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News - Killerspiele: 15-jähriger ersticht Ex-Freundin - Videospiele am Pranger der Justiz!

AW: .

machbetmachallabett am 23.07.2008 18:00 schrieb:
Menschenrechte schrieb:
Artikel 16

1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

Grundgesetz Artikel 6 Absatz 3 schrieb:
Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Imho liegt in so einem Fall eine drohende Verwahrlosung vor genauso wie ein Versagen der Erziehungsberechtigten.
Ließe sich ohne Probleme in einem Gesetz verankern.

Und dann zieht es einen enormen Rattenschwanz nach sich. Wie kriegt man raus, ob die Eltern geeignet sind? Wie hoch hängt man die Hürden, dass danach nicht noch größere Pobleme kommen (starkes weiteres Sinken der Geburtenrate -> vielfach verstärkter demografischer Wandel)?

Ein ärztliches Gutachten , erstellt von einem Psychiater. Der Arzt stellt eventuell vorhandene Tendenzen fest , im Zweifel dürfen die Eltern ihr Kind behalten , stehen aber unter Aufsicht des Jugendamtes. Liegt ein komplett negativer Befund vor , wird das Kind in eine Pflegefamilie gegeben.
Das weitere Absinken der Geburtenrate halte ich für unwahrscheinlich , bildungsferne Schichten werden sich immer vermehren.

Was passiert, wenn Paare trotz Fehlen eines "Gebärführerscheins" ein Kind bekommen? Muss abgetrieben werden, wenn Gebärunwürdige Frauen wegen einem Unfall ein Kind bekommen?

Ich persönlich lehne die Abtreibung ab. Generell bin ich dafür , dass werdende Eltern , die nicht geeignet für die Erziehung eines Kindes sind , den Nachwuchs sofort nach Geburt in eine Pflegefamilie geben. Jeweils nach 6 Monaten sollte eine Nachprüfung bei den Eltern stattfinden , ob die Fähigkeit zu Erziehung doch gegeben ist.
Wenn ein "Gebährführerschein" wie du es ausdrückst nicht vorliegt , sollten die Eltern das erste Jahr unter der engen Beobachtung des Jugendamtes stehen , auch wenn die verpflichtend nachzuholende Untersuchung positiv ausgefallen ist.
 
AW: .

gamerschwein am 23.07.2008 18:15 schrieb:
Grundgesetz Artikel 6 Absatz 3 schrieb:
Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Imho liegt in so einem Fall eine drohende Verwahrlosung vor genauso wie ein Versagen der Erziehungsberechtigten.
Ließe sich ohne Probleme in einem Gesetz verankern.
Naja, da bin ich mir nicht sicher. Es ist ein durch ein psychologisches Gutachten prophezeites Versagen. Ob das hier eingeschlossen ist weiß ich nicht, halte ich aber für fragwürdig.

Ein ärztliches Gutachten , erstellt von einem Psychiater. Der Arzt stellt eventuell vorhandene Tendenzen fest , im Zweifel dürfen die Eltern ihr Kind behalten , stehen aber unter Aufsicht des Jugendamtes. Das weiter Absinken der Geburtenrate halte ich für unwahrscheinlich , bildungsferne Schichten werden sich immer vermehren.
Da muss aber radikal was umgestellt werden und man wird Tausende Psychiater nur für diese Aufgabe brauchen. Aber gut, das ist machbar. Dein Argument, dass die Geburtenrate stabil bleibt ist unlogisch. Gerade die bildungsfernen und sozial schwachen (meistens bedingt das eine das andere) Menschen werden doch diesen "Gebärführerschein" nicht erhalten. Die meisten erziehungsunfähigen Eltern werden wohl in dieser "Unterschicht" (bitte keine Diskussionen weil ich dieses Wort verwendet habe) zu finden sein. Deshalb werden auch gerade dort weniger Kinder geboren, weil es nunmal für einige verboten ist.

Ich persönlich lehne die Abtreibung ab. Generell bin ich dafür , dass werdende Eltern , die nicht geeignet für die Erziehung eines Kindes sind , den Nachwuchs sofort nach Geburt in eine Pflegefamilie geben. Jeweils nach 6 Monaten sollte eine Nachprüfung bei den Eltern stattfinden , ob die Fähigkeit zu Erziehung doch gegeben ost.
Wenn ein "Gebährführerschein" wie du es ausdrückst nicht vorliegt , sollten die Eltern das erste Jahr unter der engen Beobachtung des Jugendamtes stehen , auch wenn die verpflichtend nachzuholende Untersuchung positiv ausgefallen ist.

Du hast dir das alles ja schon recht genau überlegt. Aber auch hier musst du die Kapazitäten und vor allem das Budget (geht ja immer um Geld) massiv aufstocken, damit das Jugendamt so viele Fälle betreuen und bearbeiten kann. Und da man einfach die Leute nicht gut kontrollieren kann und deshalb sicher viele Kinder unerlaubt geboren werden braucht man auch extrem viele Pflegefamilien. Und ich bezweifle, dass es da wirklich sooo viele Menschen gibt.

Und irgendwie führt diese ganze Idee doch erschreckend in die Richtung Überwachungsstaat. Sowas passt gut in irgendwelche Science-Fiktion-Horrorszenarien. Da ist mir die Freiheit, die man heute in dieser Frage hat, doch lieber.
 
AW: .

gamerschwein am 23.07.2008 18:15 schrieb:
machbetmachallabett am 23.07.2008 18:00 schrieb:
Menschenrechte schrieb:
Artikel 16

1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

Grundgesetz Artikel 6 Absatz 3 schrieb:
Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Imho liegt in so einem Fall eine drohende Verwahrlosung vor genauso wie ein Versagen der Erziehungsberechtigten.
Ließe sich ohne Probleme in einem Gesetz verankern.

Du bist zwar für radikale Meinungen bekannt, aber manchmal frage ich mich (nicht böse gemeint) ob du konkret die (in diesem Fall verdammt grausamen) Folgen deiner Vorschläge bedenkst
Du willst aufgrund eines Gutachtens, welches niemals genau sein kann, alleine schon wg der massenhaften Anfertigung, potenziellen Eltern verbieten ein kind zu zeugen, bzw. es ihnen wenn sie doch eines zeugen dann wegnehmen?
Und denkst allen Ernstes, das wäre auch noch mit den Menschenrechten zu vereinbare? wg potenzieller Verwahrlosung?

Ganz ehrlich, ich bin entsetzt, wenn das dein Ernst ist.
Wer bitte will sich anmaßen, solch eine elementare Entscheidung zu treffen? Wer will abschätzen, wie geeignet Menschen wirklich als Eltern sind? Die Veränderungen, die solch eine Verantwortung ei den Eltern mit sich bringt kannst du doch nicht im Vorfeld bestimmen.
Unfassbar!
 
AW: .



die kosten für eine kontrollierte eignungsprüfung und versorgung von entsprechenden fällen steht in keinem verhältnis zu den wenigen fällen, in denen in der tat die eltern völlig ungeeignet sind und es dadurch dann zu negativen konsequenzen kommt... und auch in guten elternhäusern gibt es gescheiterte lebensgeschichten bei den kindern, auch straftaten usw.

und wo will man ne grenze für eine eignung ziehen? "mein sohn will nicht zur schule - ich kann da nix gegen tun" = eltern "ungeeignet"? wenn das schon die grenze wäre: soviele pflegeeltern und jugendheime gibt es gar nicht, als dass man diese fälle alle versorgen könnte... :ugly:

zudem gibt es auch genug fälle, in denen die eltern gar nicht merken, dass der sohn lange nicht mehr in der schule war. wenn die selber zB schon gegen 7h arbeiten gehen und um 16h wieder zu hause sind, dann können selbst professoren-ehepaare gar nicht kontrollieren, ob der sohn in der schule war oder nicht... briefe des schule/vom amt kann der junge abfangen.
 
AW:

Und mit 15 in den Bau, sicher nicht.

Aber ganz sicher doch! [/quote]
Warst du schon mal im Bau? Rhetorisch gefragt, ich habe alte Kumpels, die waren in beiden und die einhellige Meinung ist, dass die Grundausbildung beim Bund schlimmer ist als Jugendknast. Das ist aber nicht das Thema. Ich denke schon das der soziale Hintergrund 80% ausmacht und bei einer geistigen Unterentwicklung, Gewaltspiele vielleicht eine Anregung oder bedingte Enthemmung bewirken, aber sicher nicht als Verursacher genannt werden dürfen. Studien belegen doch das bei normalen Menschen die" Richtig Falsch" Beurteilung steht's funktioniert, nur unter besonders hohen Stressmomenten in der Balance variieren. Wenn ich jemanden verletzt hatte, dann immer berechnet. (Kampfsport, Türsteher,Bundeswehr) und ein Messer ist eine Waffe, und allein das es da war, setzt doch den Mut zur Tat vorraus.
 
AW: .

Hey cool wie hieß das Spiel noch mal bei dem man seiner Exfreundin (die ne *** ist) die Augen verbinden muss, auf eine Trainingsmatte legt und sie dann mit nem Messer abstechen muss?
Das muss ich unbedingt haben ist es vielleicht Bitchhunt2 ?
 
AW:

Warst du schon mal im Bau? Rhetorisch gefragt, ich habe alte Kumpels, die waren in beiden und die einhellige Meinung ist, dass die Grundausbildung beim Bund schlimmer ist als Jugendknast.

Der jugendknast soll ja auch nicht schlimm sein.
 
AW: .

Boesor am 23.07.2008 18:38 schrieb:
Du bist zwar für radikale Meinungen bekannt, aber manchmal frage ich mich (nicht böse gemeint) ob du konkret die (in diesem Fall verdammt grausamen) Folgen deiner Vorschläge bedenkst
Du willst aufgrund eines Gutachtens, welches niemals genau sein kann, alleine schon wg der massenhaften Anfertigung, potenziellen Eltern verbieten ein kind zu zeugen, bzw. es ihnen wenn sie doch eines zeugen dann wegnehmen?
Und denkst allen Ernstes, das wäre auch noch mit den Menschenrechten zu vereinbare? wg potenzieller Verwahrlosung?

Radikal? Ja. Aber wie kann man ein so tief in der Gesselschaft verwurzeltes Problem sonst lösen als mit radikaler Umstrukturierung der Familienpolitik? Ich erkenne hier bei dir (auch nicht böse gemeint :-P ) die typisch deutsche Angst vor Veränderungen und Reformen.
Im Falle einer praktischen Durchführung meiner Ideen , würde ich trotzdem für eine elternfreundliche Praxis plädieren aber immer mit fachlicher kompetenter Kontrolle durch das Jugendamt. Die finanziellen Mittel müssen natürlich auch gestellt werden , aber wenn man dadurch die Kriminalität bekämpfen und die Perspektiven der Kinder verbessert rechnet sich so eine Investition in 2-3 Generationen.

Ganz ehrlich, ich bin entsetzt, wenn das dein Ernst ist.
Wer bitte will sich anmaßen, solch eine elementare Entscheidung zu treffen? Wer will abschätzen, wie geeignet Menschen wirklich als Eltern sind? Die Veränderungen, die solch eine Verantwortung ei den Eltern mit sich bringt kannst du doch nicht im Vorfeld bestimmen.
Unfassbar!

Sicher ist das Ganze grenzwertig und wenn überhaupt nur unter schwersten Anstrengungen durchführbar.
Aber hier geht es nicht darum Menschen verbieten Kinder zu bekommen , sondern Kinder vor ihren Eltern zu schützen! In diesem Falle ist das Wohl des Kindes eindeutig wichtiger als die persönliche Freiheit der Eltern.
 
AW: .

Das Ganze dient einzig dem Zweck vor Gericht darzustellen, das der Angeklagte zu der Zeit geistig unzurechnungsfähig war und somit nicht schuldfähig ist, mehr nicht. Und da wird wohl der Verteidiger die Computerspiele ausgewählt haben, weil er im Leben des Täters nichts Besseres gefunden hat, um diese These zu beweisen.
 
AW: .

eOP am 23.07.2008 18:56 schrieb:
Hauptschüler sind unberechenbar ;)
Alle Psychopaten sind unberechenbar.

Quote.

Alle hauptschueler sind Psychopaten....

oder wie ging das mit der Logik nochmal...


:ugly:
 
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Schon hart. Augen verbinden und dann abstechen und das als 15 jähriger ... Hauptschüler sind echt unberechenbar :-P
 
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Ob der wohl Gewissensbisse/Reue oder Selbsthass, etc. empfindet, wenn jeden Tag im Radio "Valerie" ertönt? :confused:

Ich kann auch nicht nachvollziehen, wie man 1 Jahr der Schule fern bleibt und keiner tut was oder mischt sich ein. Hier in Deutschland gilt doch immer noch 10 Jahre Schulpflicht, oder etwa nicht?

Ich hab mal Post (ich glaub vom Jugendamt oder Schulamt, schon zu lange her) bekommen wo ich angeblich 6 Wochen nicht die Schule besucht hätte.
Dabei war es nur ein Missverständnis, weil ich die Schule gewechselt habe und die Ummeldung nicht da angekommen ist, wo sie sollte.

Aber die Eltern haben hier wohl auch mehr als versagt. Klar, in diesem Alter lässt man sich nicht viel von den Eltern sagen (Ausnahmen gibt es immer). Aber 1 Jahr zuschauen wie dass eigene Fleisch & Blut den Bach runter geht? Und nun ist ihr Kind ein Krimineller bzw. ein Mörder. Ganz tolle Leistung. :rolleyes:
 
AW: News - Killerspiele: 15-jähriger ersticht Ex-Freundin - Videospiele am Pranger der Justiz!

So wie ich es sehe sind ganz klar die Computerspiele schuld und nicht etwa dass er ein oder zwei mal sitzen geblieben ist, seit einem jahr nicht mehr auf die schule geht und seine Familie ihn im Stich lässt. :finger:
 
AW: .

Macht doch nicht die armen Eltern dafür verantwortlich. Es ist schließlich Aufgabe des Staates die Kinder zu erziehen. ;-)
 
AW: .

STF am 23.07.2008 19:28 schrieb:
Aber die Eltern haben hier wohl auch mehr als versagt. Klar, in diesem Alter lässt man sich nicht viel von den Eltern sagen (Ausnahmen gibt es immer). Aber 1 Jahr zuschauen wie dass eigene Fleisch & Blut den Bach runter geht? Und nun ist ihr Kind ein Krimineller bzw. ein Mörder. Ganz tolle Leistung. :rolleyes:
wie oben geschrieben: wir wissen gar nicht, ob die das mitbekommen konnten. wenn die 7h aus dem haus waren und 16-17h wieder da, und DANN zockt der sohnemann vor sich hin: das is ja dann nix besorgniserregendes... und briefe kann der sohn abgefangen haben.

auch möglich: der junge war so aggressiv, dass sogar die eltern schiss vor ihm hatten. vlt. haben die eltern auch alles versucht - aber was sollen die machen? jugendamt? heim? evtl. war das ja sogar schon geplant oder wurde in erwägung gezogen?

das is leicht gesgagt "haben versagt". kann sein, aber so klar ist das nicht...
 
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gamerschwein am 23.07.2008 17:34 schrieb:
(...) Wer nicht die Reife und die Fähigkeiten zur Erziehung eines Kindes hat , dem muss die Nachkommenschaft abgenommen werden.
Ich wäre dafür eine psychologische Untersuchung für alle werdenden Eltern einzuführen , um dann zu entscheiden ob ein geeignetes Elternhaus vorliegt. Wenn nicht , gibt es genug kinderlose Paare die sich über eine dann vereinfachte Adoption freuen werden. (...)
Soweit wird es niemals kommen. Man kann frischen Eltern auch nicht einfach ihr Kind wegnehmen, wenn sie es nicht wollen.
Allerdings wäre so etwas wie ein Führerschein, wie er schon so oft erwähnt wurde, eigentlich gar nicht mal so schlecht. Aber was soll man mit denen machen, die durchfallen? Es muss ja noch im Rahmen des Gesetzes und der Menschenrechte liegen...
Man kann jemanden doch schlecht verbieten Kinder zu bekommen. :-|

gamerschwein am 23.07.2008 18:15 schrieb:
(...) bildungsferne Schichten werden sich immer vermehren. (...)
Geniales Zitat! :-D :ugly:
 
AW: .

Herbboy am 23.07.2008 19:50 schrieb:
auch möglich: der junge war so aggressiv, dass sogar die eltern schiss vor ihm hatten. vlt. haben die eltern auch alles versucht - aber was sollen die machen? jugendamt? heim? evtl. war das ja sogar schon geplant oder wurde in erwägung gezogen?

das is leicht gesgagt "haben versagt". kann sein, aber so klar ist das nicht...
Naja, aber wenn das Kind so wird, dass die eigenen Eltern Angst vor ihm haben, kann man schon von versagen der Erziehung sprechen.
 
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Herbboy am 23.07.2008 19:50 schrieb:
STF am 23.07.2008 19:28 schrieb:
Aber die Eltern haben hier wohl auch mehr als versagt. Klar, in diesem Alter lässt man sich nicht viel von den Eltern sagen (Ausnahmen gibt es immer). Aber 1 Jahr zuschauen wie dass eigene Fleisch & Blut den Bach runter geht? Und nun ist ihr Kind ein Krimineller bzw. ein Mörder. Ganz tolle Leistung. :rolleyes:
wie oben geschrieben: wir wissen gar nicht, ob die das mitbekommen konnten. wenn die 7h aus dem haus waren und 16-17h wieder da, und DANN zockt der sohnemann vor sich hin: das is ja dann nix besorgniserregendes... und briefe kann der sohn abgefangen haben.

auch möglich: der junge war so aggressiv, dass sogar die eltern schiss vor ihm hatten. vlt. haben die eltern auch alles versucht - aber was sollen die machen? jugendamt? heim? evtl. war das ja sogar schon geplant oder wurde in erwägung gezogen?

das is leicht gesgagt "haben versagt". kann sein, aber so klar ist das nicht...
Naja, wenn das Kind auf diese Weise zum Mörder wird und nicht zur Schule geht, würde ich schon sagen, dass die Eltern versagt haben. :rolleyes: Als Vater/Mutter muss man doch merken, ob das eigene Kind zur Schule geht. Da gibt es keinerlei Ausreden.
 
AW: .

Eniman am 23.07.2008 19:55 schrieb:
Soweit wird es niemals kommen. Man kann frischen Eltern auch nicht einfach ihr Kind wegnehmen, wenn sie es nicht wollen.

Nochmals, man kann:

GG Artikel 6 schrieb:
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

gamerschwein am 23.07.2008 18:15 schrieb:
(...) bildungsferne Schichten werden sich immer vermehren. (...)
Geniales Zitat! :-D :ugly:
Danke ich weiß dass ich genial bin :-P
 
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