B
BattleGod777
Gast
AW: News - Aufklärung: Attacke gegen Internet-Cafés
"Das nennt sich dann Platzverweis. Auch dagegen kann man Widerspruch (notfalls mit Hilfe der Eltern) erheben. "
Natürlich kann man gegen diesen Verwaltungsakt Widerspruch erheben, nur hat dieser keine aufschiebende Wirkung, d.h. man MUSS das Lokal/das Internetcafe auf Aufforderung verlassen! Somit war der Widerspruch/Protest ja wohl nutzlos!!!
VA=Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zu Regelung eines Einzelfalles mit Außenwirkung.
Ein Widerspruch ist für mich nur angebracht, wenn diesem auch entsprochen werden kann...!
Gruß
M.
"Das nennt sich dann Platzverweis. Auch dagegen kann man Widerspruch (notfalls mit Hilfe der Eltern) erheben. "
Natürlich kann man gegen diesen Verwaltungsakt Widerspruch erheben, nur hat dieser keine aufschiebende Wirkung, d.h. man MUSS das Lokal/das Internetcafe auf Aufforderung verlassen! Somit war der Widerspruch/Protest ja wohl nutzlos!!!
VA=Maßnahme einer Behörde auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts zu Regelung eines Einzelfalles mit Außenwirkung.
Ein Widerspruch ist für mich nur angebracht, wenn diesem auch entsprochen werden kann...!
Gruß
M.