Die Begründung würde mich interessieren. Schließlich kann ich alles andere auch weiterverkaufen. Was macht Software denn zu etwas Besonderen? Gut es ist keine Gebrauchtware und verliert somit nicht an Wert, da man ja kostenlos updaten kann, aber das man nur noch die Lizenz für die Nutzungsrechte einer Software erlangt und nicht mehr Eigentümer sein kann, will mir nicht in den Kopf.
Das ist doch schon lange so, dass man nur die Nutzung erkauft und nicht den Besitz.
Ist sozusagen ein Mietwagen und dass man den nicht seinem Nachbarn verkaufen kann, ist gesetzlich klar.
Ich hoffe trotzdem, dass die nächst höhere Instanz sich gegen das aktuelle urteil ausspricht, denn das könnte extrem nervig werden. Auch wenn ich selber aus Nostalgie und anderen primitiven Trieben spiele sammle und nicht weiterverkaufe, ist es gerade für den Konsolenmarkt und viele andere Leute doch recht wichtig.