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Meine Schwester will ihren Wagen als Zweitwagen bei meiner Versicherung anmelden

Kevin1965

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Wie im Titel schon beschrieben, hat meine Schwester jetzt den Füherschein gemacht.

Würde sie für ihren Neuwagen eine Versicherung abschließen, dann würde sie bei 240 % eingestuft.

Jetzt will sie, dass ich ihren Wagen als Zweitwagen bei meiner Versicherung anmelden, um eben die hohen Versicherungsbeiträge zu sparen

Ich werde zwar am Montag mit meiner Versicherung sprechen, würde mich aber gerne hier schon einmal schlau machen, um nicht ganz dumm dazustehen

Meine Fragen dazu:

Geht das überhaupt?

Wenn ja:

Muss ich dann die Versicherungsbeiträge zahlen? Oder kann ich das so drehen, dass meine Schwester der Versicherung für den Zweitwagen eine Einzugsermächtigung erteilt?

Also ich zahle meine Versicherungsbeiträge und meine Schwester die ihre von ihrem eigenen Konto. Ich will damit vermeiden, dass ich dem Geld hinterherlaufen muss. Ich kenne meine Schwester ja :)

Und wie sieht es aus, wenn meine Schwester einen Unfall baut? Ich will dann mit dem ganzen Schriftverkehr so gut wie nichts zu tun haben.

Und wie sieht es mit meiner Einstufung aus, wenn sie einen Unfall gebaut hat? Werde ich dann hochgestuft?

Ich würde mich freuen, wenn einer von euch damit Erfahrung hat und mir einen Rat dazu geben kann.

Sollte ich es überhaupt in Erwägung ziehen, oder lieber gänzlich die Finger davon lassen?
 
Kevin1965 am 13.02.2009 13:21 schrieb:
Sollte ich es überhaupt in Erwägung ziehen, oder lieber gänzlich die Finger davon lassen?
so wie des sich anhört vertraust du deiner schwester net so, deshalb würd ich es lassen.
wenn sie nen unfall baut wirst du hochgestuft da es deine versicherung is.
abbuchung müsste von ihrem konto gehn.
wo will sich deine schwester versichern lassen? 240% halte ich für n bissel krass. ich hab als ich mit 20 mein motorrad auf mich versichert hab 140% gehabt. bin bei der HUK.

cya pipe
 
pipebomb am 13.02.2009 13:57 schrieb:
wo will sich deine schwester versichern lassen? 240% halte ich für n bissel krass. ich hab als ich mit 20 mein motorrad auf mich versichert hab 140% gehabt. bin bei der HUK.
230 - 240 % sind schon realistisch, wenn man keine Prozente von Verwandten übernehmen kann, vielleicht ist es bei Motorrädern ja anders. Ich würde allerdings auch davon abraten; das mit der Einzugsermächtigung wäre zwar kein Problem (kann ich aus Erfahrung sagen), aber pipebomb hat ja schon geschrieben dass du mit hochgestuft wirst, wenn deine Schwester einen Schaden baut. Außerdem: Ich weiß nicht ob sie irgendwann deine Prozente übernehmen kann, bin mir echt nicht sicher ob das zwischen Geschwistern so einfach funktioniert. Und falls nicht, dann ist sie, falls sie nach ein paar Jahren selber mal ein Auto anmeldet, immer noch bei den 230%...
 
Kevin1965 am 13.02.2009 13:21 schrieb:
Wie im Titel schon beschrieben, hat meine Schwester jetzt den Füherschein gemacht.

Würde sie für ihren Neuwagen eine Versicherung abschließen, dann würde sie bei 240 % eingestuft.

Aua... Führerscheinneuling mit Neuwagen? Wem ist das denn eingefallen? :S

Neben den 240% fließen ja auch noch der Zeitwert des Wagens, Art der Versicherung, Geschlecht und Alter des/r Fahrer/s/in, Typklasse des Fahrzeugs usw. mit ein. Das wird dann erst so richtig teuer...
Also als Führerscheinneuling kann man sich heutzutage normalerweise kein Auto leisten, außer man hat viel Geld oder kann den Wagen als Zweitwagen anmelden. Ich hab also durchaus Verständnis für die Bitte deiner Schwester. Allerdings weiß ich nicht ob die Prozente zwischen Geschwistern nach 2 Jahren übernommen werden können, kenn das nur von Eltern zu Kind. Mein erstes Auto war auch als Zweitwagen auf meinen Vater angemeldet, nach 2 Jahren hab ich dann die Prozente (ich glaub 85%) übernommen und das Auto auf mich angemeldet.
Also wenn du deiner Schwester einigermaßen vertraust (in finanziellen und fahrtechnischen Aspekten), kann man da als großer Bruder doch fast nicht "Nein" sagen. :-D :B

Red aber lieber mit deiner Versicherung, die werden dir da sicher weiterhelfen und genau erklären wie das alles funktioniert und was für "Risiken" das für dich birgt. ;)
 
Erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ich werde nächste Woche mit meiner Versicherung reden. Wenn die mir sagen, dass ich hochgestuft werde, wenn sie einen Unfall baut, lasse ich lieber die Finger davon.

Ich vertraue meine Schwester schon. Ich bin mir nur nicht so sicher, ob die Anmeldung ihres Fahrzeuges als Zweitfahrzeug so ganz legal ist. Und wenn es das nicht ist, dann könnte ich mir auch den Anruf sparen. Ich will ja nicht als potentieller Betrüger darstehen :)
 
Kevin1965 am 13.02.2009 17:55 schrieb:
Ich vertraue meine Schwester schon. Ich bin mir nur nicht so sicher, ob die Anmeldung ihres Fahrzeuges als Zweitfahrzeug so ganz legal ist. Und wenn es das nicht ist, dann könnte ich mir auch den Anruf sparen. Ich will ja nicht als potentieller Betrüger darstehen :)

klar ist das legal, außer du würdest es mit klauseln anmelden, die nur auf DICH zutreffen, zB garagenwagen, nur DU fährst usw usw., und auch dann wär es kein "betrug", sondern du kriegst dann halt nen höhere rückstufung als im "normalfall" - den schutz verlierst du aber nicht.

ne autoversicherung ist autogebunden, nicht personengebunden. die sagen nicht "nö, ihre schwester is gefahren, wir zahlen nicht." genau wie zB ne hausratsversicherung oder so zB wenn deine schwester bei dir übernachtet und du nicht da bist, und dann fackelt das haus ab, dann zahlt deine feuerversichrung ja trotzdem und sagt nicht "nö, ihre schwester hat ja gewohnt!" ;)
 
Moin,
natürlich kannste das machen. Ich habe meinen Führerschein gemacht und sofort ein Auto geholt, wollte von niemanden was übernehmen und habe mich neuangemeldet, muss aber sagen, dass ich mit 175% eingestiegen bin. 240 % sind zu viel und nicht realistisch.

Wenn du den Wagen deiner Schwester auf dich anmeldest, ohne deine Schwester zu erwähnen, also, dass du mit dem Auto fährst, dann muss sie nur die dumme Jahresgebühr für das KFZ bezahlen und sie kann dann mit dem Auto fahren, allerdings wenn sie Unfall baut, biste ziemlich heftig dran. So machens aber viele. Dass deine Schwester Unfall baut, ist eher unrealistisch, wenn sie halbwegs vernünftig fährt.

Du kannst den Wagen auf dich anmelden und bei der Versicherung deiner Schwester Prozente "abgeben", dann musste zwar mehr bezahlen, aber immernoch weniger, als 175 %. Der Vater meines Kumpels hat ihn auf seinen Namen angemeldet und bezahlt knapp 15 € mehr.

Welche Versicherung haste überhaupt, also Name und Kaskoart ?
 
Raptor-Gaming am 13.02.2009 18:27 schrieb:
Moin,
natürlich kannste das machen. Ich habe meinen Führerschein gemacht und sofort ein Auto geholt, wollte von niemanden was übernehmen und habe mich neuangemeldet, muss aber sagen, dass ich mit 175% eingestiegen bin. 240 % sind zu viel und nicht realistisch.

Wenn du den Wagen deiner Schwester auf dich anmeldest, ohne deine Schwester zu erwähnen, also, dass du mit dem Auto fährst, dann muss sie nur die dumme Jahresgebühr für das KFZ bezahlen und sie kann dann mit dem Auto fahren, allerdings wenn sie Unfall baut, biste ziemlich heftig dran. So machens aber viele. Dass deine Schwester Unfall baut, ist eher unrealistisch, wenn sie halbwegs vernünftig fährt.

Du kannst den Wagen auf dich anmelden und bei der Versicherung deiner Schwester Prozente "abgeben", dann musste zwar mehr bezahlen, aber immernoch weniger, als 175 %. Der Vater meines Kumpels hat ihn auf seinen Namen angemeldet und bezahlt knapp 15 € mehr.

Welche Versicherung haste überhaupt, also Name und Kaskoart ?

Ich bin bei der AXA Versicherungs AG und habe eine Teilkaskoversicherung mit 150,00 Euro Selbstbeteiligung.

Haftplicht: Regionalklasse R8
Teilkasko: Regionalklasse R5
 
Raptor-Gaming am 13.02.2009 18:27 schrieb:
Wenn du den Wagen deiner Schwester auf dich anmeldest, ohne deine Schwester zu erwähnen, also, dass du mit dem Auto fährst, dann muss sie nur die dumme Jahresgebühr für das KFZ bezahlen und sie kann dann mit dem Auto fahren, allerdings wenn sie Unfall baut, biste ziemlich heftig dran.
das is quatsch, denn dann dürfte ja niemand ruhigen gewissens sein auto verleihen. lediglich, wie erwähnt, wenn man zusatzvereinbarungen hat wie eben zB "nur ich fahre" oder "keine fahrer, die noch probezeit haben" kann es ärger geben beim schadensfall
 
Kevin1965 am 13.02.2009 18:38 schrieb:
Raptor-Gaming am 13.02.2009 18:27 schrieb:
Moin,
natürlich kannste das machen. Ich habe meinen Führerschein gemacht und sofort ein Auto geholt, wollte von niemanden was übernehmen und habe mich neuangemeldet, muss aber sagen, dass ich mit 175% eingestiegen bin. 240 % sind zu viel und nicht realistisch.

Wenn du den Wagen deiner Schwester auf dich anmeldest, ohne deine Schwester zu erwähnen, also, dass du mit dem Auto fährst, dann muss sie nur die dumme Jahresgebühr für das KFZ bezahlen und sie kann dann mit dem Auto fahren, allerdings wenn sie Unfall baut, biste ziemlich heftig dran. So machens aber viele. Dass deine Schwester Unfall baut, ist eher unrealistisch, wenn sie halbwegs vernünftig fährt.

Du kannst den Wagen auf dich anmelden und bei der Versicherung deiner Schwester Prozente "abgeben", dann musste zwar mehr bezahlen, aber immernoch weniger, als 175 %. Der Vater meines Kumpels hat ihn auf seinen Namen angemeldet und bezahlt knapp 15 € mehr.

Welche Versicherung haste überhaupt, also Name und Kaskoart ?

Ich bin bei der AXA Versicherungs AG und habe eine Teilkaskoversicherung mit 150,00 Euro Selbstbeteiligung.

Haftplicht: Regionalklasse R8
Teilkasko: Regionalklasse R5

hmm, also der Vater von meinem Kumpel, war bei AXA und hat die Versicherung gewechselt. Ich kann jetzt sagen, dass wenn du Vollkasko hättest, würden sie dir mehr Kosten zuschreiben, wenn deine Schwester mit dem Auto fahren würde, weil Vollkasko wird nicht an junge Fahrer vergeben, das ist sicher.

Am besten den Wagen auf dich registrieren lassen und deine Schwester als zusätzlichen Fahrer anmelden, erspart viel Stress und spart Geld.
 
Raptor-Gaming am 13.02.2009 18:27 schrieb:
240 % sind zu viel und nicht realistisch.
Fahranfänger werden in der Regel bei Stufe 0 eingestuft, und diese variiert bei den verschiedenen Verschicherungsunternehmen zwischen 140 und 260%, wobei 230% die Regel sind. Verallgemeinern im Sinne von "240 sind nicht relalistisch" lässt sich das überhaupt nicht.

Dass deine Schwester Unfall baut, ist eher unrealistisch, wenn sie halbwegs vernünftig fährt.
Halte ich ebenfalls für eine sehr gewagte Aussage. Sie kann noch so vernünftig fahren und trotzdem einen Unfall bauen, gerade in Situationen, die einem harmlos vorkommen, z.B. beim Einparken). Wenn er wegen einem blöden Parkrempler (und sowas halte ich bei einer Fahranfängerin für sehr wahrscheinlich) hochgestuft wird, dann hat er leider nichts von der vernünftigen Fahrweise seiner Schwester.
 
Moin,

Nur um mal zu zeigen was alles machbar ist: Mein erstes Auto war auf mich zugelassen, mit 120% als Zweitwagen meines Stiefvaters bei einer anderen Versicherung als das Erstfahrzeug versichert. Hätte ich damals selbst versichert, wäre ich mit 175% gestartet.
Die Versicherungen haben dann aber die Einstiegspremien auf über 200% angehoben. Ist also Durchaus realistisch 240%.
 
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