Bonkic am 19.03.2009 15:48 schrieb:
ZeroCool81LE am 19.03.2009 15:38 schrieb:
OK ... dann
1. Lern lesen !
2. Geh auf www.usk.de
3. Lies den ausgeschriebenen Namen
4. Lies dir den kompletten §1 bei denen auf der Seite durch
5. nochmal §1 durchlesen und vor allem Punkt 3
6. Geh in die Wirtschaft raus!
7. Auf die knie und bettel um Verzeihung!!!
eigentlich bin ichs ja leid, aber dieses eine mal noch:
schau dir die §§ 12,14 und 27/28 des juschg mal genauer an (und steig von deinem hohen ross herab, vor allem, wenn du keine ahnung hast).
Freund Blase ... lern erstmal was über Wirtschaft, Lesen, Jura und die Praxis!
Und vor allem lies dir mal alles durch!!! Ich wollte es dir einfach machen, aber das war anscheinend auch zu schwer für dich.
Um die Diskussion zu beenden ... bring mir 1 (in worten "EINEN") Fall, wo ein Unternehmen bestraft wird, wenn es sich nicht an das USk/FSK-Siegel gehalten hat. Die letzten 3 Fälle am Gericht, sind immer abegschmettert wurden (nachzulesen im "Amtsblatt") aufgrund der freiwilligen !!!! Selbstkontrolle !!!
Da nix mehr kommt zieh ich mich nun zurück.
P.S. schickt mal nen 8 Jährigen zu Saturn, lasst ihr Empire: Total War holen ... und dann verklagt mal Saturn ... ich lach mich gerade über den Community Officer tot ... ein Witz ne nene
@Husky
Wenn du ne Lizenz als Importeur hast, dann gilt für dich beim Zoll das Pegi-Siegel ... wenn du es nicht glaubst fahr hin und frag nach .. ich hab das schon 12x mit amerikanischen Games durch ...