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gamerschwein
Gast
AW: .
Imho liegt in so einem Fall eine drohende Verwahrlosung vor genauso wie ein Versagen der Erziehungsberechtigten.
Ließe sich ohne Probleme in einem Gesetz verankern.
Ein ärztliches Gutachten , erstellt von einem Psychiater. Der Arzt stellt eventuell vorhandene Tendenzen fest , im Zweifel dürfen die Eltern ihr Kind behalten , stehen aber unter Aufsicht des Jugendamtes. Liegt ein komplett negativer Befund vor , wird das Kind in eine Pflegefamilie gegeben.
Das weitere Absinken der Geburtenrate halte ich für unwahrscheinlich , bildungsferne Schichten werden sich immer vermehren.
Ich persönlich lehne die Abtreibung ab. Generell bin ich dafür , dass werdende Eltern , die nicht geeignet für die Erziehung eines Kindes sind , den Nachwuchs sofort nach Geburt in eine Pflegefamilie geben. Jeweils nach 6 Monaten sollte eine Nachprüfung bei den Eltern stattfinden , ob die Fähigkeit zu Erziehung doch gegeben ist.
Wenn ein "Gebährführerschein" wie du es ausdrückst nicht vorliegt , sollten die Eltern das erste Jahr unter der engen Beobachtung des Jugendamtes stehen , auch wenn die verpflichtend nachzuholende Untersuchung positiv ausgefallen ist.
machbetmachallabett am 23.07.2008 18:00 schrieb:Menschenrechte schrieb:Artikel 16
1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
Grundgesetz Artikel 6 Absatz 3 schrieb:Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Imho liegt in so einem Fall eine drohende Verwahrlosung vor genauso wie ein Versagen der Erziehungsberechtigten.
Ließe sich ohne Probleme in einem Gesetz verankern.
Und dann zieht es einen enormen Rattenschwanz nach sich. Wie kriegt man raus, ob die Eltern geeignet sind? Wie hoch hängt man die Hürden, dass danach nicht noch größere Pobleme kommen (starkes weiteres Sinken der Geburtenrate -> vielfach verstärkter demografischer Wandel)?
Ein ärztliches Gutachten , erstellt von einem Psychiater. Der Arzt stellt eventuell vorhandene Tendenzen fest , im Zweifel dürfen die Eltern ihr Kind behalten , stehen aber unter Aufsicht des Jugendamtes. Liegt ein komplett negativer Befund vor , wird das Kind in eine Pflegefamilie gegeben.
Das weitere Absinken der Geburtenrate halte ich für unwahrscheinlich , bildungsferne Schichten werden sich immer vermehren.
Was passiert, wenn Paare trotz Fehlen eines "Gebärführerscheins" ein Kind bekommen? Muss abgetrieben werden, wenn Gebärunwürdige Frauen wegen einem Unfall ein Kind bekommen?
Ich persönlich lehne die Abtreibung ab. Generell bin ich dafür , dass werdende Eltern , die nicht geeignet für die Erziehung eines Kindes sind , den Nachwuchs sofort nach Geburt in eine Pflegefamilie geben. Jeweils nach 6 Monaten sollte eine Nachprüfung bei den Eltern stattfinden , ob die Fähigkeit zu Erziehung doch gegeben ist.
Wenn ein "Gebährführerschein" wie du es ausdrückst nicht vorliegt , sollten die Eltern das erste Jahr unter der engen Beobachtung des Jugendamtes stehen , auch wenn die verpflichtend nachzuholende Untersuchung positiv ausgefallen ist.
) die typisch deutsche Angst vor Veränderungen und Reformen.

