Worrel
Spiele-Guru
AW: News - Mortal Kombat: Bundesprüfstelle ordnet Indizierung an
Interessante Seite zum Thema: http://www.medienzensur.de/seite/beschlagnahmung.shtmlFür mein Verständnis: wenn ich es die Tage in UK bestelle, es "nur" indiziert ist, bekomm ich keinen Ärger. Wie siehts aus wenn es jetzt in Dtl. beschlagnahmt wird, ich es trotzdem in UK bestelle & es im Zoll hängen bleibt.
Kann man mir einen Strick draus drehen oder leb ich nur in der Gefahr das mein Spiel weg ist, ich also Geld in Satz gesetzt hab?
Klartext:
- Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar!
- Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als "Vorführung" zu werten und somit strafbar sein!)
- Auch das Kaufen ist nicht strafbar, sofern man es nicht tut, um zu Verbreiten, Vorzuführen etc. (Der Verkäufer hingegen macht sich strafbar!)
- Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.