• Aktualisierte Forenregeln

    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

    Forenregeln


    Vielen Dank
  • Kritk / Fragen / Anregungen zu Artikeln

    Wenn ihr Kritik, Fragen oder Anregungen zu unseren Artikeln habt, dann könnt ihr diese nun in das entsprechende Forum packen. Vor allem Fehler in Artikeln gehören da rein, damit sie dort besser gesehen und bearbeitet werden können.

    Bitte beachtet dort den Eingangspost, der vorgibt, wie der Thread zu benutzen ist: Danke!

News - Dreamkiller: Dreamkiller: Painkiller-Macher kündigen "Mega-Blutbad-Shooter" an

AW:

HELLSNIPER87 am 30.06.2009 14:24 schrieb:
wird in deutschland eh verboten..

warum sollte es? Auf den Screenshots sieht man nicht mal gewalt.. das ding könnte wenn es so wie auf den Screenshots ist mit USK 16 davonkommen, sieht sehr blutleer aus :ugly:
 
AW:

Meai am 30.06.2009 14:13 schrieb:
finde dieses Spiel kulturell wertvoll

eben. das zeigt doch das spiele wahrlich auf dem weg zur kunst sind, wenn nicht schon längst angekommen.
 
AW:

vieleicht machen sie das Game so blutig da man das hässliche Design nich mehr sieht^^
 
AW:

HELLSNIPER87 am 30.06.2009 14:24 schrieb:
wird in deutschland eh verboten..

Yo! Steht zur Diskussion. Also warum dann immer noch den Leuten den Mund wässrig machen? "Der blutigste Screenshot- Sieht alle her Mann!" :confused:
 
AW:

Der Arm sieht jsa mal Mega Kacke aus.So hält doch keiner eine Waffe.
 
AW:

Der Arm sieht jsa mal Mega Kacke aus.So hält doch keiner eine Waffe.
 
AW:

rohan123 am 30.06.2009 19:25 schrieb:
HELLSNIPER87 am 30.06.2009 14:24 schrieb:
wird in deutschland eh verboten..

Yo! Steht zur Diskussion. Also warum dann immer noch den Leuten den Mund wässrig machen? "Der blutigste Screenshot- Sieht alle her Mann!" :confused:

nein stehts nicht, dafür müsste erstmal nen staatsanwalt das ding in die finger bekommen

und die screenshots sind zwar lächerlich schlecht aber das ist kein beschlagnahmungsgrund
 
Zurück