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News - PC Games Exklusiv: Leserfrage des Tages: Was tun bei defekter Gothic 3-DVD?

ja ich denk mal es würde nicht viel sinn machen gegen den Laufwerkshersteller vorzugehen, weil die würden das erst mal abstreiten und das nachzuweisen dürfte schwer sein. und naja die Kosten würden den Nutzen sowieso wohl übersteigen. da kann man sich eh gleich das Spiel neu kaufen oder bzw. einschicken so wie die schreiben
 
SYSTEM am 12.01.2007 16:32 schrieb:
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt: Hier können Sie Ihren Kommentar zum Artikel veröffentlichen und mit anderen Lesern darüber diskutieren.

Mich würde interessieren, warum gerade Blizzard CDs relativ häufig den Geist aufgeben. Ich kenn das auch von einem Freund, alle CDs noch heile, nur die von Blizzard gehen nach und nach drauf. Das beginnt mit einem Riss in der Mitte der scih langsam vorarbeitet --- :ugly:
 
SYSTEM am 12.01.2007 16:32 schrieb:
Praktisch gehen die Chancen auf Erfolg dabei gegen Null.


wieso ?
wenn sich beweisen lässt, dass der schaden durch das lw entstanden ist, und das dürfte ja zumindest nicht unmöglich sein, sehe ich ganz im gegenteil sogar ziemlich gute chance.

ausserdem handelt es sich ja ganz sicher nicht um einen einzelfall.

zunächst würd` ich mich aber an den hersteller wenden, das `problem` schildern und auf eine gütliche einigung hoffen.
 
ja das würd ich eh als allererstes machen. den Hersteller mal darauf ansprechen, woran es liegt. vielleicht ist das Problem ja auch schon bekannt. aber ich denke mal wegen einem defekten Spiel zu klagen, daß 45 Euro kostet da stehen halt Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis und der Aufwand den man hat.
 
G11E am 12.01.2007 16:42 schrieb:
SYSTEM am 12.01.2007 16:32 schrieb:
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Mich würde interessieren, warum gerade Blizzard CDs relativ häufig den Geist aufgeben. Ich kenn das auch von einem Freund, alle CDs noch heile, nur die von Blizzard gehen nach und nach drauf. Das beginnt mit einem Riss in der Mitte der scih langsam vorarbeitet --- :ugly:

Kann ich nicht bestätigen ... ich hab Warcraft II, Warcraft II - Beyond the dark Portal, Warcraft II B-Net Edition, Starcraft 3x (einmal als es neu war, einmal als Teil einer Spielesammlung und einmal als Komplettpaket mit Expansion Pack), Diablo II, Warcraft III, Warcraft III - The Frozen Throne und World of Warcraft ... und keine der CDs hat bisher auch nur annähernd den Eindruck gemacht, sie würde nicht richtig lesbar sein. Und einige davon sind schon wirklich alt ... die älteste von 1996.
 
Was man hier aber schön sieht, ist womit sich der ehrliche Käufer rumärgern muss.
"Dank" Kopierschutz darf man den Datenträger nicht mal sichern, falls man es überhaupt hin bekommt.
Und der Publisher sieht sich nicht genötigt, defekte Datenträger auszutauschen, oder will eine Gebühr haben.

Super, so ein Kopierschutz! Richtig kundenfreundlich.

Wenigstens wurde hier kulant gehandelt, aber auch nur solange, wie Datenträger vorrätig sind.
 
Weird_Sheep am 12.01.2007 17:38 schrieb:
Und der Publisher sieht sich nicht genötigt, defekte Datenträger auszutauschen, oder will eine Gebühr haben.

Problem ist ja eher, dass die DVD nicht defekt geliefert wurde (zumindest nicht laut der Beschreibung des Problems)...
 
WeberSebastian am 12.01.2007 17:47 schrieb:
Weird_Sheep am 12.01.2007 17:38 schrieb:
Und der Publisher sieht sich nicht genötigt, defekte Datenträger auszutauschen, oder will eine Gebühr haben.

Problem ist ja eher, dass die DVD nicht defekt geliefert wurde (zumindest nicht laut der Beschreibung des Problems)...

Hmm, ich gehöre zu denen, die eine CD/DVD die nicht dem Standard entspricht und das tun sie mit Kopierschutz in der Regel nicht, als defekt ansehen.
 
Weird_Sheep am 12.01.2007 17:38 schrieb:
Was man hier aber schön sieht, ist womit sich der ehrliche Käufer rumärgern muss.
"Dank" Kopierschutz darf man den Datenträger nicht mal sichern, falls man es überhaupt hin bekommt.
Und der Publisher sieht sich nicht genötigt, defekte Datenträger auszutauschen, oder will eine Gebühr haben.

Super, so ein Kopierschutz! Richtig kundenfreundlich.

Wenigstens wurde hier kulant gehandelt, aber auch nur solange, wie Datenträger vorrätig sind.

naja datenträger sollten ja wohl genug vorhanden sein *g*
 
WeberSebastian am 12.01.2007 17:47 schrieb:
Weird_Sheep am 12.01.2007 17:38 schrieb:
Und der Publisher sieht sich nicht genötigt, defekte Datenträger auszutauschen, oder will eine Gebühr haben.

Problem ist ja eher, dass die DVD nicht defekt geliefert wurde (zumindest nicht laut der Beschreibung des Problems)...

andererseits bestehen ja die softwarehersteller darauf, dass man lediglich eine nutzungslizenz beim softwarekauf ersteht, und nicht die software ansich (inkl. datenträger).

insofern ist die eklärung ziemlich unverschämt. da man sich ja nicht einfach eine mordkopie als ersatz ziehen darf, sollte der softwarehersteller verpflichtet sein, einen defekten datenträger zu ersetzen.
 
Ich denke mal, daß der Teil des nicht-umgehens eines Kopierschutzes bei Anfertigung einer Sicherungskopie, speziell bei Gothic 3 gar nicht gilt, denn im Handbuch (gedruckt sowie PDF) S.46 wird ausdrücklich die Anfertigung einer Sicherungskopie zu Sicherungs- und Archivierungszwecken erlaubt .

P.S.:
Ich weiß ja, daß es technisch z. Zt. noch nicht möglich ist, eine solche anzufertigen aber es gibt ja auch für solche Fälle gesetzliche Ausnahmeregelungen ;)
 
Ich finde es gehört einfach zum guten Ton einer Firma eine defekte DVD umzutauschen. Andererseits halte ich es auch angemessen eine Gebühr dafür zu verlangen, Es ist ja schließlich nicht ihre Schuld, wenn der Schaden wegen eines kaputten Laufwerkes entstanden ist. Ich hatte in letzter Zeit 2 defekte Heft-DVDs, welche allerdings schon vor dem Kauf beschädigt waren. Beide wurden anstandslos umgetauscht.
 
Also ich finde es maßlos unverschämt die Anfertigung einer Sicherheitskopie zu behindern (und jeder Kopierschutz stellt so eine behinderung da - sagt ja schon das Wort) und dann defeke Datenträger nicht ersetzten zu müssen. Und dieses Recht auch weitesgehend in Anspruch zu nehmen.

Ich finde, wer Datenträger mit Kopierschutz verkauft, müsste mindestens bis zum Auslaufen des Urheherrechtsschutztes zum Ersatz beschädigter Datenträger verpflichtet werden!

Für DRM geschützte Inhalte solte eine "ewige" bereitstellungspflicht bestehen.
 
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