• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

News - Jugendschutz: Indizierung: Nach gameware.at jetzt game4game.at - Verbots-Anträge eingegangen

AW: News - Jugendschutz: Indizierung: Nach gameware.at jetzt game4game.at - Vebots-Anträge eingegangen

stefan8472 am 20.06.2009 16:54 schrieb:
Das halte ich auch für vernünftig. Es gibt genug 15- oder 16-jährige die problemlos bestimmte 18er Titel spielen können. Gerade wenn diese Freigabe wie in Deutschland sehr leicht vergeben wird. Das zu entscheiden ist letztlich Sache der Eltern.
Nein das geht nicht, die Politiker wissen viel besser als irgendwelche Eltern, was deren Kindern/Jugendlichen gut tut und was nicht! Das ist doch klar!
 
AW: News - Jugendschutz: Indizierung: Nach gameware.at jetzt game4game.at - Vebots-Anträge eingegangen

Liebe Leute,

wenn ich ein Spiel über einen online-shop kaufen möchte, werde ich nach einer Kreditkarten-Nummer gefragt. Eine Kreditkarte bekommt man erst ab 18. Also legitimiere ich mich doch beim Kauf mit einer Kreditkarte schon als volljähriger, ist das denn nicht ausreichend?

Da die neuen Deutschen Ausweise ja maschinenlesbar sind, könnte man auch jeden neuen PC mit einem Kartenleser für Personalausweise oder Kreditkarten ausstatten. Windows lässt mich dann nur noch einkaufen, wenn mein Personalausweis im Kartenleser steckt und ich volljährig bin... Ebenso kann mein Sohn dann nicht heimlich meine Spiele spielen und ich muss mir nicht mehr soviel Passworte merken.

Endlich hätten solche Debatten keine Bedeutung mehr. :-)
 
AW: News - Jugendschutz: Indizierung: Nach gameware.at jetzt game4game.at - Vebots-Anträge eingegangen

Kr0n am 20.06.2009 18:01 schrieb:
stefan8472 am 20.06.2009 16:54 schrieb:
Das halte ich auch für vernünftig. Es gibt genug 15- oder 16-jährige die problemlos bestimmte 18er Titel spielen können. Gerade wenn diese Freigabe wie in Deutschland sehr leicht vergeben wird. Das zu entscheiden ist letztlich Sache der Eltern.
Nein das geht nicht, die Politiker wissen viel besser als irgendwelche Eltern, was deren Kindern/Jugendlichen gut tut und was nicht! Das ist doch klar!
Wenn das so ist, können ja die toll verständnisvollen Eltern die ab 18er Spiele für ihre 15-jährigen Sprösslinge bestellen. Wo ist das Problem?
 
AW: News - Jugendschutz: Indizierung: Nach gameware.at jetzt game4game.at - Vebots-Anträge eingegangen

borg1971 am 20.06.2009 18:18 schrieb:
Liebe Leute,

wenn ich ein Spiel über einen online-shop kaufen möchte, werde ich nach einer Kreditkarten-Nummer gefragt. Eine Kreditkarte bekommt man erst ab 18. Also legitimiere ich mich doch beim Kauf mit einer Kreditkarte schon als volljähriger, ist das denn nicht ausreichend?
Nein?

Ältere Freunde? Ältere Freundin? Älterer Bruder? Nette Eltern [...]

Die Liste ist lang & kein Grund, warum das ausreichend sein sollte. Des Weiteren kaufen wohl recht wenige Leute ihre Spiele mit Kreditkarte, also ich z.B. mit ELV bei Spielegrotte.

Geld wird erst 2-3 Tage nach Lieferung eingezogen ... was will man mehr? :-o
 
AW: News - Jugendschutz: Indizierung: Nach gameware.at jetzt game4game.at - Vebots-Anträge eingegangen

Wird ja immer besser... dachte die wollen "Kipo" ausm Inet beseitigen?

Das war so klar! Jetzt hat man ein "schlupfloch" dafür geöffnet und weitet es klammheimlich aus. Wie ich es schon vermutet habe... sobald sogut wie alle möglichkeiten entfernt wurden Spiele ab 18 zu kaufen geht man gegen das nächste vor: Raubkopien... dann heist es: Wir müssen das Internet weiter überwachen und schärfer gegen das derzeit noch freie Internet vorgehen.

Das ganze ist doch nur ein verdammter Vorwand!



Ich wähle keine Spielekiller und schon gar keine "Internet Zensierer"!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
AW: News - Jugendschutz: Indizierung: Nach gameware.at jetzt game4game.at - Vebots-Anträge eingegangen

Pwned666 am 20.06.2009 19:08 schrieb:
Ich wähle keine Spielekiller und schon gar keine "Internet Zensierer"!!!!!!!!!!!!!!!!!
Dann kannste von den 'etablierten' Parteien nur die Grünen, FDP & Linke wählen. ;-)
 
AW: News - Jugendschutz: Indizierung: Nach gameware.at jetzt game4game.at - Vebots-Anträge eingegangen

Rabowke am 20.06.2009 19:03 schrieb:
borg1971 am 20.06.2009 18:18 schrieb:
Liebe Leute,

wenn ich ein Spiel über einen online-shop kaufen möchte, werde ich nach einer Kreditkarten-Nummer gefragt. Eine Kreditkarte bekommt man erst ab 18. Also legitimiere ich mich doch beim Kauf mit einer Kreditkarte schon als volljähriger, ist das denn nicht ausreichend?
Nein?

Ältere Freunde? Ältere Freundin? Älterer Bruder? Nette Eltern [...]

Die Liste ist lang & kein Grund, warum das ausreichend sein sollte. Des Weiteren kaufen wohl recht wenige Leute ihre Spiele mit Kreditkarte, also ich z.B. mit ELV bei Spielegrotte.

Geld wird erst 2-3 Tage nach Lieferung eingezogen ... was will man mehr? :-o
Es ist ganz einfach so, dass die Eltern die 100%ige Verantwortung dafür haben, was ihre Kinder im Internet tun.
Wenn ein 12-jähriger im internet einen Vertrag eingeht, wer ist dafür verantwortlich?
Wenn sich der 12-jährige per Nachnahme ein ab 18-Spiel liefern lässt, wer ist dafür verantwortlich?
Wohl kaum der Verkäufer.
Eltern haben die Pflicht sich darum zu kümmern was ihr Sprösslinge im I-net treiben.
Es gibt ja wohl nicht einfacheres zu Kontrollieren als das Interent auf dem eigenen PC.

Was ist z.B mit den anderen Ab 18-Inhalten, die wesentlich einfacher zu bekommen sind als Videospiele (z.B Youtubes kleiner Bruder You....)
 
AW: News - Jugendschutz: Indizierung: Nach gameware.at jetzt game4game.at - Vebots-Anträge eingegangen

Im Grunde genommen sind die Eltern sowieso für ihre Kinder im Internet verantwortlich.
Einen Internetvertrag kann doch sowieso nur jemand abschließen, der 18 Jahre alt ist. Also wenn die Eltern ihren Kindern das Internet zur Verfügung stellen, dann müssen sie auch schauen, was sie dort so treiben ;)
 
AW: News - Jugendschutz: Indizierung: Nach gameware.at jetzt game4game.at - Vebots-Anträge eingegangen

Odin333 am 20.06.2009 20:05 schrieb:
Rabowke am 20.06.2009 19:03 schrieb:
Es ist ganz einfach so, dass die Eltern die 100%ige Verantwortung dafür haben, was ihre Kinder im Internet tun.
Wenn ein 12-jähriger im internet einen Vertrag eingeht, wer ist dafür verantwortlich?
Wenn sich der 12-jährige per Nachnahme ein ab 18-Spiel liefern lässt, wer ist dafür verantwortlich?
Wohl kaum der Verkäufer.

Doch genau der Verkäufer ist dafür Verantwortlich wem er was verkauft. Das ist das gleiche wenn ein 12-jähriger im Mediamarkt sich ein ab 18 Spiel kauft, auch da muss der Verkäufer auf das Alter des Käufers achten. Es macht keinen unterschied ob per Internet oder im Laden, der Verkäufer muss immer darauf achten an wen er es verkauft.
 
AW: News - Jugendschutz: Indizierung: Nach gameware.at jetzt game4game.at - Vebots-Anträge eingegangen

DAmado am 21.06.2009 12:46 schrieb:
Odin333 am 20.06.2009 20:05 schrieb:
Rabowke am 20.06.2009 19:03 schrieb:
Es ist ganz einfach so, dass die Eltern die 100%ige Verantwortung dafür haben, was ihre Kinder im Internet tun.
Wenn ein 12-jähriger im internet einen Vertrag eingeht, wer ist dafür verantwortlich?
Wenn sich der 12-jährige per Nachnahme ein ab 18-Spiel liefern lässt, wer ist dafür verantwortlich?
Wohl kaum der Verkäufer.

Doch genau der Verkäufer ist dafür Verantwortlich wem er was verkauft. Das ist das gleiche wenn ein 12-jähriger im Mediamarkt sich ein ab 18 Spiel kauft, auch da muss der Verkäufer auf das Alter des Käufers achten. Es macht keinen unterschied ob per Internet oder im Laden, der Verkäufer muss immer darauf achten an wen er es verkauft.

Den Mediamarkt mit dem Internet zu vergleichen, das geht einfach nicht.
Ein Mediamarkt-Mitarbeiter hat die Pflicht bei Verdacht nach dem Alter und ggf nach dem Ausweis zu fragen.
Ein Kaufvertrag der übers Internet zustandekommt, setzt immer voraus, dass der Käufer min. 18 ist, da der Kaufvertrag sonst ungültig ist.
Wie bitte will ein Online-Versandhändler überprüfen, ob seine Kundschaft volljährig ist? - unmöglich. Deshalb kann auch ein/e 12-jähriger/e über Internet einen Porsche kaufen und der Kaufvertrag ist gültig, da die Eltern für ihren Sohn / Tochter haften.
Selbst wenn der Händler eine Kopie des Ausweises verlangen würde, wer garantiert ihm, dass nicht der 12-jährige Papis ausweis kopiert hat?
 
AW: News - Jugendschutz: Indizierung: Nach gameware.at jetzt game4game.at - Vebots-Anträge eingegangen

Odin333 am 21.06.2009 14:29 schrieb:
Deshalb kann auch ein/e 12-jähriger/e über Internet einen Porsche kaufen und der Kaufvertrag ist gültig, da die Eltern für ihren Sohn / Tochter haften.
das stimmt NICHT. :-]

§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
 
AW: News - Jugendschutz: Indizierung: Nach gameware.at jetzt game4game.at - Vebots-Anträge eingegangen

HanFred am 21.06.2009 14:33 schrieb:
Odin333 am 21.06.2009 14:29 schrieb:
Deshalb kann auch ein/e 12-jähriger/e über Internet einen Porsche kaufen und der Kaufvertrag ist gültig, da die Eltern für ihren Sohn / Tochter haften.
das stimmt NICHT. :-]

§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

Im Internet verhählt sich das denke ich doch etwas anders. Wenn mein Sohn mit meiner Kreditkarte im Internet einen Porsche bestellt, ist das nicht die Schuld des Verkäufers, sondern ich habe meine Aufsichtsplicht verletzt. d.h ich habe den kauf getätigt.

Ausserdem was ist das für ein Dummes Gesetzt:

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind

Er kann also etwas ohne Zuzstimmung kaufen, wenn er die Zustimmung hat.
 
AW: News - Jugendschutz: Indizierung: Nach gameware.at jetzt game4game.at - Vebots-Anträge eingegangen

Odin333 am 21.06.2009 14:55 schrieb:
Im Internet verhählt sich das denke ich doch etwas anders. Wenn mein Sohn mit meiner Kreditkarte im Internet einen Porsche bestellt, ist das nicht die Schuld des Verkäufers, sondern ich habe meine Aufsichtsplicht verletzt. d.h ich habe den kauf getätigt.

Dann wärst du vielleicht Schadenersatzpflichtig, aber den kauf hättest du nicht getätigt.

Ausserdem was ist das für ein Dummes Gesetzt:

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind

Er kann also etwas ohne Zuzstimmung kaufen, wenn er die Zustimmung hat.

Das ist nicht dumm, sondern völlig logisch.
Es regelt den Umgang mit dem sogenannten Taschengeld.
Wenn dir Geld ohne Auflagen zur freien Verfügung überlassen ist, ist das eine Art pauschale Zustimmung.
 
Zurück