WW_Eisenherz
Anwärter/in
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olgende Intersannte News las ich grade bei Krawall.de:
Nun am kommenden Sonntag können zumindest die Niedersachsen somit auch über dieses Thema mal gezielt abstimmen.
Auf das Ergebnis der Wahl bin ich mal gespannt
für alle die keine Lust haben den Test zu machen hier mal die Stellungen der einzelen Partein zu dem Thema:
These:
Das Land soll sich dafür einsetzen, dass der Vertrieb von extrem gewalthaltigen Computerspielen ("Killerspiele") verboten wird.
SPD
Stellungnahme der Partei: stimmt nicht zu
Kommentar der Partei:
Es scheint eine Versachlichung der Diskussion erforderlich: Bereits seit den 1970er Jahren besteht ein strafbewehrtes Verbot von Gewaltdarstellungen in § 131 StGB, das insbesondere die Verbreitung von Darstellungen grausamer oder unmenschlicher Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder seit 2004 auch "menschenähnliche Wesen" unter besonderen Voraussetzungen generell untersagt. Das Strafverbot gilt uneingeschränkt auch für Computerspiele. Dies zeigt nicht zuletzt auch die Praxis der Strafverfolgung. So wurde insbesondere das Gewalt-Computerspiel "Manhunt" (Playstation2) vom Amtsgericht München durch Beschluss vom 19.07.2004 (Aktenzeichen 853 Gs 261/04) gerade wegen Verstoßes gegen § 131 StGB beschlagnahmt.
CDU
Stellungnahme der Partei: stimmt zu
Kommentar der Partei:
Wo es der Schutz junger Menschen erfordert, werden wir das Schüren von Gewaltphantasien unterbinden. Brutale, Gewalt verherrlichende und pornographische, jugendgefährdende Darstellungen sind für uns kein Ausweis von Freiheit, sondern von Verantwortungslosigkeit. Die massive Gewaltanwendung in Computer- und Videospielen als solche kann die Aggressivität unserer Kinder fördern und ihnen schaden. Deshalb fordern wir, dass das strafrechtliche Verbot auch auf solche Video- und Computerspiele ausgedehnt wird.
FDP
Stellungnahme der Partei: stimmt nicht zu
Kommentar der Partei:
Verbote helfen bei den so genannten Killerspielen nichts. Denn erstens gilt: "Wer sie haben möchte, bekommt sie auch." Außerdem stellt man damit alle Spieler unter einen absurden Generalverdacht. Um der wachsenden Gewaltbereitschaft von Jungendlichen entgegenzutreten, nützt ein Verbot ebenfalls nicht. Eine Tabuisierung verschließt die Augen vor den wahren Problemen mancher junger Menschen, die oft ganz woanders liegen.
Bündnis 90 / Die Grünen
Stellungnahme der Partei: stimmt nicht zu
Kommentar der Partei:
Populistische und kaum realisierbare Verbotsforderungen sogenannter Killerspiele sind kontraproduktiv. Wir fordern stattdessen die Kontrolle der Softwareprodukte zu reformieren. Notwendig ist das Errichten europaweiter und unabhängiger Kontrollorgane, die über eine mögliche Jugendgefährdung entscheiden dürfen.
Die Linke
Stellungnahme der Partei: stimmt nicht zu
Kommentar der Partei:
Die bestehenden Gesetze und Altersfreigaben sind ausreichend und müssen konsequent angewandt und überprüft werden. Verbote greifen in die künstlerische Freiheit der Hersteller ein. Wie auch bei Filmen sind Eltern für den Konsum bei Computerspielen mitverantwortlich. Medienerziehung kann durch die Eltern und Schule gewährleistet werden.[url]
Nun am kommenden Sonntag können zumindest die Niedersachsen somit auch über dieses Thema mal gezielt abstimmen.
Auf das Ergebnis der Wahl bin ich mal gespannt
für alle die keine Lust haben den Test zu machen hier mal die Stellungen der einzelen Partein zu dem Thema:
These:
Das Land soll sich dafür einsetzen, dass der Vertrieb von extrem gewalthaltigen Computerspielen ("Killerspiele") verboten wird.
SPD
Stellungnahme der Partei: stimmt nicht zu
Kommentar der Partei:
Es scheint eine Versachlichung der Diskussion erforderlich: Bereits seit den 1970er Jahren besteht ein strafbewehrtes Verbot von Gewaltdarstellungen in § 131 StGB, das insbesondere die Verbreitung von Darstellungen grausamer oder unmenschlicher Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder seit 2004 auch "menschenähnliche Wesen" unter besonderen Voraussetzungen generell untersagt. Das Strafverbot gilt uneingeschränkt auch für Computerspiele. Dies zeigt nicht zuletzt auch die Praxis der Strafverfolgung. So wurde insbesondere das Gewalt-Computerspiel "Manhunt" (Playstation2) vom Amtsgericht München durch Beschluss vom 19.07.2004 (Aktenzeichen 853 Gs 261/04) gerade wegen Verstoßes gegen § 131 StGB beschlagnahmt.
CDU
Stellungnahme der Partei: stimmt zu
Kommentar der Partei:
Wo es der Schutz junger Menschen erfordert, werden wir das Schüren von Gewaltphantasien unterbinden. Brutale, Gewalt verherrlichende und pornographische, jugendgefährdende Darstellungen sind für uns kein Ausweis von Freiheit, sondern von Verantwortungslosigkeit. Die massive Gewaltanwendung in Computer- und Videospielen als solche kann die Aggressivität unserer Kinder fördern und ihnen schaden. Deshalb fordern wir, dass das strafrechtliche Verbot auch auf solche Video- und Computerspiele ausgedehnt wird.
FDP
Stellungnahme der Partei: stimmt nicht zu
Kommentar der Partei:
Verbote helfen bei den so genannten Killerspielen nichts. Denn erstens gilt: "Wer sie haben möchte, bekommt sie auch." Außerdem stellt man damit alle Spieler unter einen absurden Generalverdacht. Um der wachsenden Gewaltbereitschaft von Jungendlichen entgegenzutreten, nützt ein Verbot ebenfalls nicht. Eine Tabuisierung verschließt die Augen vor den wahren Problemen mancher junger Menschen, die oft ganz woanders liegen.
Bündnis 90 / Die Grünen
Stellungnahme der Partei: stimmt nicht zu
Kommentar der Partei:
Populistische und kaum realisierbare Verbotsforderungen sogenannter Killerspiele sind kontraproduktiv. Wir fordern stattdessen die Kontrolle der Softwareprodukte zu reformieren. Notwendig ist das Errichten europaweiter und unabhängiger Kontrollorgane, die über eine mögliche Jugendgefährdung entscheiden dürfen.
Die Linke
Stellungnahme der Partei: stimmt nicht zu
Kommentar der Partei:
Die bestehenden Gesetze und Altersfreigaben sind ausreichend und müssen konsequent angewandt und überprüft werden. Verbote greifen in die künstlerische Freiheit der Hersteller ein. Wie auch bei Filmen sind Eltern für den Konsum bei Computerspielen mitverantwortlich. Medienerziehung kann durch die Eltern und Schule gewährleistet werden.[url]