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News - Webfundstück: Urteil gefällt: "Schwarzsurfen" über WLAN ist strafbar!

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News - Webfundstück: Urteil gefällt: "Schwarzsurfen" über WLAN ist strafbar!

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,644474
 
AW:

Juristendeutsch und Computerdeutsch vertragen sich wohl nicht so schön

Aber zum Urteil muss ich sagen, eigentlich unverständlich, dass sowas erst jetzt klargestellt werden musste
 
AW:

ähm wie merke ich denn bitte, ob jemand über mein W-Lan ins Netz geht bzw. wie will man denn bitte nachvollziehen , wer der Täter ist? Weil die benutzte IP-Adresse führt letztendlich immer zu mir ...
 
AW:

@SUPERMANLEIN:

Im Log deines Routers wird festgehelten welche IP`s an welche MacAdresse (sprich welchen Rechner) vergeben werden. So kannst du zwar nicht 100% nachvollziehen wer was über deinen Router macht, aber du kannst zumindest schonmal nachgucken ob mehr als die von dir gewünschten Personen über deinen Anschluß im Netz sind.

MfG, Thieri
 
AW:

@ Thieri,

Hab alles mal bei mir aufem router mal durchsucht,aber hab nix gefunden,könntest du mal genauer beschreiben ,wie man die logs abrufen kann?
Hab seit einigerzeit auch den verdacht,das sich bei mir einer kostenlos bedient :(
 
AW:

Wenn du diesen Verdacht hast, wieso verschlüsselst du dein WLAN dann nicht einfach? Ich glaub kaum, dass ein normaler Nachbar von nebenan dann noch in der Lage ist, diese Verschlüsselung zu umgehen.
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

heise.de schrieb:
Nach Ansicht des Richters hat der Angeklagte durch diese Handlung gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen und sich somit gemäß § 148 TKG strafbar gemacht. Ein WLAN-Router sei eine "elektrische Sende- und Empfangseinrichtung" und damit eine Funkanlage im Sinne des TKG. Der Begriff "Nachrichten" umfasse auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Diese nicht für ihn bestimmte Nachricht habe der Angeklagte "abgehört", in dem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen und diese ausgewertet habe. Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.
Technisch gesehen Bullshit, würde ich sagen.

Der Router posaunt seine IP dank ESSID-Broadcast in der gesamten Nachbarschaft herum. Solange der Eigentümer das nicht abschaltet, ist es irrelevant für wen er diese IP bestimmt hat - Fakt ist dass er sie allen ungeschützt verfügbar macht.

Wenn ich einen Brief schreiben und ihn ohne Umschlag neben den Briefkasten lege, kann ich eventuell Leser doch auch nicht wegen Verstoßes gegen das Briefgeheimnis belangen, oder? :B
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

Seh ich genauso,wenn die zu blöd sind ihre dinger zu verschlüsseln selber schuld.Also an mein wlan kommt keiner dran ^^ aber in meiner gengend hat sowas auch keiner,aber in nem wohnblock gibts auf alle fälle ne menge ungeschützter router.Da kriegt man meist gleich mehrere zum Angebot.
Lustig is es trotzdem irgentwie ^^
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

bsekranker am 21.05.2008 17:02 schrieb:
Wenn ich einen Brief schreiben und ihn ohne Umschlag neben den Briefkasten lege, kann ich eventuell Leser doch auch nicht wegen Verstoßes gegen das Briefgeheimnis belangen, oder? :B
ich würd das eher mit nem auto vergleichen: wenn du ein auto offen rumstehen läßt, dann heißt das noch lange nicht, dass jeder es mal eben so benutzen darf. oder auch ein wasserhahn außen am haus. den darf ja dann auch nicht jeder benutzen...

schließlich zahlst du ja im zweifel die gebühren (=benzin/wasserkosten) bzw. "verschenkst" bandbreite.

zudem kann mit nem brief keiner irgendwelche bösen dinge tun, die dann später auf dich zurückfallen ;)



und wer sich in ein ungeschützes WLAN einloggt weiß genau, dass das an sich jemand anderes bezahlt. aus versehen geht das ja nicht.
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

Herbboy am 21.05.2008 17:55 schrieb:
ich würd das eher mit nem auto vergleichen: wenn du ein auto offen rumstehen läßt, dann heißt das noch lange nicht, dass jeder es mal eben so benutzen darf.
dafür haben meines wissens schon einige fahrzeughalter eine busse kassiert.

nene... ich sehe das wie bse.
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

HanFred am 21.05.2008 18:57 schrieb:
Herbboy am 21.05.2008 17:55 schrieb:
ich würd das eher mit nem auto vergleichen: wenn du ein auto offen rumstehen läßt, dann heißt das noch lange nicht, dass jeder es mal eben so benutzen darf.
dafür haben meines wissens schon einige fahrzeughalter eine busse kassiert.

nene... ich sehe das wie bse.


Also beim Bund wurde das auch immer so gehandhabt: es wurde der bestraft, der seinen Spind offengelassen hatte, und nicht der, de sich daraus bedient hat
Das hiess dann Verführung zum Diebstahl oder so ähnlich :-D
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

HanFred am 21.05.2008 18:57 schrieb:
Herbboy am 21.05.2008 17:55 schrieb:
ich würd das eher mit nem auto vergleichen: wenn du ein auto offen rumstehen läßt, dann heißt das noch lange nicht, dass jeder es mal eben so benutzen darf.
dafür haben meines wissens schon einige fahrzeughalter eine busse kassiert.
ja klar, aber auch nur, da ja sonst jeder seine karre stehenlassen würde, zahlt ja die versicherung... ein "nutzer" eines offen rumstehenden autos würde aber ja erst recht ne strafe kassieren.
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

Was mich noch wunder nimmt: wie unterscheidet man einen öffentlichen Hotspot von einem, der einfach nicht verschlüsselt wurde? :confused:
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

oceano am 21.05.2008 19:10 schrieb:
HanFred am 21.05.2008 18:57 schrieb:
Herbboy am 21.05.2008 17:55 schrieb:
ich würd das eher mit nem auto vergleichen: wenn du ein auto offen rumstehen läßt, dann heißt das noch lange nicht, dass jeder es mal eben so benutzen darf.
dafür haben meines wissens schon einige fahrzeughalter eine busse kassiert.

nene... ich sehe das wie bse.


Also beim Bund wurde das auch immer so gehandhabt: es wurde der bestraft, der seinen Spind offengelassen hatte, und nicht der, de sich daraus bedient hat
Das hiess dann Verführung zum Diebstahl oder so ähnlich :-D

lol, was war das denn für ne chaos-kompanie?! :ugly:

in dem fall gehören ja wohl täter als auch opfer versackt. es sei denn, der chef war selbst der langfinger... :ugly:
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

bsekranker am 21.05.2008 17:02 schrieb:
Der Router posaunt seine IP dank ESSID-Broadcast in der gesamten Nachbarschaft herum. Solange der Eigentümer das nicht abschaltet, ist es irrelevant für wen er diese IP bestimmt hat - Fakt ist dass er sie allen ungeschützt verfügbar macht.
Trotzdem ist die Argumentation des Richters richtig, denn allein der Besitzer des Routers bestimmt darüber, wem er Zugang zu seinem Internet gestatten möchte. Der Router setzt lediglich technische Richtlinien um um das ganze zu Vereinfachen ( finden, verbinden etc. ).

Die Rechte zur Nutzung werden trotzdem vom Besitzer des Anschlusses "verteilt" und wenn er was gg. die Nutzung hat, kann er dagegen vorgehen.

Ich finds immer wieder erschreckend was hier meist für ein merkwürdiges Rechtsverständnis vorherrscht. Sei es nun Raupkopien oder halt solche Themen.

Wenn man dann noch lesen muss, dass "die Besitzer ja selbst schuld wären, hätten sie doch das WLAN verschlüsselt!" dann stimmt was vom Rechtsempfinden hier nicht.

Wenn jemand vergisst sein zu Hause abzuschließen, in den Urlaub fährt und bei der Wiederkehr feststellt, dass irgendwelche "Penner" sich dort eingenistet haben, dann wird jeder hier nicht so gütig da herkommen und meinen "Tjoa, hatte ich wohl Pech gehabt, ist schon okay, ihr könnt ihr noch länger wohnen!". :rolleyes:
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

Meiner Meinung nach ziemlich unsinnig. Da wird nichts abgehört, man braucht auch keine besonderen Fähigkeiten, um ein offenes WLAN zu finden.
"Abhören" wäre es dann, wenn es nicht Aufgabe des Routers / Access Points wäre, seine ESSID überall rumzublasen - wie bsekranker schon gesagt hat.

Und wer ein WLAN nutzt, sollte das auch einrichten können. Ich hab schon einige offene WLANs gesehen, bei denen dann in einigen Fällen nicht mal die Config des Routers durch ein neues Passwort geschützt war.

Die meisten Geräte bieten eine Filterung der MAC-Adresse an - ok, sowas kann man zwar wiederum fälschen, aber wohl die wenigsten machen sich so eine Mühe, nur um in Hans-Horsts WLAN zu kommen.

- gescheite Verschlüsselung
- MAC-Filter an
- ab und an mal in die Logs gucken
und schon ist man vor den meisten Freizeit-Wardrivern gefeit.

MfG Jimini
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

Rabowke am 22.05.2008 07:27 schrieb:
Wenn man dann noch lesen muss, dass "die Besitzer ja selbst schuld wären, hätten sie doch das WLAN verschlüsselt!" dann stimmt was vom Rechtsempfinden hier nicht.
Du verstehst mit falsch. Inhaltlich hat der Richter natürlich Recht - ein ungeschütztes WLAN ist kein rechtsfreier Raum.

Aber die technische Argumentation ist imao einfach nur falsch und zeugt von dem veralteten technischen Wissen bzw. technischem Unwissen der deutsche Justiz. Eine solch lachhafte Urteilsbegründung lässt mich deshalb an der Gültigkeit der Entscheidung zweifeln.
 
AW: News - Webfundstück: Urteil gefällt:

bsekranker am 22.05.2008 08:07 schrieb:
Aber die technische Argumentation ist imao einfach nur falsch und zeugt von dem veralteten technischen Wissen bzw. technischem Unwissen der deutsche Justiz. Eine solch lachhafte Urteilsbegründung lässt mich deshalb an der Gültigkeit der Entscheidung zweifeln.
eben.
 
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