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News - PC Games Exklusiv: Verschärfung des Jugendschutzes - das sagt der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. zu den Plänen

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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,558982
 
AW: News - PC Games Exklusiv: Verschärfung des Jugendschutzes - das sagt der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. zu den Plänen (Teil 2)

Zuersteinmal:
Dies ist für gewaltverherrlichende Medien genauso der Fall wie für Kinderpornographie.
Ich HASSE es mit Kinderschändern verglichen zu werden!!!
Das ist Nötigung in besonders schwerem Fall!!



Die Sofortmaßnahmen sind alles in allem überflüssig, die USK reicht volkommen aus. allenfalls müsste die durchsetzung der USK-altersvorgaben besser umgesetzt werden.

Das Sofortprogramm ist meiner meinung nach ein einziger Verfassungsbruch (meinungsfreiheit, kunstfreihet...)
Und was ich besonders schwerwiegen finde (wie man oben schon sieht) ist das diese "Politiker" uns Spieler mit Kinderschändern gleichsetzt. Das geht gegen die Menschen diregt und finde ich absolut nicht in ordung.

Steht auch so im Artikel 1, Absatz 1 des deutschen Grundgesetze:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

und jemandem vorzuwerfen er sei mit einem kinderschänder gleichzusetzen geht klar gegen diesen Paragraphen.

Wenn ich jemandem vorwerfen würde das er ein kinderschänder ist, würde derjenige mich wohl sofort verklagen... aber wenn das ein "beckstein" amcht ist das wohl in ordnung oder wie??
 
AW: News - PC Games Exklusiv: Verschärfung des Jugendschutzes - das sagt der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. zu den Plänen (Teil 2)

deutschland hinkt in der spiele-entwicklung sowieso schon hinterher. in anderen ländern wird diese branche staatlich gefördert. ob die in frankreich, england usw auch die kinderporno-branche staatlich fördern?
 
AW: News - PC Games Exklusiv: Verschärfung des Jugendschutzes - das sagt der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. zu den Plänen (Teil 2)

Es gibt ja auch keine anderen Probleme in Deutschland,neeeiin!Wie viele Millionen Arbeitslose haben wir?Welchen Platz haben wir nochmal bei PISA belegt?
Populismus pur.......Irgendein Idiot wie Beckstein wirft ne Formulierung wie "Killerspiele" in den Raum,die Medien,vor allem BILD und Co,greifen sie auf,weil sich n Skandal draus machen lässt,und Skandale bringen bekanntlich immer hohe Auflagen.Und das tumbe Volk (zumindest der Großteil),weil es keine Ahnung hat was die Jugend da so treibt,glaubt natürlich alles was ihm aufgetischt wird,anstatt ma bissl differenziert zu denken und sich selbst aus mehreren Quellen zu informieren.Leider sind die meisten Leute einfach zu faul und evtl. auch zu dumm,um sich selbst ne Meinung zu bilden.Und das gilt nicht nur für die jetzige Debatte,das is leider n Dauerzustand.Deutschland verdrecke.....

Ich wette,der Herr Beckstein hat noch nicht mal den Abschiedsbrief von dem letzten Amokläufer gelesen,obwohl da dessen Beweggründe genau zu lesen waren.Aber ne is klar,anstatt sich um die Ursachen zu kümmern (Einsamkeit,Nichtakzeptanz in bezug auf die Gesellschaft),lieber ma monokausale Zusammenhänge herstellen,wo (vermutlich) keine bestehen.Is ja alles viel einfacher und kann man auch schön dem Volk verkaufen......bis dann der nächste Amok läuft und die Menschen hoffentlich mal Aufwachen.
 
AW: News - PC Games Exklusiv: Verschärfung des Jugendschutzes - das sagt der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. zu den Plänen (Teil 2)

Olaf Wolters schrieb:
Bei dem Wort Zensur muss man sehr vorsichtig sein. Grundsätzlich gibt es das Grundrecht der Kunstfreiheit, welches auch auf Computer- und Videospiele anwendbar ist. Allerdings gibt es für alle Freiheiten immer auch Schranken. Solche Schranken sind zum Beispiel andere Verfassungsgüter und Grundrechte. Der Staat hat nach der Verfassung eine Verpflichtung, die Gesellschaft vor schädlichen Einflüssen zu schützen. Dabei findet immer eine Güterabwägung statt. Verbote und Einschränkungen sind dort zulässig, wo das Gemeinwohl das Interesse eines Einzelnen überwiegt. Deshalb dürfen Inhalte verboten werden, die so gesellschaftsschädlich sind, dass die Freiheit des Einzelnen zurückstehen muss. Dies ist für gewaltverherrlichende Medien genauso der Fall wie für Kinderpornographie.

Ich sehe nach dieser Aussage keinen Unterschied zur Zensur. Der Staat kann ja wie er will Medien zu schädlich erklären (so wie es die Politiker Bayerns gerade versuchen...).
Ich kann auch nicht nachvollziehen, wie gewaltverherrlichende Medien die Freiheit des Einzelnen schädigen. Vielleicht in der Konsequenz, wenn jemand labiles sie aufnimmt, aber nicht in erster Linie.
 
AW: News - PC Games Exklusiv: Verschärfung des Jugendschutzes - das sagt der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. zu den Plänen (Teil 2)

Ich frage mich von welcher Verfassung hier immer gesprochen wird?
Die BRD hat keine Verfassung, das ist ja das schlimme! wir haben immer noch das "vorüberghende" Grundgesetz. Und wenn Deutschland endlich mal einen Friedensvertrag mit den ehemaligen Siegermächten bekommen würde, hätten wir auch Ruck-Zuck eine Verfassung (wie überall sonst auch) und könnten endlich sagen: "good by Grundgesetz !"
 
AW: News - PC Games Exklusiv: Verschärfung des Jugendschutzes - das sagt der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. zu den Plänen (Teil 2)

Das Bundesfamilienministerium hat zum Thema "Gewalt und Medien" eine umfassende Studie in Auftrag gegeben.

Ach und wie sieht die wohl aus? Ne kleine Recherche in Foren wo man die ganzen "aggressiven" Postings liest, die Gamer als Comments zu News wie diesen abgeben? Am Ende heißt es dann wieder "ihr seit alle so aggressiv und abhängig von euren Killerspielen, da wärs das beste für euch wenn wir generell alle Games verbieten."

Fragt sich immer, wo die die Probanden herbekommen. Bisher hab ich noch nie irgendwelche Hinweise gesehen, wo zu sowas eingeladen wird.

Die sollten lieber selber spielen und dann merken, dass man davon nicht Amok laufen möchte..
 
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MrG-C am 15.02.2007 18:30 schrieb:
Ich frage mich von welcher Verfassung hier immer gesprochen wird?
Die BRD hat keine Verfassung, das ist ja das schlimme! wir haben immer noch das "vorüberghende" Grundgesetz. Und wenn Deutschland endlich mal einen Friedensvertrag mit den ehemaligen Siegermächten bekommen würde, hätten wir auch Ruck-Zuck eine Verfassung (wie überall sonst auch) und könnten endlich sagen: "good by Grundgesetz !"

Also das ist mal extrem Blub. Ja, Deutschland hatte damals "voruebergehend" eine Verfassung. Aber voruebergehend ist die schon lange nicht mehr. Die bleibt. Um genau zu sein ist das "Grundgesetz" so positiv aufgenommen worden, dass andere Laender nach Deutschland das Konzept kopiert haben. Eine Art "Exportschlager".

Ich weiss auch gar nicht, wo dein Problem mit dem GG liegt. Es ist eine der demokratischsten nationalen Grundstrukturen in der bekannten Welt. Und es wird mit Sicherheit erst abgeloest, wenn irgendwann mal eine fuer alle Laender verbindliche Europaeische Verfassung in Kraft tritt. Und nein, das wird nicht die Verfassung sein, ueber die jetzt gerade geredet wird.

Hast Du das GG ueberhaupt mal gelesen?

-njStryfe-
 
AW: News - PC Games Exklusiv: Verschärfung des Jugendschutzes - das sagt der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. zu den Plänen (Teil 2)

ihr tut mir echt leid. zum glück gibts hier nicht solche diskusionen.

ps: die neue anordnung der news auf pc games ist selten schlecht und unübersichtlich.
 
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Stryfe am 15.02.2007 22:16 schrieb:
MrG-C am 15.02.2007 18:30 schrieb:
Ich frage mich von welcher Verfassung hier immer gesprochen wird?
Die BRD hat keine Verfassung, das ist ja das schlimme! wir haben immer noch das "vorüberghende" Grundgesetz. Und wenn Deutschland endlich mal einen Friedensvertrag mit den ehemaligen Siegermächten bekommen würde, hätten wir auch Ruck-Zuck eine Verfassung (wie überall sonst auch) und könnten endlich sagen: "good by Grundgesetz !"

Also das ist mal extrem Blub. Ja, Deutschland hatte damals "voruebergehend" eine Verfassung. Aber voruebergehend ist die schon lange nicht mehr. Die bleibt. Um genau zu sein ist das "Grundgesetz" so positiv aufgenommen worden, dass andere Laender nach Deutschland das Konzept kopiert haben. Eine Art "Exportschlager".

Ich weiss auch gar nicht, wo dein Problem mit dem GG liegt. Es ist eine der demokratischsten nationalen Grundstrukturen in der bekannten Welt. Und es wird mit Sicherheit erst abgeloest, wenn irgendwann mal eine fuer alle Laender verbindliche Europaeische Verfassung in Kraft tritt. Und nein, das wird nicht die Verfassung sein, ueber die jetzt gerade geredet wird.

Hast Du das GG ueberhaupt mal gelesen?

-njStryfe-

BJupp:
Das Grundgesetz hatte einen vorläufigen Charakter, weil es den "Wiedervereinigungsparagraphen" enthielt.
Dieser ist am 3.10.1990 erfüllt und somit ungültig geworden. Seit dem haben wir sehr wohl eine VERFASSUNG. Wir nennen das Teil nur immernoch Grundgesetz weil es sich eingebürgert hat.
 
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schon lustig wie die Hobbyfaschisten aus Bayern die Menschen zu den Raubkopien drängen^^ Naja, man lässts ja mit sich machen.
 
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lowwriter am 16.02.2007 10:06 schrieb:
...

BJupp:
Das Grundgesetz hatte einen vorläufigen Charakter, weil es den "Wiedervereinigungsparagraphen" enthielt.
Dieser ist am 3.10.1990 erfüllt und somit ungültig geworden. Seit dem haben wir sehr wohl eine VERFASSUNG. Wir nennen das Teil nur immernoch Grundgesetz weil es sich eingebürgert hat.


Na, lesen ist nicht so eure Stärke ? ;)

Art 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Diese Entscheidung steht noch aus. :-D Sie würde aber ohne Bundestag stattfinden, was unsere lieben Volksvertreter so gar nicht toll finden dürften... :finger:
 
AW: News - PC Games Exklusiv: Verschärfung des Jugendschutzes - das sagt der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. zu den Plänen (Teil 2)

Oh mann, das tut schon weh. Hast wohl in der Schule nicht aufgepasst?
Gerade im Zusammenhang mit "Lesen ist nicht eure Stärke", mein Lieber, die Bundesländer der ehemaligen DDR traten der BRD nach dem damaligen Artikel 23 GG (nicht zu verwechseln mit dem heutigen Art.23 GG) bei, und nicht nach Art. 146 GG.

Ein wenig Google und Wikipedia schadet nicht, auch WENN man lesen kann.

;)


Ich hoffe mal, daß Herr Wolters im Bezug auf den bayrischen Gesetzesentwurf recht behält, und die Sache nicht, wie so vieles, mal eben durch den Bundestag rutscht. Zur Zeit sind die innenpolitischen Nachrichten kaum zu ertragen, vor lauter Ignoranz, Inkompetenz und Idiotie. Aber besser, man beißt die Zähne zusammen und sieht sie an, als bei DSDS vor der Glotze zu verblöden.

Diiiieeeter!!
 
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grand1337 am 19.02.2007 14:22 schrieb:
Oh mann, das tut schon weh. Hast wohl in der Schule nicht aufgepasst?
Gerade im Zusammenhang mit "Lesen ist nicht eure Stärke", mein Lieber, die Bundesländer der ehemaligen DDR traten der BRD nach dem damaligen Artikel 23 GG (nicht zu verwechseln mit dem heutigen Art.23 GG) bei, und nicht nach Art. 146 GG.

Ein wenig Google und Wikipedia schadet nicht, auch WENN man lesen kann.

;)

Man konnte noch nie nach Art 146 beitreten, weil der Beitritt dort auch gar nicht drin steht. Nein, lesen ist dann wirklich nicht deine Stärke. :)
Wir waren auch eigentlich beim vorläufigen Charakter des GG und da man das GG zugunsten einer neuen Verfassung abschaffen kann, ist es eben vorläufig. Der Art 146 war schon früher drin und man dachte damals, dass man bei Wiedervereinigung auch eine neue Verfassung bastelt. Tja, ist nicht passiert...

Man hat in den Artikel nur den Nebensatz "das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt" eingefügt.
 
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chj am 20.02.2007 08:28 schrieb:
grand1337 am 19.02.2007 14:22 schrieb:
Oh mann, das tut schon weh. Hast wohl in der Schule nicht aufgepasst?
Gerade im Zusammenhang mit "Lesen ist nicht eure Stärke", mein Lieber, die Bundesländer der ehemaligen DDR traten der BRD nach dem damaligen Artikel 23 GG (nicht zu verwechseln mit dem heutigen Art.23 GG) bei, und nicht nach Art. 146 GG.

Ein wenig Google und Wikipedia schadet nicht, auch WENN man lesen kann.

;)

Man konnte noch nie nach Art 146 beitreten, weil der Beitritt dort auch gar nicht drin steht. Nein, lesen ist dann wirklich nicht deine Stärke. :)
du hast nicht verstanden. ein eintritt in einen neuen bund (="die einheit deutschlands) ist auch ein beitritt. und der hätte nach art. 146 GG vollzogen werden können. wurde er aber nicht, was du aber behauptet hast.
Wir waren auch eigentlich beim vorläufigen Charakter des GG und da man das GG zugunsten einer neuen Verfassung abschaffen kann, ist es eben vorläufig. Der Art 146 war schon früher drin und man dachte damals, dass man bei Wiedervereinigung auch eine neue Verfassung bastelt. Tja, ist nicht passiert...
Das GG ist aber auch nur aufgrund der Präambel nicht mehr vorläufig, wie es früher war. "Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

und jetzt würd ich an deiner stelle mal wirklich ein geschichtsbuch auspacken.
 
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