Geht es wirklich nur um Jugendschutz?
Der Amoklauf von Erfurt war der Anlass und der "Vorwand" den Jugendschutz zu verschärfen. Leider blieben hier zu viele Fragen offen! Angeblich hätte der Amokläufer Counterstrike gespielt, was weder Staatsanwaltschaft noch Polizei bestätigen können und, soviel ich weiß, die Community auch nicht! Statt zu verhindern, dass 18-jährige Jugendliche (Jugendliche, weil sie mit "nur" 18 Jahren vom Strafrecht so behandelt werden) scharfe Waffen in die Hand bekommen (LKW darf man ja auch erst ab 21 Jahren fahren, obwohl ein Gewehr tödlicher ist), geraten Computerspiele, vor allem die, die nicht von Ravensburger stammen (also richtig Spass machen) in die Schusslinie unserer höchsten Verfassungsorgane.
Bei solcherlei Vorhaben sollte man immer fragen: Wem nutzt es? Mir als Vater, der das Erziehungsrecht über seinen 16-jährigen Sohn ausübt und meinem Sohn eindeutig nicht! Wir werden hier defacto entmündigt! Laut Grundgesetz sind aber wir Eltern an erster Stelle für die Erziehung und Entwicklung unserer Kinder verantwortlich und auch zuständig! Da steht nicht drin, dass dazu die Berufsbeamten unserer Regierung oder die Berufspolitiker (des Bundestages) verantwortlich sind. Artikel 20 des Grundgesetzes sagt eindeutig aus, dass alle Macht vom Volk ausgeht und nicht von einer Kaste selbsternannter Moralhüter mit fragwürdiger Ethik! Auch verbietet das Grundgesetz jegliche Art von Zensur, gibt aber eine Ausnahme: Jugendschutz!
Deshalb nochmals meine Eingangsfrage!
Geht es wirklich nur um Jugendschutz?
Wird hier nicht doch versucht, unter dem Deckmantel des Jugendeschutzes, eine "legale" ZENSUR ein zu führen?
Ungefähr 16 Millionen unserer Landsleute haben in einer Diktatur gelebt, wo ihnen unter Vorgaukelei hehrer Ziele und zu ihrem eigenen "Schutz" und dem "Schutz" der Jugend nicht nur die Freiheit sondern auch das Lesen von Donald Duck und Mickey Mouse verwehrt wurde!
Ausserdem stinkt mir, dass ich mich, nach den Buchstaben dieses Machwerks von Jugendschutzgesetz, strafbar machen soll, wenn ich meinem ebenfalls 40-jährigem Kollegen meine Diskette mit einem legal erworbenem Uraltspiel, welches von der "Verbindlichen Altersfreigabe" noch nicht erfasst ist, für 1 Euro verkaufen würde!