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News - Webfundstück: KI-Monster soll Jeopardy gewinnen

AW:

ja gut, wenns dann in nen PC reinpasst das gute Stück dann geht das wohl, dauert aber scheinbar noch etwas wenn ich mir das Ding so angucke.
 
AW:

Gebbo08 am 27.04.2009 21:41 schrieb:
"Natürlich genügt kein flotter Spiele-PC wie der Raid-PC von PC Games, stattdessen wird ein ganzer Server-Fuhrpark aufgefahren."

Langsam find ich die ganze Werbemasche der PCG schon nervig. Entweder bekommen die ne beträchtliche Provision von Alternate oder die Werbeverträge verlangen wirklich nach soner überflüssig und deplatzierten Setzung der Werbeanzeigen.
Traurig, dadurch geht einiges an Seriosität verloren...
Wenns wenigstens versteckt wäre..aber das ist ja nicht mal unterschwellig, sondern SUPERSCHWELLIG (alle simpsons anhänger werden das verstehen).


das stimmt natürlich auch, diese unterschwellige Werbung auf der eigenen Page geht selbstverständlich überhaupt nicht. ^^
Wobei ich sowieso sagen würde das jeder selbst Schuld ist wenn er sich für das Geld bei Alternate so ne Schüssel kauft. :finger:
 
AW:

KabraxisObliv am 27.04.2009 18:12 schrieb:
Vidder am 27.04.2009 17:37 schrieb:
um nicht zu sagen: peinlich.

Ach, Mensch, ich finde es eher lustig, als "peinlich".
Man kann das doch wohl auch mit Humor nehmen. Und ich vermute fast, dass das auch so gemeint war.

Die Frage ist jetzt wirklich ernst gemeint: Soll an so einer Stelle im Artikel ein Zwinker-Smiley rein - damit klar ist, dass sowas augenzwinkernd gemeint ist? Eigentlich ging ich davon aus, dass der Vergleich so abstrus ist, dass er nur als humorvoll empfunden werden kann. Aber es ist halt bei geschriebenem Text oft noch leichter, dass sich die beteiligten Gesprächspartner/Leser missverstehen. Daher diese Frage, die sicher auf den ersten Blick leicht zu beantworten sein mag. Aber ich bin wirklich neugierig auf die Meinungen hier. :-)
 
AW:

FlorianStangl am 27.04.2009 23:39 schrieb:
KabraxisObliv am 27.04.2009 18:12 schrieb:
Vidder am 27.04.2009 17:37 schrieb:
um nicht zu sagen: peinlich.

Ach, Mensch, ich finde es eher lustig, als "peinlich".
Man kann das doch wohl auch mit Humor nehmen. Und ich vermute fast, dass das auch so gemeint war.

Die Frage ist jetzt wirklich ernst gemeint: Soll an so einer Stelle im Artikel ein Zwinker-Smiley rein - damit klar ist, dass sowas augenzwinkernd gemeint ist? Eigentlich ging ich davon aus, dass der Vergleich so abstrus ist, dass er nur als humorvoll empfunden werden kann. Aber es ist halt bei geschriebenem Text oft noch leichter, dass sich die beteiligten Gesprächspartner/Leser missverstehen. Daher diese Frage, die sicher auf den ersten Blick leicht zu beantworten sein mag. Aber ich bin wirklich neugierig auf die Meinungen hier. :-)


die community (bzw ein teil derselben) traut euch, beim thema werbung, mittlerweile eben eniges zu.
die killerspiel- shirt aktion, passend zum amoklauf von winnenden, empfand ich auch zumindest mal als abstrus und dennoch war sie (angeblich) ernst gemeint. :ugly:
 
AW:

Wie könnt ihr nur diese KI als Monster bezeichnen!
Das ist doch biologischer Chauvinismus der übelsten Sorte!
Der Staatsanwalt wurde von mir in Kenntnis gesetzt.
...
...
...
...
Vielleicht werden wir solche Ausbrüche von Optronik-Rechtlern noch erleben dürfen =)

Edit
@Microwave
Hmm. Vielleicht ist unser Jeopardystürmer HONEST ANNIE und stellt sich einfach stumm ;)
 
AW:

Gibt so ein interessantes Dokument, das nennt sich Pressekodex des Deutschen Presserates. Und siehe mal da:

Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion

Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

Das gilt auch für Spielemagazine!
 
AW:

Holstentor am 28.04.2009 00:53 schrieb:
Gibt so ein interessantes Dokument, das nennt sich Pressekodex des Deutschen Presserates. Und siehe mal da:

Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion

Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

Das gilt auch für Spielemagazine!
epic win
 
AW:

Holstentor am 28.04.2009 00:53 schrieb:
Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

Zweifelt jemand denn jemand daran, dass der PC-Games-PC im Eigeninteresse von PC Games angeboten wird? Das ist nun wirklich erkennbar. Ähnlich verfährt zum Beispiel der Spiegel, wenn er auf eine Sendung von Spiegel TV auf RTL verweist.
 
AW:

FlorianStangl am 27.04.2009 23:39 schrieb:
KabraxisObliv am 27.04.2009 18:12 schrieb:
Vidder am 27.04.2009 17:37 schrieb:
um nicht zu sagen: peinlich.

Ach, Mensch, ich finde es eher lustig, als "peinlich".
Man kann das doch wohl auch mit Humor nehmen. Und ich vermute fast, dass das auch so gemeint war.

Die Frage ist jetzt wirklich ernst gemeint: Soll an so einer Stelle im Artikel ein Zwinker-Smiley rein - damit klar ist, dass sowas augenzwinkernd gemeint ist? Eigentlich ging ich davon aus, dass der Vergleich so abstrus ist, dass er nur als humorvoll empfunden werden kann. Aber es ist halt bei geschriebenem Text oft noch leichter, dass sich die beteiligten Gesprächspartner/Leser missverstehen. Daher diese Frage, die sicher auf den ersten Blick leicht zu beantworten sein mag. Aber ich bin wirklich neugierig auf die Meinungen hier. :-)

Da MUSS ein Zwinker-Smiley rein, da man diesen Satz ausschließlich nur als Werbung interpretieren kann. Vor allem weil man diese Werbung seit Wochen in den "Top-News" "bewundern" kann. Dahingehend kann ich ein gewisses Augenrollen beim lesen solch lustig gemeinter Texte auch bei mir feststellen.
Und: Ohne Abwrackprämie geht sowieso nix. *fg*
 
AW:

Trancemaster am 28.04.2009 13:58 schrieb:
FlorianStangl am 27.04.2009 23:39 schrieb:
KabraxisObliv am 27.04.2009 18:12 schrieb:
Vidder am 27.04.2009 17:37 schrieb:
um nicht zu sagen: peinlich.

Ach, Mensch, ich finde es eher lustig, als "peinlich".
Man kann das doch wohl auch mit Humor nehmen. Und ich vermute fast, dass das auch so gemeint war.

Die Frage ist jetzt wirklich ernst gemeint: Soll an so einer Stelle im Artikel ein Zwinker-Smiley rein - damit klar ist, dass sowas augenzwinkernd gemeint ist? Eigentlich ging ich davon aus, dass der Vergleich so abstrus ist, dass er nur als humorvoll empfunden werden kann. Aber es ist halt bei geschriebenem Text oft noch leichter, dass sich die beteiligten Gesprächspartner/Leser missverstehen. Daher diese Frage, die sicher auf den ersten Blick leicht zu beantworten sein mag. Aber ich bin wirklich neugierig auf die Meinungen hier. :-)

Da MUSS ein Zwinker-Smiley rein, da man diesen Satz ausschließlich nur als Werbung interpretieren kann. Vor allem weil man diese Werbung seit Wochen in den "Top-News" "bewundern" kann. Dahingehend kann ich ein gewisses Augenrollen beim lesen solch lustig gemeinter Texte auch bei mir feststellen.
Und: Ohne Abwrackprämie geht sowieso nix. *fg*

Danke fürs Feedback!
 
AW:

FlorianStangl am 28.04.2009 11:42 schrieb:
Holstentor am 28.04.2009 00:53 schrieb:
Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.
Zweifelt jemand denn jemand daran, dass der PC-Games-PC im Eigeninteresse von PC Games angeboten wird? Das ist nun wirklich erkennbar. Ähnlich verfährt zum Beispiel der Spiegel, wenn er auf eine Sendung von Spiegel TV auf RTL verweist.
Na solange du euch nicht mit der Bild vergleichst
:ugly: :ugly:
 
AW:

FlorianStangl am 28.04.2009 11:42 schrieb:
Holstentor am 28.04.2009 00:53 schrieb:
Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein.

Zweifelt jemand denn jemand daran, dass der PC-Games-PC im Eigeninteresse von PC Games angeboten wird? Das ist nun wirklich erkennbar.

Sicher nicht. Das machen ja auch andere. Siehe "Volkshandy", "Volksrasierer", "Volks-was-weiß-ich" der "Bild"-Zeitung. Und das ist meiner Meinung auch in gewissem Rahmen okay.

Aber ich finde es journalistisch nicht sauber, Produkte innerhalb eines Beitrags anzupreisen, der mit diesem Produkt thematisch erstmal gar nichts zu tun hat, wie hier geschehen.
 
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