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    Eine kleine Änderung hat es im Bereich Forenregeln unter Abschnitt 2 gegeben, wo wir nun explizit darauf verweisen, dass Forenkommentare in unserer Heftrubrik Leserbriefe landen können.

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Ist Strafgesetz §131 rechtswidrig ?

anticensor

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Ist Strafgesetz §131 rechtswidrig ?

Mein Tip!

Laut die Internetseite http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24620/1.html
ist neues Strafgesetz §131 nach Ansicht von Rechtsanwalt rechtswidrig.

:top:

Spiel ruhig weiterzocken und ruhig Tee trinken.....cool....
 
AW: Ist Strafgesetz §131 rechtswidrig ?

anticensor am 12.02.2007 18:22 schrieb:
Mein Tip!

Laut die Internetseite http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24620/1.html
ist neues Strafgesetz §131 nach Ansicht von Rechtsanwalt rechtswidrig.

:top:

Spiel ruhig weiterzocken und ruhig Tee trinken.....cool....

Die Meinung des Rechtsanwalts entspricht der meinigen, insbesondere bezüglich "grausam", welche ich hier: http://www.pcgames.de/?menu=0901&s=thread&bid=621&tid=5467119&x=78 geäußert habe. Da könnte es auch weitergehen, sonst wird es glaube ich unübersichtlich.
*Zu den göttlichen Mods schiel*
 
AW: Ist Strafgesetz §131 rechtswidrig ?

archwizard80 am 12.02.2007 18:44 schrieb:
anticensor am 12.02.2007 18:22 schrieb:
Mein Tip!

Laut die Internetseite http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24620/1.html
ist neues Strafgesetz §131 nach Ansicht von Rechtsanwalt rechtswidrig.

:top:

Spiel ruhig weiterzocken und ruhig Tee trinken.....cool....

Die Meinung des Rechtsanwalts entspricht der meinigen, insbesondere bezüglich "grausam", welche ich hier: http://www.pcgames.de/?menu=0901&s=thread&bid=621&tid=5467119&x=78 geäußert habe. Da könnte es auch weitergehen, sonst wird es glaube ich unübersichtlich.
*Zu den göttlichen Mods schiel*
Naja man nehme 5 Juristen und hat 10 Antworten....
 
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