Schisshase
Spiele-Enthusiast/in
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In D geht man subtiler vor. Abmahnung mit 500.000 Euro Strafandrohung im wiederholungsfall.Spruso am 20.01.2006 23:15 schrieb:Wenn ich im Deutschen analog hinter was den Zusatz "Quelle" setzte, kommt dann der Versandhändler und haut mir seinen Katalog über den Schädel?
Die Anwaltskosten i. H. v. 2000 euro mußt du selbstverständlich sofort begleichen.