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News - Webfundstück: Forenbetreiber doch haftbar

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News - Webfundstück: Forenbetreiber doch haftbar

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Jaja, so haben wenigstens die ganzen Juristen eine beschäftigung... wenn es sonst schon so viele arbeitslose gibt
 
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Nun haben zweit- und drittklassige "Anwälte" wieder eine Aufgabe! Foren nach solchen "Tatbeständen" zu durchsuchen und Abmahnungen zu schreiben... :rolleyes:
 
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Trancemaster am 28.03.2007 14:41 schrieb:
Nun haben zweit- und drittklassige "Anwälte" wieder eine Aufgabe! Foren nach solchen "Tatbeständen" zu durchsuchen und Abmahnungen zu schreiben... :rolleyes:

Müssten wir das jetzt gleich löschen?
Ist ja schon beinahe eine Beleidigung, die du da schreibst!
*grübel*
 
AW: News - Webfundstück: Forenbetreiber doch haftbar

Trancemaster am 28.03.2007 14:41 schrieb:
Nun haben zweit- und drittklassige "Anwälte" wieder eine Aufgabe! Foren nach solchen "Tatbeständen" zu durchsuchen und Abmahnungen zu schreiben... :rolleyes:
Warum durchsuchen? Einfach zwei Accounts anlegen und mit Account 1 Account 2 beleidigen und schon kann das Schreiben verschickt werden. :B
 
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Nali_WarCow am 28.03.2007 14:53 schrieb:
Trancemaster am 28.03.2007 14:41 schrieb:
Nun haben zweit- und drittklassige "Anwälte" wieder eine Aufgabe! Foren nach solchen "Tatbeständen" zu durchsuchen und Abmahnungen zu schreiben... :rolleyes:
Warum durchsuchen? Einfach zwei Accounts anlegen und mit Account 1 Account 2 beleidigen und schon kann das Schreiben verschickt werden. :B
wenn da nicht die nutzungsbedingungfen wären, die man akzeptiert wenn man sich irgendwo anmeldet. dadurch wird die haftbarkeit meist auf den ersteller des posts übertragen (bzw. dieser verpflichtet sich, keine beleidigenden posts zu schreiben und wird dann die starfen übernehmen müssen, sollte der forenbetreiber verklagt werden) und die foren-betreiber sind raus (völlig verständlich...)
 
AW: News - Webfundstück: Forenbetreiber doch haftbar

Die Bestätigung des BHG bezieht sich nur auf die bereits bestehende Gesetzeslage, in der vorgesehen ist das die Betreiber von Foren ab der Kenntnis von rechtswidrigen Postings auch haftbar sind. Deshalb unterhält auch jedes Forum ein Team aus Administratoren und Moderatoren die neben dem Gehalt auch die Rechtmäßigkeit der Postings begutachten. Und diese Regelung gibt es schon seit Jahren.

Was aber noch aussteht ist das letzte Wort im sogenannten "Heise-Forenurteil" das dem Betreiber eine eventuelle Vorabverpflichtung auferlegt das solche Beitrage nicht mehr verfasst werden können. Ein solches Screening ist aber mit aktuell technischen Mitteln nicht abbildbar und würde demnach die Community/Blog-Landschaft dauerhaft gefährden. Zu diesem Spezialfall hat sich der BHG übrigens nicht geäußert. Abwarten und Tee trinken ;)

doberlec
Deep Silver CM
 
AW: News - Webfundstück: Forenbetreiber doch haftbar

doberlec am 28.03.2007 15:50 schrieb:
doberlec
Deep Silver CM
Wenn sich hier schon mal jemand von Deep Silver rumtreibt :top: , hätt ich ne Frage. Wann kommt endlich der nächste Gothic 3 Patch? :B
 
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BitByter am 28.03.2007 15:46 schrieb:
wenn da nicht die nutzungsbedingungfen wären, die man akzeptiert wenn man sich irgendwo anmeldet. dadurch wird die haftbarkeit meist auf den ersteller des posts übertragen (bzw. dieser verpflichtet sich, keine beleidigenden posts zu schreiben und wird dann die starfen übernehmen müssen, sollte der forenbetreiber verklagt werden) und die foren-betreiber sind raus (völlig verständlich...)

Anspruchsgegener bleibt aber im Außenverhältnis auch der Forenbetreiber. Ob der sich beim Enduser dann später schadlos halten kann, steht auf einem anderen Blatt.

Anwälte können übrigens nicht Foren durchstöbern und nach Lust und Laune abmahnen. Sie benötigen dazu den Auftrag eines Mandaten (Geschädigter/Wettbewerber).
 
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darksi9e am 28.03.2007 17:44 schrieb:
Wenn sich hier schon mal jemand von Deep Silver rumtreibt :top: , hätt ich ne Frage. Wann kommt endlich der nächste Gothic 3 Patch? :B

Das wüßte ich auch gern :-D Aber mal im Ernst, selbst wenn ich es wissen würde könnt ich es auch nicht hier sagen. Das gehört in eine Pressenews und in keinen Forenbeitrag ;)
 
AW: News - Webfundstück: Forenbetreiber doch haftbar

Anwälte können übrigens nicht Foren durchstöbern und nach Lust und Laune abmahnen. Sie benötigen dazu den Auftrag eines Mandaten (Geschädigter/Wettbewerber).

Hm, ich will da jetzt nicht losstreiten, aber Gravenreuth und Co. nutzten irgendeine Lücke um das doch zu dürfen.
 
AW: News - Webfundstück: Forenbetreiber doch haftbar

doberlec am 28.03.2007 18:20 schrieb:
darksi9e am 28.03.2007 17:44 schrieb:
Wenn sich hier schon mal jemand von Deep Silver rumtreibt :top: , hätt ich ne Frage. Wann kommt endlich der nächste Gothic 3 Patch? :B

Das wüßte ich auch gern :-D Aber mal im Ernst, selbst wenn ich es wissen würde könnt ich es auch nicht hier sagen. Das gehört in eine Pressenews und in keinen Forenbeitrag ;)
Über ne Presse News würde ich mich natürlich genauso freuen. xD
Trotzdem danke für die Antwort. :)
 
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Kann man jetzt auch den Besitzer eines Marktplatze verklagen, wenn sich dadrauf leute gegenseitig anonym(mit Markauftüten auf dem Kopf) beleidigen? :B

xD, und wenn ich das richtig im Radio (mensch, ich fange an Radio zu lieben, hör beim Praktikum den ganzen Tag, da werden einem die Moderatoren mit ihren Flachwitzen richtig sympatisch) verstanden hab, dann wurde der typ als "arbeitsfaul" "beleidigt" aha :B und wenns stimmt?
 
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Gerry am 28.03.2007 18:11 schrieb:
BitByter am 28.03.2007 15:46 schrieb:
wenn da nicht die nutzungsbedingungfen wären, die man akzeptiert wenn man sich irgendwo anmeldet. dadurch wird die haftbarkeit meist auf den ersteller des posts übertragen (bzw. dieser verpflichtet sich, keine beleidigenden posts zu schreiben und wird dann die starfen übernehmen müssen, sollte der forenbetreiber verklagt werden) und die foren-betreiber sind raus (völlig verständlich...)

Anspruchsgegener bleibt aber im Außenverhältnis auch der Forenbetreiber. Ob der sich beim Enduser dann später schadlos halten kann, steht auf einem anderen Blatt.

Anwälte können übrigens nicht Foren durchstöbern und nach Lust und Laune abmahnen. Sie benötigen dazu den Auftrag eines Mandaten (Geschädigter/Wettbewerber).


Das ist nicht wirklich so ein Problem. Auf einer Clanseite wurde im Forum über Einkauf von Hardwareprodukten diskutiert. Da Wurde herumgeschrieben, dass jemand dieses oder jenes Produkt in einem Intershop zu einem bestimmten Preis gekauft hat und genau das selbe Produkt bei einem namentlich erwähnte Elektronicmarkt wesentlich teurer wäre. Wurde natürlich auch so ein wenig gelästert, dass derjenige dort überhaupt nichts mehr kaufen würde uns so weiter.
Am Ende bekam der Forenbetreiber eine Abmahnung der Elektonicmarktkette mit einer Klagsandrohung über 100.000 Euro.
Konnte gerade nochmal abgewendet werden, indem er den Beitrag innerhalb eines Tages gelöscht hatte und ein Schreiben seines Anwaltes übergab.
Aber das nur als ein Beispiel. Diese Abmahnungen sind nunmal Realität und können für Forenbetreiber sehr sehr teuer werden
 
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