• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

News - Internet: Valve zum Thema Raubkopien: "Piraten sind bislang nicht erreichte Kunden."

AW:

RonTaboga am 20.01.2009 15:19 schrieb:
HanFred am 20.01.2009 15:18 schrieb:
Huskyboy am 20.01.2009 15:16 schrieb:
aber der der das geliehen hat könnte es noch auf HDD haben ;-) Das wär dann eine
sicher nicht, warum sollte es?

Ich weiss worauf ihr hinaus wollt ich könnte mir auch einen NO DVD Crack ziehen und das Spiel meinem Bekannten zurückgeben. DANN wäre es eine Raubkopie theoretisch.


das ist ja auch wieder ganz was anderes du komiker. :ugly:
 
AW:

HanFred am 20.01.2009 15:18 schrieb:
Huskyboy am 20.01.2009 15:16 schrieb:
aber der der das geliehen hat könnte es noch auf HDD haben ;-) Das wär dann eine
sicher nicht, warum sollte es?
das game verlangt nach der originaldisk, also kann es jemand, der das spiel (ohne crack) auf derp latte hat, eben nicht gleichzeitig zocken. ergo ist es völlig legitim.

im umkehrschluss würde das bedeuten das eine kopie die nicht funktioniert nicht illegal ist..
 
AW:

RonTaboga am 20.01.2009 15:19 schrieb:
Ich weiss worauf ihr hinaus wollt ich könnte mir auch einen NO DVD Crack ziehen und das Spiel meinem Bekannten zurückgeben. DANN wäre es eine Raubkopie theoretisch.
ja, aber erst dann.
 
AW:

Huskyboy am 20.01.2009 15:21 schrieb:
im umkehrschluss würde das bedeuten das eine kopie die nicht funktioniert nicht illegal ist..
NEIN, er hat den datenträger nicht kopiert. :rolleyes:
wenn ein game nicht nach dem datenträger verlangt, dann ist es eben so. dann ist es eigentlich auch legitim. ok, ich hätte den DVD-check gar nicht in die diskussion bringen sollen.
 
AW:

Bonkic am 20.01.2009 15:20 schrieb:
RonTaboga am 20.01.2009 15:19 schrieb:
HanFred am 20.01.2009 15:18 schrieb:
Huskyboy am 20.01.2009 15:16 schrieb:
aber der der das geliehen hat könnte es noch auf HDD haben ;-) Das wär dann eine
sicher nicht, warum sollte es?

Ich weiss worauf ihr hinaus wollt ich könnte mir auch einen NO DVD Crack ziehen und das Spiel meinem Bekannten zurückgeben. DANN wäre es eine Raubkopie theoretisch.


das ist ja auch wieder ganz was anderes du komiker. :ugly:

Ja klar ist es das und ich benutze auch keinen No DVD Crack und habe die geliehene Originaldisc wie weiter oben erwähnt aber vom "Schaden" für die Softwarefirma bzw. am Sachverhalt selber würde sich nichts weiter ändern...nur in der Theorie.
:rolleyes:
 
AW:

mit den limitierten aktivierungen wird natürlich auch das gegenseitige verleihen von spielen erschwert, genauso wie der weiterverkauf. dass die industrie nicht mag, dass man sich spiele verleiht, ist verständlich - allerdings ist und bleibt es legitim.
 
AW:

HanFred am 20.01.2009 15:25 schrieb:
mit den limitierten aktivierungen wird natürlich auch das gegenseitige verleihen von spielen erschwert, genauso wie der weiterverkauf. dass die industrie nicht mag, dass man sich spiele verleiht, ist verständlich - allerdings ist und bleibt es legitim.


korrekt.
so was kann ein publisher den käufern gar nicht verbieten.
(beim kommerziellen verleih siehts vielleicht anders aus, weiss ich nicht)
 
AW:

Bonkic am 20.01.2009 15:28 schrieb:
(beim kommerziellen verleih siehts vielleicht anders aus, weiss ich nicht)
das frage ich mich schon lange. gibt es überhaupt verleih-versionen? normale filme darf man auch nicht vermieten, die verleihversionen kosten locker das zehnfache der ladenversion.
auf den games-datenträgern stehen eigentlich dieselben einschränkungen bezüglich verleih, vorführung und vervielfältigung wie auf den film-DVDs.

falls es keine games-verleihversionen gibt (ich habe noch nie eine gesehen), ist das kommerzielle verleihen wohl kaum legal.
 
AW:

HanFred am 20.01.2009 15:30 schrieb:
Bonkic am 20.01.2009 15:28 schrieb:
(beim kommerziellen verleih siehts vielleicht anders aus, weiss ich nicht)
das frage ich mich schon lange. gibt es überhaupt verleih-versionen? normale filme darf man auch nicht vermieten, die verleihversionen kosten locker das zehnfache der ladenversion.
auf den games-datenträgern stehen eigentlich dieselben einschränkungen bezüglich verleih, vorführung und vervielfältigung wie auf den film-DVDs.
deswegen hebelt man das ja mit "Test & Buy" aus, die leihgebühr wird dann vom kauf abgezogen, das scheint wohl legal zu sein

gegen softwareverleiher lief ja damals ne klagewelle dann wars ne zeit lang stumm darum

Limitierte Aktivierungen sind aber laut einige Juristen und Verbraucherschützern ein Mangel er zum umtausch berechtigt

bei VerleihDVDs ist da auch teilweise werbung vorgeschaltet, hab ich bei einigen DVDs die aus videotheken stammen, die kann man auch hin und wieder nicht skippen
 
AW:

HanFred am 20.01.2009 15:30 schrieb:
Bonkic am 20.01.2009 15:28 schrieb:
(beim kommerziellen verleih siehts vielleicht anders aus, weiss ich nicht)
das frage ich mich schon lange. gibt es überhaupt verleih-versionen? normale filme darf man auch nicht vermieten, die verleihversionen kosten locker das zehnfache der ladenversion.
auf den games-datenträgern stehen eigentlich dieselben einschränkungen bezüglich verleih, vorführung und vervielfältigung wie auf den film-DVDs.



keine ahnung, wie gesagt.
in meiner videothek stehen zumindest mal die stinknormalen verkaufsversionen, die teilweise sogar noch den aufdruck haben, dass sie nicht zum verleih geeignet sind (was ja wiederum nahelegen würde, dass es spezielle ausgaben gibt). :ugly:
 
AW:

ich find's halt seltsam, weil ich in der schweiz noch nie ein game in einer videothek gesehen habe.
 
AW:

HanFred am 20.01.2009 15:30 schrieb:
Bonkic am 20.01.2009 15:28 schrieb:
(beim kommerziellen verleih siehts vielleicht anders aus, weiss ich nicht)
das frage ich mich schon lange. gibt es überhaupt verleih-versionen? normale filme darf man auch nicht vermieten, die verleihversionen kosten locker das zehnfache der ladenversion.
auf den games-datenträgern stehen eigentlich dieselben einschränkungen bezüglich verleih, vorführung und vervielfältigung wie auf den film-DVDs.

Mit dem Verleih und der Vorführung die verboten ist sind wohl hoffentlich nur die entgeltlichen kommerziellen Verleihvarianten gemeint und nicht der kostenlose unter Privatpersonen :ugly:
 
AW:

HanFred am 20.01.2009 15:35 schrieb:
ich find's halt seltsam, weil ich in der schweiz noch nie ein game in einer videothek gesehen habe.

es gibt jedenfalls keine verleihversionen, dieses test&buy , was scheinbar nicht als verleih gilt, ist den firmen nämlich ein dorn im auge, daher EAs festhalten an limitierten aktivierungen
 
AW:

RonTaboga am 20.01.2009 15:36 schrieb:
Mit dem Verleih und der Vorführung die verboten ist sind wohl hoffentlich nur die entgeltlichen kommerziellen Verleihvarianten gemeint und nicht der kostenlose unter Privatpersonen :ugly:
das war mir schon klar, wir diskutieren jetzt gerade über das kommerzielle verleihen.
das private verleihen ist - wie gesagt - völlig legitim. daran gibt's nichts zu rütteln.
 
AW:

Huskyboy am 20.01.2009 15:39 schrieb:
HanFred am 20.01.2009 15:35 schrieb:
ich find's halt seltsam, weil ich in der schweiz noch nie ein game in einer videothek gesehen habe.

es gibt jedenfalls keine verleihversionen, dieses test&buy , was scheinbar nicht als verleih gilt, ist den firmen nämlich ein dorn im auge, daher EAs festhalten an limitierten aktivierungen
es ist EIN grund. der andere ist eben der verkauf von gebrauchten spielen, v.a. im grossen stil à la Gamestop (globaler marktführer im gebrauchtbereich). wobei ich den verkauf auch als völlig legitim ansehe, das kommerzielle verleihen aber nicht, wenn es mit normalen ladenversionen gemacht wird.
 
AW:

HanFred am 20.01.2009 15:42 schrieb:
wobei ich den verkauf auch als völlig legitim ansehe,

natürlich.
auch das ließe sich in deutschland mit absoluter sicherheit nicht verbieten.
wo kämen wir denn da hin, wenn man gebrauchte güter nicht mehr verkaufen dürfte?

(dass publisher natürlich das ein oder andere druckmittel ggü wiederverkäufern anwenden könnten, ist ein anderes thema, zumal wenn er -was wahrscheinlich ist- auch neue titel vertreibt)
 
AW:

Bonkic am 20.01.2009 15:44 schrieb:
(dass publisher natürlich das ein oder andere druckmittel ggü wiederverkäufern anwenden könnten, ist ein anderes thema, zumal wenn er -was wahrscheinlich ist- auch neue titel vertreibt)

die frage ist natürlich ob die mittel nach deutschem recht legal sind
 
AW:

Huskyboy am 20.01.2009 16:15 schrieb:
Bonkic am 20.01.2009 15:44 schrieb:
(dass publisher natürlich das ein oder andere druckmittel ggü wiederverkäufern anwenden könnten, ist ein anderes thema, zumal wenn er -was wahrscheinlich ist- auch neue titel vertreibt)

die frage ist natürlich ob die mittel nach deutschem recht legal sind
naja, verspätete lieferungen oder vertragskündigungen sind sicherlich legal.
es ist aber unwahrscheinlich, dass ein grosser publisher auf grosse vertriebsmöglichkeiten (und da zählen ketten wie Gamestop sicherlich dazu) verzichten möchte.
 
AW:

HanFred am 20.01.2009 16:18 schrieb:
Huskyboy am 20.01.2009 16:15 schrieb:
Bonkic am 20.01.2009 15:44 schrieb:
(dass publisher natürlich das ein oder andere druckmittel ggü wiederverkäufern anwenden könnten, ist ein anderes thema, zumal wenn er -was wahrscheinlich ist- auch neue titel vertreibt)

die frage ist natürlich ob die mittel nach deutschem recht legal sind
naja, verspätete lieferungen oder vertragskündigungen sind sicherlich legal.
es ist aber unwahrscheinlich, dass ein grosser publisher auf grosse vertriebsmöglichkeiten (und da zählen ketten wie Gamestop sicherlich dazu) verzichten möchte.

naja möchte, wohl eher nicht können..
 
AW:

Rabowke am 20.01.2009 10:04 schrieb:
MrBigX am 20.01.2009 09:46 schrieb:
Der Wirtschaftliche Unterschied zwischen raupkopieren und nicht kaufen existiert nicht.
Was zu beweisen wäre ... du stellst lediglich eine Behauptung ohne Quellen / Statistiken auf.

Und ich bin immernoch der Meinung, dass der Großteil der Kopierer es sowiso nicht kaufen würde.
Meinung ist nicht wissen. %-)

Es sind vielleicht 10%, vielleicht auch 20%, die den Firmen durch die Lappen gehen, aber 1000% (bei 10 Kopien für jedes Orignal)? Das glaub ich nicht.
Dann rechne dir doch mal den wirtschaftlichen Unterschied für den Entwickler / Publisher aus wenn 20% mehr verkauft werden würden.

Nimm einfach mal eine durchschnittliche Verkaufszahl von ~100.000 Spielen zu 40 EUR. Wenn man jetzt mit 20% mehr verkauften Exemplaren rechnet wäre das ein Umsatzplus von 800.000 EUR.

Also ein Umsatzverlust von 800.000 EUR ist schon beträchtlich ... findest du nicht auch? %-)
Im ersten Absatz wird einerseits nicht kaufen und andererseits nicht kaufen gegenübergestellt. Das macht für den Programmierer/Publisher effektiv keinen Unterschied. Der Unterschied für den potentiellen Raubkopierer ist der unrechtmäßige Erwerb einer Software. Ich finde es auch lächerlich, dass einige Leute versuchen das Kopieren schönzureden (der arme Harz 4 Empfänger ... ich geh gleich ein vor Lachen :ugly: ), aber wenn er es eh nicht gekauft hätte ist er kein potentieller Kunde und somit für die Statistik uninteressant.

Der Vergleich mit dem Schwarzfahrer trifft es schon ganz gut.

Und was die Zahlen angeht: Ja, die sind aus der Luft gegriffen. Aber beweiß erstmal das Gegenteil.
 
Zurück