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    Vielen Dank

Lenkrad kaputt. Garantieanspruch?

BABAJAGA

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Abend,
Mal wieder wurde die Hardware Opfer meiner Wut.
Nach dem ich paar Runden GTR gefahren bin und mein "Talent" mich übelholt hatte, habe ich aus Frust einfach mal mit schmackes das Lenkrad nach links und rechts eingeschlagen. Das hat den Lenkrad
nicht so gut getan. Jedenfall ist da was kaputt gegangen. :pissed:
Und zwar kann ich das Lenkrad nicht mehr freigängig drehen, es bleibt ungefäh nach 1/3 der drehung bisschen hängen
und nach 2/3 auch, sowohl links als auch rechts. Es könnten die Zahnräder kaputt gegangen sein oder noch schlimmer vielleicht sogar die halterungen für die Zahnräder. Das Gehause aufschrauben möchte ich nich da ich wahrscheinlich meinen Garantieanschpruch wohl komplet verliere. Jedenfall hab ich das Logitech Momo Racing seit anfang Dezember´05 praktisch
täglich im gebrauch. Ich bin zwar nicht ganz sanft mit dem Momo umgegangen aber es kann doch auch ein ganz normaler Verschleisfehler sein. Ich habe so meine bedenken: hier der Auszug der AGB des Onlineshops wo ich mein Momo bestellt habe.

V Eigentumsvorbehalt / Gewährleistung

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Anlieferung der Ware.

3. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch,
Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, nicht sachgemäße Montage oder fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstanden sind.


4. Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an den
anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden. Sofern die Nachbesserung dreimal fehlschlägt,
kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung oder Minderung verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.


Besonders Punkt drei ist von höchster Bedeutung. Ich habe wirklich das Gefühl, dass der Onlineshop diesen Fehler genau darunter festlegen wird.
Dann bin ich am Arsch. Aber im Grunde kann eingendlich nur Logitech entscheden ob´s nun unsachgemässe Gebrauch oder einfach ein Hardwarefehler ist. Oder?
Äusselich gibt es keine Spuren, die darauf deuten würde, dass ich Gewalt walten liess. Oh helft mir bitte. :top:
 
anspruch hast du natürlich nicht. sonst könnte ja jeder seine sachenirgendwo gegen semmeln und dann mit der quittung winken... anspruch hättest du nur, wenn es trotz normalem umgang kaputtgegangen wäre.

versuchen kannst du es, aber im schlimmsten falle wird dir der shop erstmal ein neues schicken, und nach ner weile bekommt der dann ne meldung vom hersteller, dass du das ding selber zerbröselt hast. dann kann der shop von dir geld nachfordern, auch porto.

du könntest höchstens dazuschreiben, dass du stark einglenkt hast und s plötzlich kaputt ging, und das du so ein unstabiles lenkrad nicht erwartet hättest... oder du riskierst halt, das unschuldslamm zu spielen.
 
Herbboy am 14.03.2006 20:11 schrieb:
du könntest höchstens dazuschreiben, dass du stark einglenkt hast und s plötzlich kaputt ging, und das du so ein unstabiles lenkrad nicht erwartet hättest... oder du riskierst halt, das unschuldslamm zu spielen.

So würd ichs machen....auch wenn du natürlich nicht im Recht bist.
Gewährt der Hersteller Garantie (die nix mit den Gewährleistungsansprüchen aus den AGB zu tun hat), dann gilt ja die Beweislastumkehr. D.h. es wird davon ausgegangen, dass der Fehler schon von Anfang an vorhanden war, es sei denn der Hersteller beweist dir das Gegenteil.
Und genau dies ist manchen, oder eigentlich ziemlich vielen Herstellern zu aufwändig bzw. unmöglich.
Somit dürftest du ganz gute Karten haben, wenn du denen nicht die Wahrheit erzählst. Vorausgesetzt du kannst das mit deinem Gewissen vereinbaren.
 
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