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News - PC Games 08/03: Klage gegen BPJM

Marscel

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Jemanden wie Jan würden glaube ich alle in Deutschland gebrauchen.
 
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Zum Artikel: http://www.pcgames.de/aid,187160
 
[l]am 28.06.03 um 15:40 schrieb Marscel:[/l]
Jemanden wie Jan würden glaube ich alle in Deutschland gebrauchen.

Gut, dass es auch noch Leute gibt die nicht zu feige sind und sich gegen die willkür der BPJM wehren! Wir bräuchten noch viel, viel mehr solcher Leute die sich dafür einsetzen!
 
So eine Aktion (Öffentlicher Verkauf eines indizierten Games an eine 16 Jahre alte Person ist wirklich beachtlich und hat es so noch nicht gegeben. Bin mal gespannt was da nun bei den Gerichten bei rauskommt. Allerdings auch ein riskanter Schritt.


[l]am 28.06.03 um 17:01 schrieb ThePerfection:[/l]
setzt du dich denn auch ein?
Ich würde mal fast pauschal sagen, daß sich nur die allerwenigsten richtig dagegen einsetzen, wie z.B. hier in dieser Klage.
Was soll man auch groß machen? Gibt ja nicht so viele Möglichkeiten.
Mir würde da jetzt auf Anhieb z.B. einfallen das man ja auch - mit 18 - durchaus die EV/US (uncut) Version eines Spiels kaufen kann. Aber eine ganze Reihe wird es eben nicht machen (Vielleicht weil man nicht leicht rankommt, es im per Onlinestellung eventuell mehr Kostet/Ausweis erforderlich ist, etc). Viele sagen eben "kommt eben ein Bloodpatch" drauf. Mag ja auf der einen Seite auch stimmen und funktionieren, aber wenn man so denkt und handelt dann unterstützt man die ganzen DVs von Actionspielen/Shootern, etc.
Wenn jetzt aber wirklich merklich ein Einbruch bei den DVs festgestellt würde und die EVs weggehen wie warme Semmel, dann würde das schon einiges bewirken können.
 
Gut, dass es auch noch Leute gibt die nicht zu feige sind und sich gegen die willkür der BPJM wehren! Wir bräuchten noch viel, viel mehr solcher Leute die sich dafür einsetzen! [/quote]

Genau; endlich mal jemand der den wichtigtuerischen Politikern in Sachen Jugendschutzgesetz zeigt, was für sch**** sie fabrizieren!
:top:
Traurigerweise wir der arme Kerl wegen seinen Sinn nach Logik und Gerechtigkeit wohl bestraft. SCHADE!
 
[l]am 28.06.03 um 19:25 schrieb _Skullmoon_:[/l]
Gut, dass es auch noch Leute gibt die nicht zu feige sind und sich gegen die willkür der BPJM wehren! Wir bräuchten noch viel, viel mehr solcher Leute die sich dafür einsetzen!

Genau; endlich mal jemand der den wichtigtuerischen Politikern in Sachen Jugendschutzgesetz zeigt, was für sch**** sie fabrizieren!
:top:
Traurigerweise wir der arme Kerl wegen seinen Sinn nach Logik und Gerechtigkeit wohl bestraft. SCHADE!

Zum glück wohn ich in Österreich! Da kann ich nur blöd lachen! ;)
[/quote]
 
Oh je. Die Entscheidung, UT2003 zu indizieren, war doch zum damaligen Zeitpunkt nachvollziehbar! Das Spiel - ursprünglich von "ab 18" sogar noch auf "ab 16" runtergestuft - ließ sich anfangs spielend leicht in eine blutige US-Version verwandeln. In einem Interview mit einem BPjS-Prüfer hieß es, UT2003 wäre nur indiziert worden, weil diese Möglichkeit nicht ausgeschaltet werden kann (was inzwischen so ist) und damit sich 8jährige das nicht kaufen, was ja sinnvoll ist, wurde es eben auf den Index gesetzt.

Ich verstehe eure Aufregung nicht so ganz. Freut euch über den neuen Jugendschutz, der entzieht der BPjM einiges an Macht. Sie kann nicht einfach USK-Entscheidungen rückgängig machen und Spiele auf den Index setzen. Im Übrigen sitzen in der Behörde nicht nur Schwachköpfe. Einige vielleicht, aber das ist eben Politik! ;)
 
[l]am 29.06.03 um 19:39 schrieb spassiger:[/l]
und damit sich 8jährige das nicht kaufen, was ja sinnvoll ist, wurde es eben auf den Index gesetzt.

Em... Wenns ab 16 ist und die Geschäfte auch aufpassen, ginge es ja auch nur an über 16jährige raus...

Dazu muss man nix indizieren, nur kontrollieren...
 
[l]am 29.06.03 um 19:53 schrieb firewalker2k:[/l]
[l]am 29.06.03 um 19:39 schrieb spassiger:[/l]
und damit sich 8jährige das nicht kaufen, was ja sinnvoll ist, wurde es eben auf den Index gesetzt.

Em... Wenns ab 16 ist und die Geschäfte auch aufpassen, ginge es ja auch nur an über 16jährige raus...

Dazu muss man nix indizieren, nur kontrollieren...

Ja und? Das macht man ja jetzt auch, da die Einstufungen jetzt bindend sind - waren sie DAMALS aber noch NICHT! - Also wo liegt das Problem?
 
[l]am 29.06.03 um 20:27 schrieb Puschkin:[/l]
[l]am 29.06.03 um 19:53 schrieb firewalker2k:[/l]
[l]am 29.06.03 um 19:39 schrieb spassiger:[/l]
und damit sich 8jährige das nicht kaufen, was ja sinnvoll ist, wurde es eben auf den Index gesetzt.

Em... Wenns ab 16 ist und die Geschäfte auch aufpassen, ginge es ja auch nur an über 16jährige raus...

Dazu muss man nix indizieren, nur kontrollieren...

Ja und? Das macht man ja jetzt auch, da die Einstufungen jetzt bindend sind - waren sie DAMALS aber noch NICHT! - Also wo liegt das Problem?
Ich wollte nur unterstreichen, dass die Indizierung damals relativ verständlich war, ich hatte es zu dem Zeitpunkt eh schon *g*, aber heute ist das natürlich Schwachsinn. Ich hoffe sowieso, dass das Gesetz nochmal überarbeitet wird, dieser Paragraph zu den nicht-eingestuften Spielen (Tetris ab 18) ist einfach peinlich.
 
Geht es wirklich nur um Jugendschutz?
Der Amoklauf von Erfurt war der Anlass und der "Vorwand" den Jugendschutz zu verschärfen. Leider blieben hier zu viele Fragen offen! Angeblich hätte der Amokläufer Counterstrike gespielt, was weder Staatsanwaltschaft noch Polizei bestätigen können und, soviel ich weiß, die Community auch nicht! Statt zu verhindern, dass 18-jährige Jugendliche (Jugendliche, weil sie mit "nur" 18 Jahren vom Strafrecht so behandelt werden) scharfe Waffen in die Hand bekommen (LKW darf man ja auch erst ab 21 Jahren fahren, obwohl ein Gewehr tödlicher ist), geraten Computerspiele, vor allem die, die nicht von Ravensburger stammen (also richtig Spass machen) in die Schusslinie unserer höchsten Verfassungsorgane.
Bei solcherlei Vorhaben sollte man immer fragen: Wem nutzt es? Mir als Vater, der das Erziehungsrecht über seinen 16-jährigen Sohn ausübt und meinem Sohn eindeutig nicht! Wir werden hier defacto entmündigt! Laut Grundgesetz sind aber wir Eltern an erster Stelle für die Erziehung und Entwicklung unserer Kinder verantwortlich und auch zuständig! Da steht nicht drin, dass dazu die Berufsbeamten unserer Regierung oder die Berufspolitiker (des Bundestages) verantwortlich sind. Artikel 20 des Grundgesetzes sagt eindeutig aus, dass alle Macht vom Volk ausgeht und nicht von einer Kaste selbsternannter Moralhüter mit fragwürdiger Ethik! Auch verbietet das Grundgesetz jegliche Art von Zensur, gibt aber eine Ausnahme: Jugendschutz!
Deshalb nochmals meine Eingangsfrage!
Geht es wirklich nur um Jugendschutz?
Wird hier nicht doch versucht, unter dem Deckmantel des Jugendeschutzes, eine "legale" ZENSUR ein zu führen?
Ungefähr 16 Millionen unserer Landsleute haben in einer Diktatur gelebt, wo ihnen unter Vorgaukelei hehrer Ziele und zu ihrem eigenen "Schutz" und dem "Schutz" der Jugend nicht nur die Freiheit sondern auch das Lesen von Donald Duck und Mickey Mouse verwehrt wurde!
Ausserdem stinkt mir, dass ich mich, nach den Buchstaben dieses Machwerks von Jugendschutzgesetz, strafbar machen soll, wenn ich meinem ebenfalls 40-jährigem Kollegen meine Diskette mit einem legal erworbenem Uraltspiel, welches von der "Verbindlichen Altersfreigabe" noch nicht erfasst ist, für 1 Euro verkaufen würde!
 
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