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Movie2k bezieht Stellung: "Es gibt kein Gesetz, das Streaming-Seiten verbietet"

Das witzige ist, ich hab vor ein paar Tagen noch eine Doku gesehen über den "Nackten User", sprich, wieviel wir wirklich von uns preisgeben im Internet, und was man alles rauskriegen kann über Personen auf Legalem Weg (Social Networks etc)...Die Strafkammer in Düsseldorf sagte daraufhin "Das Internet ist ein Rechtsfreier Raum", und dagegen kann man nichts machen um seine Privatsphäre zu schützen...aber sobald man sich ein Film in diesem Rechtsfreien Raum anschaut oder anbietet...haben sie dich am Arsch ;)
 
Deine Logik versteh ich nicht bzw. deine Sätze im Kontext zueinander.
Wenn jemand freiwillig und aus eigenem Antrieb bestimmte Daten veröffentlicht, ist es eben ein leichtes diese zu sammeln und zu verknüpfen, das wird niemand verbieten wollen und können.

D.h. wenn du Daten bei Facebook veröffentlichst, kannst du nicht fordern, dass niemand aus dem Internet diese Daten kopiert.

Das hat nichts, aber auch garnichts mit dem veröffentlichen von Videos, Musik etc. zutun ... denn an diesen Medien hälst du keine Rechte, das ist das große Problem. Es steht dir frei deine Daten, die du selbst veröffentlicht hast (!), jederzeit zu entfernen, zu verändern etc.
 
Es steht dir frei deine Daten, die du selbst veröffentlicht hast (!), jederzeit zu entfernen, zu verändern etc.

Aber Facebook hat sie dann doch schon längst gesichert ;)

Aber ich hab ihn auch nciht so richtig verstanden^^

Als Antwort auf die dumme Headline würde ich einfach sagen "Es gibt aber ein Urheberschutzgesetzt". (heisst doch so oder?)
 
Als Antwort auf die dumme Headline würde ich einfach sagen "Es gibt aber ein Urheberschutzgesetz". (heisst doch so oder?)

mögliche verstöße dagegen würden den behörden aber nicht dermaßen weitreichende ermittlungsbefugnisse an die hand geben.
von daher ist die kritik von movie2k womöglich nicht so ganz unberechtigt.
 
Was sind das denn für dämliche und kontinthenkackerische Rechtfertigungen von denen? Mag vielleicht sein, dass es im engeren Sinne der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" keine Grundlage für eine Ermittlung gibt, aber dass das öfftl. Anbieten von Filmen in D und so gut wie allen anderen Ländern weltweit nicht legal ist und in irgendeiner Weise gegen die ermittelt werden muss, das ist ja wohl völlig klar. Es ist ja auch nicht erlaubt, zB auf dem Marktplatz einfach eine Leinwand aufzustellen und Filme vorzuführen, oder ein paar Boxen aufzustellen und dann Charts-Musik dort laufen zu lassen, ohne dafür irgendeine Art von Lizenzgebühr zu zahlen... Dazu muss es dann auch nicht für jede Situation ein eigenes "Gesetz" dagegen geben, ein Gesetz speziell für den Fall "Streaming im Internet" muss dafür nicht extra existieren.

Viel eher eine interessante Frage ist, ob man wegen des Standorts einr solchen Seite überhaupt auch "von außen" ermitteln kann und welche Gesetze dann gelten.
 
also ich bin ja dafür, das wenn man Scheiß macht der nicht ok ist, man auch dazu stehen soll, aber so erinnern die mich viel mehr an die Komiker in den Polizeidokus die die mit 200 in der Baustelle unterwegs waren, weil die gleich ´n Meeting haben oder irgendeine andere ausrede zum zuspät losfahren und sich dann rausreden wollen obwohl man das Schwarz auf Weiß hat

Und naja, das Ding ist halt dass das Internet eben kein Rechtsfreier Raum ist, eher viel schwerer einen zu erwischen
 
Was sind das denn für dämliche und kontinthenkackerische Rechtfertigungen von denen? Mag vielleicht sein, dass es im engeren Sinne der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" keine Grundlage für eine Ermittlung gibt, aber dass das öfftl. Anbieten von Filmen in D und so gut wie allen anderen Ländern weltweit nicht legal ist und in irgendeiner Weise gegen die ermittelt werden muss, das ist ja wohl völlig klar. Es ist ja auch nicht erlaubt, zB auf dem Marktplatz einfach eine Leinwand aufzustellen und Filme vorzuführen, oder ein paar Boxen aufzustellen und dann Charts-Musik dort laufen zu lassen, ohne dafür irgendeine Art von Lizenzgebühr zu zahlen... Dazu muss es dann auch nicht für jede Situation ein eigenes "Gesetz" dagegen geben, ein Gesetz speziell für den Fall "Streaming im Internet" muss dafür nicht extra existieren. .

So einfach ist das. Und Punkt.
 
So einfach ist das. Und Punkt.

merkwürdige rechtsauffassung, die ihr da an den tag legt:
"gesetze braucht man nicht und gegen möglicherweise unrechtmäßige strafrechtlichte verfolgung darf sich der bürger auch nicht zur wehr setzen."
soso.
 
Zuletzt bearbeitet:
merkwürdige rechtsauffassung, die ihr da an den tag legt:
"gesetze braucht man nicht und gegen möglicherweise unrechtmäßige strafrechtlichte verfolgung darf sich der bürger auch nicht zur wehr setzen."
soso.

naaajaaa
wohl eher so das man sich dann als Ladendieb nicht herraus reden kann weil es kein Gesetz gibt dass das stehlen von Whiskey aus der Spirituosenabteilung explizit verbietet
 
merkwürdige rechtsauffassung, die ihr da an den tag legt:
"gesetze braucht man nicht und gegen möglicherweise unrechtmäßige strafrechtlichte verfolgung darf sich der bürger auch nicht zur wehr setzen."
soso.
merkwürdige Interpretation, die Du da an den Tag legst...

1) nirgends war die Rede davon, dass man sich nicht zur Wehr setzen darf, egal ob die Anschuldigungen berechtigt oder unberechtigt sind.

2) es gibt doch passende Gesetze. Hier werden Filme ohne die Lizenz dafür jedermann zugänglich gemacht. Das wäre ja noch schöner, wenn man für jeden Sonderfall einer nicht-lizensierten Vorführung / "Zugänglich machen für die Öffentlichkeit" ein eigenes Gesetz bräuchte...
 
1) nirgends war die Rede davon, dass man sich nicht zur Wehr setzen darf.

na ja, wenn du von "dämlicher und kontinthenkackerischer Rechtfertigung" sprichst, dann klingt das für mich schon schwer danach. ;-)

2) es gibt doch passende Gesetze. Hier werden Filme ohne die Lizenz dafür jedermann zugänglich gemacht. Das wäre ja noch schöner, wenn man für jeden Sonderfall einer nicht-lizensierten Vorführung / "Zugänglich machen für die Öffentlichkeit" ein eigenes Gesetz bräuchte...
kino.to und diese ganzen anderen seiten bieten zunächst einmal ja bekanntlich nur links auf filme an, hosten aber selbst nichts (genau dieselbe diskussion hab ich hier doch grad erst kürzlich schon mal geführt :-O ).

und das ist -sehr wahrscheinlich zumindest- per se erst einmal nicht unter strafe gestellt.
eben deshalb greifen die behörden ja auch auf den § 129 stgb zurück.
 
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