M
Messor
Gast
Ich habe mir gerade nochmal die Seite angeschaut. Er hat auf dem Weg der Strafgerichtsbarkeit und auf dem Verwaltungsrechtsweg versucht. Ich sprach aber von der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts.[l]am 24.11.03 um 20:29 schrieb Nali_WarCow:[/l]
Hättest du dich mal auf der Seite der Aktion informiert, dann wüßtest du, daß er genau das gemacht hat. Und diese "Selbstanzeige" war der erst, einfachste und auch "preisgünstigste" Weg die Sache anzugehen.[l]am 24.11.03 um 16:48 schrieb Messor:[/l]
Statt die Tat zu begehen hätte er eher einen Anwalt aufsuchen sollen und mit ihm die Möglichkeiten einer Klage vor dem BVerfG gegen das Gesetz zu erörten oder die Möglichkeit wie er die Entscheidung der Prüfstelle verwaltungsgerichtlich angreifen kann.
Ein Verfahren vor dem BVerfG ist gem. § 34 BVerfGG kostenfrei es können nur bei mißbrächlicher Einlegung kosten in Höhevon bis zu 2600 Euro erhoben worde.
Wie es vor dem EuGH aussieht weis ich nicht