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Indizierter Vorgänger zu Dying Light 2 kann in ganz Europa nicht gekauft werden

Daniel Link

Redakteur
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Zum Artikel: Indizierter Vorgänger zu Dying Light 2 kann in ganz Europa nicht gekauft werden
 
"Indizierter Vorgänger zu Dying Light 2"

Welches Spiel kann da nur gemeint sein?:B

Diese herrlich bekloppten Auswüchse des deutschen Rechtssystems sind fast wie bei Harry Potter: "Der, dessen Name nicht genannt werden darf."
Wann hört unser Land endlich auf, Erwachsene im Namen des Jugendschutzes zu bevormunden? Na gut, ist immerhin deutlich besser geworden in den letzten Jahren.
 
Man könnte in einen solchen Text auch reinschreiben, WARUM das Spiel denn indiziert wurde.

Außerdem interessant, wieso eure direkte Konkurrenz nicht nur den Spielnamen erwähnt, sondern sogar einen Test mit Wertung online hat, wenn das doch so verboten ist ...
 
Begründung zur Indizierung:
" [..] eine verrohende Wirkung auf Kinder und Jugendliche könne nicht ausgeschlossen werden."

Es ist indiziert, nicht beschlagnahmt (also Liste A). Man kann es erwähnen, so lange es dabei nicht beworben wird.

*Edit* Wir hatten sogar einen Test - Die Tests entstanden vor der Blitzindizierung:

Sichtweise der Prüfungsgremien ändern sich zudem über die Jahre. Vermutlich hätte Dying Light heute gute Chancen bei einer Neuprüfung USK18 zu bekommen, wie Dead Island letztens.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man könnte in einen solchen Text auch reinschreiben, WARUM das Spiel denn indiziert wurde.
Das wurde damals im Eilverfahren indiziert
und das was Zam sagt^^


Außerdem interessant, wieso eure direkte Konkurrenz nicht nur den Spielnamen erwähnt, sondern sogar einen Test mit Wertung online hat, wenn das doch so verboten ist ...

Aber tatsächlich haben wir einen Test zu dem Spiel:

Das Problem ist ja immer, dass etwas als Werbung angesehen werden könnte, daher sind wir nach wie vor sehr vorsichtig bei dem Thema
 
Die Switch-Version hat ja sogar USK 18 bekommen

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Das wurde damals im Eilverfahren indiziert
..
Es ging mir nicht um die Info an sich, sondern , daß ich eine solche Information im Artikel erwartet hätte a/ka vermisse.
Aber tatsächlich haben wir einen Test zu dem Spiel:
... dann könnt ihr doch auch den Titel des Spiels nennen, oder nicht?
Das Problem ist ja immer, dass etwas als Werbung angesehen werden könnte, daher sind wir nach wie vor sehr vorsichtig bei dem Thema
Hm ... in JuschG §15 steht nur was von geschäftlicher Werbung, was ich als Laie nur dann für zutreffend halten würde, wenn man das Spiel bei pcgames.de in einen Warenkorb packen und kaufen könnte.
(Quelle)
 
... dann könnt ihr doch auch den Titel des Spiels nennen, oder nicht?

Seit jeher unklar, deswegen geht schon seit Jahren da jeder anders mit vor, im Zweifelsfall wird der Name nicht erwähnt, und hier ist wohl "im Zweifelsfall", und eine rechtssichere Prüfung macht wohl keiner wegen einer News, und das generell zu klären hat wohl auch nur jeder eingeschränkt Lust in einer Zeit, wo das Problem eher immer weniger vorkommt.
 
Die Switch-Version hat ja sogar USK 18 bekommen

hm, ich vermute, das war eher wunschdenken oder die einstufung bezieht sich auf irgendeinen trailer.
andernfalls würde die ganze nummer ja gar keinen sinn machen.

ohnehin skurril: der euro- bzw pal-region-eshop ist in deutschland "registriert", was ich btw zum ersten mal höre, und unterliegt deshalb insgesamt den regeln des dt. jugendschutzes? es müsste doch vorher schon mal fälle gegeben haben, wo das zu problemen führt? :O
 
Die Deutschland-Registrierung vom e-Shop liegt vermutlich daran dass der Sitz von NoE (Nintendo of Europe) hier liegt in Frankfurt/Main und zuvor Großostheim
 
Es ging mir nicht um die Info an sich, sondern , daß ich eine solche Information im Artikel erwartet hätte a/ka vermisse.
Ich glaube nicht, dass da soviel dahinter steht. Ich stelle mir das in der Prüfstelle so vor: Das Spiel kommt auf, erschreckte Gesichter, von Leuten, die bestenfalls Echtzeitstrategie-Titel spielen, sind total entrüstet und drücken auf einen roten Knopf, weil Gewalt ist ganz schlimm.
Das Problem ist ja, dass das Verfahren relativ undurchsichtig ist.

Das wird vermutlich im sogenannten 3er-Gremium entschieden worden sein, wer genau da drin saß, weiß man aber nicht. Ich persönlich denke, dass ist auch gut so. Irgendwo sind nämlich immer radikale Idioten, die dann die Personen angehen würde, weil ihnen eine Entscheidung missfällt.
 
Ich glaube nicht, dass da soviel dahinter steht. Ich stelle mir das in der Prüfstelle so vor: Das Spiel kommt auf, erschreckte Gesichter, von Leuten, die bestenfalls Echtzeitstrategie-Titel spielen, sind total entrüstet und drücken auf einen roten Knopf, weil Gewalt ist ganz schlimm.

das ist jetzt aber schon arg populistisch.

Das wird vermutlich im sogenannten 3er-Gremium entschieden worden sein, wer genau da drin saß, weiß man aber nicht. Ich persönlich denke, dass ist auch gut so. Irgendwo sind nämlich immer radikale Idioten, die dann die Personen angehen würde, weil ihnen eine Entscheidung missfällt.

dying light wurde wegen großer relevanz "blitzindiziert" vom 3er gremium. bestätigt wurde das kurz darauf vom 12er gremium. mit menschen-ähnlichen "zombies" hat der jugendschutz hierzulande offenbar immer noch so seine probleme. wie man das jetzt findet, ist ein anderes thema.
 
Ich glaube nicht, dass da soviel dahinter steht. Ich stelle mir das in der Prüfstelle so vor: Das Spiel kommt auf, erschreckte Gesichter, von Leuten, die bestenfalls Echtzeitstrategie-Titel spielen, sind total entrüstet und drücken auf einen roten Knopf, weil Gewalt ist ganz schlimm.
Das Problem ist ja, dass das Verfahren relativ undurchsichtig ist.
Wir scheinen aneinander vorbeizureden:
Mein Kritikpunkt ist die Qualität des PC Games News Artikels.

Bei einer News darüber, DASS Spiel X indiziert/whatever wurde, gehört meines Erachtens auch die Information dazu, WARUM.
Das wäre ja schon mit einem "... wegen Gewaltdarstellungen nach Paragraph schlagmichtot JuschG ... " erledigt gewesen.

Gerade bei Computerspielen hätten ja auch problemlos Bazo-Zombies dabei sein und deren Symbole entscheidend sein können.
 

Das Dreiergremium ordnete im Wege der Vorläufigen Anordnung die Eil-Indizierung des
Xbox One- und Playstation 4 Spiels „Dying Light“ (US-Version) an, in dem menschen-
ähnliche Wesen (Zombies) bekämpft werden müssen. Der Spielinhalt wurde aufgrund der
detaillierten Gewaltdarstellungen als verrohend eingestuft. Das Zwölfergremium bestä-
tigte in seiner März-Sitzung die Indizierung.

Dachte immer es wär wegen den kinder zombies aber ist "nur" wegen gewalt gewesen wie bei dead island damals

Ich glaube nicht, dass da soviel dahinter steht. Ich stelle mir das in der Prüfstelle so vor: Das Spiel kommt auf, erschreckte Gesichter, von Leuten, die bestenfalls Echtzeitstrategie-Titel spielen, sind total entrüstet und drücken auf einen roten Knopf, weil Gewalt ist ganz schlimm.

So unrecht bei BJPS haste nicht :B wenn ich da an den Bericht über die BJPS denke als damals plötzlich auch Videospiele testen müssen. Die FSK/USK ist da schon moderner würde ich sagen - da gabs mal einen Bericht von Computec drüber

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das ist jetzt aber schon arg populistisch.
Das war auch nicht so wirklich ernst gemeint ;) Nur meiner persönlichen Fantasie entlehnt:B
Bei einer News darüber, DASS Spiel X indiziert/whatever wurde, gehört meines Erachtens auch die Information dazu, WARUM.
Das wäre ja schon mit einem "... wegen Gewaltdarstellungen nach Paragraph schlagmichtot JuschG ... " erledigt gewesen.
ah ok^^ Aber der Grund liegt ja am Ende da, dass das Gremium gesagt hat, es ist zu gewalttätig.
Warum das nicht im Artikel erscheint, ist der Grund, dass es sich bei unseren News vornehmlich um Meldungen handelt und nicht um Berichte. Das heißt wir geben weiter, was wir erfahren. Wenn ein Redakteur mehr macht, dann ist das sein eigener Wille und auch eine Zeitfrage. Auf das Beispiel hier bezogen ist die Suche nach Paragrafen mitunter schon sehr zeitintensiv, vor allem weil diese ein krasses Gegenchecken erfordern, um keinen Mist zu erzählen.

Aber ja, ich verstehe deinen Wunsch :top:
 
Warum das nicht im Artikel erscheint, ist der Grund, dass es sich bei unseren News vornehmlich um Meldungen handelt und nicht um Berichte.
(..)
Wenn ein Redakteur mehr macht, dann ist das sein eigener Wille und auch eine Zeitfrage. Auf das Beispiel hier bezogen ist die Suche nach Paragrafen mitunter schon sehr zeitintensiv, vor allem weil diese ein krasses Gegenchecken erfordern, um keinen Mist zu erzählen.

Aber ja, ich verstehe deinen Wunsch :top:

Ich wollt hier erst was längeres schreiben, aber dann dachte ich mir: "Schau, das ganze Elend des Online-Journalismus in einem Absatz!"

Und nein, das ist nicht spezifisch auf diese News, den Autor oder die PCGames gemünzt, wirklich nur symptomatisch für die Branche und die Realitäten dort.. seufz!

Zu Dying Light: ich war auch immer der Meinung dass der letzte Kicker halt damals war dass es auch noch baby/kleinkindartige Zombies gibt, die vom Spieler entsprechend "behandelt" worden sind... aber dafür müsste man sich wohl das Gutachten vorlegen lassen sofern überhaupt möglich.
 
Das Problem ist ja immer, dass etwas als Werbung angesehen werden könnte, daher sind wir nach wie vor sehr vorsichtig bei dem Thema
Zumal euer System das dann vermutlich gnadenlos selbstständig mit einen Werbeangebot versucht zu verlinken.
Da dürfte dann der Vorsatz zur Werbung auch schwer zu dementieren sein. ?
 
Zumal euer System das dann vermutlich gnadenlos selbstständig mit einen Werbeangebot versucht zu verlinken.
Da dürfte dann der Vorsatz zur Werbung auch schwer zu dementieren sein. ?
Da es nicht "unser System" ist, sondern eine Partner-Integration wie bei 99% der Webseiten da draußen, und die Vermarkter in der Regel wissen, dass indiziertes nichts in den Anzeigen zu suchen hat: Nö, würde nicht passieren.
 
Da es nicht "unser System" ist, sondern eine Partner-Integration wie bei 99% der Webseiten da draußen, und die Vermarkter in der Regel wissen, dass indiziertes nichts in den Anzeigen zu suchen hat: Nö, würde nicht passieren.
Ich dachte nur, weil das ja schon häufiger in der Vergangenheit "Amok gelaufen ist" aka komische Sachen gemacht hat wenn ich da an einige Amazonlinks denke.
Wer dafür letztendlich den Hut auf hat und ob es woanders ähnliches gibt, ist uns Konsumenten total Wumpe?
 
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