UthaSnake
Spiele-Enthusiast/in
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- 02.04.2007
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Es handelt sich bei dieser Verurteilung um ein Exempel, nicht mehr und nicht weniger!
Hier wurde nicht geschaut was sexuelle Straftäter verbüßen müssen, oder kurrupte Bankmanager, wenn man bei denen denn überhaubt von Strafe reden kann.
Dies ist die erste Verhandlung und Strafverhängung in Deutschland, was das Thematik der "Streamingportale" beinhaltet.
Und die Strafe muss hoch sein, so soll sie doch künftige Datenpiraten einschüchtern.
"Ferner stellte Winderlich klar, dass es sich beim Nutzen von Streams um eine Verbreitung und Vervielfältigung handelt. Mit dem Begriff "vervielfältigen" habe der Gesetzgeber das "Herunterladen" gemeint, führte Winderlich aus. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim Streaming statt."
Bitte? Ich kann mich irren, aber ist DAS nicht der Sachverhalt um den sich verschiedenste Anwälte und Rechtsgelehrte bereits gestritten haben?!
"ist die Nutzung von Streams gegen das Gesetzt, ja oder nein?!" - DAS war doch die Frage.
Niemand konnte so recht eine Aussage treffen und es hieß, das das nutzen von Streams nicht gegen das Gesetz verstoßen würde.
Wie kann dann ein Richter bitte nach einem Gesetz richten, dass es nicht gibt?
Müsste dieses Gestz nicht erstmal erlassen werden?
davor müsste allerdings geklärt werden, ob das Nutzen von Streams wirklich illegal sei!
Ich finde dieses Urteil maßlos übertrieben, aber es ist eben ein Exempel an dem Kerl stattuiert wurden.
Jetzt sitzt er bald ein, mit den quälenden Fragen, wie er Pitt und Jolie um ihre rechtmäßig zustehenden Finanzen bringen konnte.
Die armen Schauspieler und Regisserue (etc...) leiden so sehr an diesen Streamingportalen, dass sie gar nicht mehr das Geld besitzen mit ihrer vergoldeten Jacht durch die Südsee zu schippern! ... halt warte: Das haben sie ja doch!
Vielleicht sollte man sich mal Gedanken machen über die eklatante Verschwendung von Geld, aufgrund übertriebener Lohn, gehalt und Gagenzahlungen!
Hier wurde nicht geschaut was sexuelle Straftäter verbüßen müssen, oder kurrupte Bankmanager, wenn man bei denen denn überhaubt von Strafe reden kann.
Dies ist die erste Verhandlung und Strafverhängung in Deutschland, was das Thematik der "Streamingportale" beinhaltet.
Und die Strafe muss hoch sein, so soll sie doch künftige Datenpiraten einschüchtern.
"Ferner stellte Winderlich klar, dass es sich beim Nutzen von Streams um eine Verbreitung und Vervielfältigung handelt. Mit dem Begriff "vervielfältigen" habe der Gesetzgeber das "Herunterladen" gemeint, führte Winderlich aus. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim Streaming statt."
Bitte? Ich kann mich irren, aber ist DAS nicht der Sachverhalt um den sich verschiedenste Anwälte und Rechtsgelehrte bereits gestritten haben?!
"ist die Nutzung von Streams gegen das Gesetzt, ja oder nein?!" - DAS war doch die Frage.
Niemand konnte so recht eine Aussage treffen und es hieß, das das nutzen von Streams nicht gegen das Gesetz verstoßen würde.
Wie kann dann ein Richter bitte nach einem Gesetz richten, dass es nicht gibt?
Müsste dieses Gestz nicht erstmal erlassen werden?
davor müsste allerdings geklärt werden, ob das Nutzen von Streams wirklich illegal sei!
Ich finde dieses Urteil maßlos übertrieben, aber es ist eben ein Exempel an dem Kerl stattuiert wurden.
Jetzt sitzt er bald ein, mit den quälenden Fragen, wie er Pitt und Jolie um ihre rechtmäßig zustehenden Finanzen bringen konnte.
Die armen Schauspieler und Regisserue (etc...) leiden so sehr an diesen Streamingportalen, dass sie gar nicht mehr das Geld besitzen mit ihrer vergoldeten Jacht durch die Südsee zu schippern! ... halt warte: Das haben sie ja doch!
Vielleicht sollte man sich mal Gedanken machen über die eklatante Verschwendung von Geld, aufgrund übertriebener Lohn, gehalt und Gagenzahlungen!

