bekommen, indem sie selbst solche Versicherungen gründen würde.
aber es kann doch auch jeder andere eine aufmachen, also eine tolle sache für die industrie ist das sicherlich nicht.
 
AW: News - Webfundstück: Versicherung für Raubkopierer

MICHI123 am 07.07.2006 17:13 schrieb:
xD ist das legal? Kann die poziliei dann nciht einfach per gerichtsbeschluss nachgucken, wer sich da versicht hat? :ugly:
Mit welcher Begründung? Da müsste schon ein konkreter Verdacht vorliegen und nicht nur eine abgeschlossene Versicherung.
Krasses Beispiel: Stell dir vor, nur weil du eine Haftpflicht versicherung abschließt, stempelt man dich als potentiellen Schadensverursacher ab. Man könnte argumentieren, dass diese Versicherung ja auch ungünstige Zufälle abdeckt, aber welcher Nichtjurist weiß denn andererseits schon genau, wann er eine Urheberrechtsverletzung begeht und wann nicht. Stichwort, Privatkopie.

Streit hin, Streit her: Um das mal klar zu stellen, ich verurteile diese Art von Versicherung, mir geht es nur darum, dass hier nicht verbreitet wird, dass so etwas generell nicht rechtens wäre.
das untergräbt doch total die öh autorität, kopieren was das zeug hält. strafe nicht wierklich zu befürchten... (solange man das nicht gewerblic macht)
Falsch, du kannst immernoch strafrechtlich belangt werden und bis zu 5 Jahre ins Gefängnis gehen (wir kennen ja alle diese "tolle" Kinowerbung), denn das hat nichts mehr mit Schadensersatzansprüchen zu tun, die die Versicherung abdecken soll, soweit ich die News verstanden hab.
aber es kann doch auch jeder andere eine aufmachen, also eine tolle sache für die industrie ist das sicherlich nicht.
[/quote]
Naja, was soll ich dazu sagen, außer, dass mein Post einer gewissen Ironie nicht entbehrt, ich hätte einen Smilie oder sowas dahinter setzen sollen.

MfG
 
AW: News - Webfundstück: Versicherung für Raubkopierer

Mitwisser am 07.07.2006 17:57 schrieb:
Falsch, du kannst immernoch strafrechtlich belangt werden und bis zu 5 Jahre ins Gefängnis gehen (wir kennen ja alle diese "tolle" Kinowerbung), denn das hat nichts mehr mit Schadensersatzansprüchen zu tun, die die Versicherung abdecken soll, soweit ich die News verstanden hab.

also die 5 jahre gibt es ja in nur besonders schweren fällen und gefängnissstrafen an sich gibt es bei raubkopierern auch nur, wenn man die kopien weiter verkauft. bei kopien für den privatgebrauch werden zu 99% schadensersatzforderungen in höhe von mehreren hundert bis tausend € gefordert. wobei bei vielen die klage im nachhinein fallen gelassen wird, wenn man nur beweisen kann, dass man eine kopie besitzt aber nicht nachweisen kann, dass man sie runtergeladen hat oder das man den kopierschutz umgangen hat, da sich die angeklagten auf das recht stützen eine sicherheitskopie von geliehenen datenträgern zu erstellen, welche aber nach 24 stunden vernichtet werden müssen.

und zur frage was das mit dem schwedischen recht zu tun hat. diese versicherung gibt es momentan nur in schweden und der anbieter will diese versicherung auch in anderen ländern anbieten, wobei es nicht sicher ist ob diese versicherung in anderen ländern überhaupt legal ist.
 
AW: News - Webfundstück: Versicherung für Raubkopierer

SYSTEM am 06.07.2006 17:49 schrieb:
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Als norweger??, es ist eine schwedischen firma!
die sprache auf der webzeite ist schwedisch, nicht nowegisch. danke.
 
AW: News - Webfundstück: Versicherung für Raubkopierer

Bonkic am 07.07.2006 10:45 schrieb:
NLR am 07.07.2006 10:39 schrieb:
Ihr dürft nicht das schwedische Recht ein zu eins auf unser Recht übertragen.


was hat jetzt das schwedische recht damit zu tun ? :confused:

Weil die Versicherung Ihre Dienstleistung nur in Schweden und in Zukunft in Norwegen und Dänemark anbietet. D.h. das Deutsche Urheberrecht, das Deutsche Recht, dass Privat- von Raubkopien abgrenzt, etc., kannst du nicht anwenden, da in Skandinavien, erheblich andere rechtliche Voraussetzungen gegeben sind. Manchen Ländern unsere nördlichen Nachbarn waren (mein Kenntnisstand ist allerdings ein paar Jahre Alt), was Computerhacking, wozu auch das Umgehen von Kopierschutz, Raubkopieren etc. angeht sehr lax.
Wenn das noch immer so sein sollte, ist das dort also keine strafrechtliche sondern lediglich eine zivilrechtliche Sache, und hier greift dann eben die hier angeboitene erweiterte Haftpflicht.

All die Argumente die hier angeführt wurden, wie "die Polizei könnte nachfragen wer Versichert ist", etc. beziehen sich auf Deutsches Recht, aber die Versicherung wird nicht in Deutschland angeboten ist also auch nich an Deutsches Recht gebunden sondern ausschließlich an Schwedisches und das ist nunmal anders als das Deutsche!
 
AW: News - Webfundstück: Versicherung für Raubkopierer

ein lohnendes geschäft ....
von den 1000000000 kunden die zahlen werden 100 erwischt ...
 
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Smoky9 am 09.07.2006 14:18 schrieb:
ein lohnendes geschäft ....
von den 1000000000 kunden die zahlen werden 100 erwischt ...
nicht weltweit, andernorts sprechen die gerichte höhere summen zu und schon lohnt es sich nicht mehr.
 
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