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News - Webfundstück: Urteil gefällt: "Schwarzsurfen" über WLAN ist strafbar!

AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

Rabowke am 22.05.2008 07:27 schrieb:
Wenn jemand vergisst sein zu Hause abzuschließen, in den Urlaub fährt und bei der Wiederkehr feststellt, dass irgendwelche "Penner" sich dort eingenistet haben, dann wird jeder hier nicht so gütig da herkommen und meinen "Tjoa, hatte ich wohl Pech gehabt, ist schon okay, ihr könnt ihr noch länger wohnen!". :rolleyes:
sicher nicht, aber die versicherung wird kaum bezahlen.
es geht um eigenverantwortung und wer sein WLAN nicht schützt, der handelt in gewisser weise unverantwortlich.
und es geht, wie mehrfach erwähnt wurde, um die falsche argumentation des richters bezüglich "abhörens der IP". das hört sich wirklich lächerlich an.
ich kann mir gut vorstellen, dass das urteil deswegen erfolgreich angefochten werden kann.
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

bsekranker am 22.05.2008 08:07 schrieb:
Aber die technische Argumentation ist imao einfach nur falsch und zeugt von dem veralteten technischen Wissen bzw. technischem Unwissen der deutsche Justiz. Eine solch lachhafte Urteilsbegründung lässt mich deshalb an der Gültigkeit der Entscheidung zweifeln.
Meiner Meinung nach ist der Urteilsspruch lediglich der Versuch, die aktuelle Rechtssprechung in einen alten Gesetzestext zu formulieren. Ich geb dir natürlich Recht, dass wir ein aktuelle(re) Gesetze benötigen, und man aktuelle, technische Gegebenheiten nicht in Gesetzestexte von 197x 'zwängt' ... dann kommt so etwas 'merkwürdiges' bei raus. ;-)
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

Gasoline am 22.05.2008 02:00 schrieb:
oceano am 21.05.2008 19:10 schrieb:
HanFred am 21.05.2008 18:57 schrieb:
Herbboy am 21.05.2008 17:55 schrieb:
ich würd das eher mit nem auto vergleichen: wenn du ein auto offen rumstehen läßt, dann heißt das noch lange nicht, dass jeder es mal eben so benutzen darf.
dafür haben meines wissens schon einige fahrzeughalter eine busse kassiert.

nene... ich sehe das wie bse.


Also beim Bund wurde das auch immer so gehandhabt: es wurde der bestraft, der seinen Spind offengelassen hatte, und nicht der, de sich daraus bedient hat
Das hiess dann Verführung zum Diebstahl oder so ähnlich :-D

lol, was war das denn für ne chaos-kompanie?! :ugly:

in dem fall gehören ja wohl täter als auch opfer versackt. es sei denn, der chef war selbst der langfinger... :ugly:

Lustigerweise (weil passend zum Thema) waren wir in einer Nachrichten- und Funker-Kompanie :ugly: :top: :-D
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

oceano am 22.05.2008 09:04 schrieb:
Lustigerweise (weil passend zum Thema) waren wir in einer Nachrichten- und Funker-Kompanie :ugly: :top: :-D
da wird wohl auch eher der bestraft, der wichtige daten über's alarmnetz (oder unverschlüsselt - falls das überhaupt möglich ist, ich kenne eure funkgeräte nicht) verbreitet und kaum der, der sie mitbekommt. oder? :-)
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

oceano am 22.05.2008 09:04 schrieb:
Lustigerweise (weil passend zum Thema) waren wir in einer Nachrichten- und Funker-Kompanie :ugly: :top: :-D

das erklärt natürlich alles :P ;)
 
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