Falsch. Mit dem Kauf des Spiels bekommst Du nicht ein Spiel, sondern die Lizenz das Spiel zu spielen. Dir als Kunde gehört nicht ein einziges Bit des Spiels. Der Publisher behält sich das Recht vor, den Umfang des von Dir lizensierten Spiels auch nachträglich zu verändern wie er es will. Die könnten GTA IV auch in einen Regenbogeneinhorn-Simulator umbauen, wenn sie wollen würden. Schonmal ein einziges EULA gelesen? Das heisst End User LICENSE Agreement.
Das ist alles falsch was du schreibst aber wirklich komplett von a bis z.
Das verstößt gegen sämtliche deutschen und europäischen Gesetze! Wir sind hier nicht in den USA, wir haben gänzlich andere, eigene Gesetze.
Durch den Kauf einer Sache wird genau diese Kopie Eigentum des Käufers. Der kann damit machen was er will. Der Hersteller hat KEINERLEI Mitspracherecht mehr. Dazu gibt es durchaus auch Gerichtsurteile, weil gerade amerikanische Firmen da manchmal ihre Schwierigkeiten haben das Recht hierzulande zu akzeptieren.
Zum Thema EULA, das ist ein amerikanischer Lizenztext der hierzulande genau Null rechtliche Relevanz hat. Zum einen heißt das Gegenstück hier AGB und zum anderen muss sie vor dem Kauf vorgelegt werden (und nicht z.B. erst bei der Installation). Als weiterer Punkt anzumerken ist, das nicht der Hersteller sondern der Händler dein Vertragspartner ist. Du schließt also einen Vertrag mit dem Händler und es ist tatsächlich dessen AGB die gilt und eben nicht die des Herstellers.
Des weiteren kann in der AGB stehen was will, Teile die gegen das Recht verstoßen sind automatisch ungültig. Wenn z.B. drin steht es wird nur eine "lebenslange Lizenz" vergeben dann ist das ungültig, weil im BGB eben steht, dass das Eigentum übertragen wird.
Und damit keine Missverständnisse aufkommen, Eigentum und Urheberrecht sind zwei verschiedene Dinge. Komme mir also nicht mit "aber ich darf das Spiel doch nicht unendlich kopieren und dann verkaufen" - das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Genauso könntest du auch ein iPhone oder einen VW Golf nachbauen und dürftest das nicht verkaufen.
Ähm... wer sagt denn bitte daß ich das gut finde? Hab ich das geschrieben? Nein! Ich habe lediglich die rechtliche Situation erläutert. Was Du da reininterpretierst ist Deine/Eure Sache.
Nein hast du nicht, du hast Falschwissen verbreitet und genau eben nicht die rechtliche Situation.
Du kannst Steam Spiele z.B. nur nicht weiterverkaufen, weil es keine Möglichkeit gibt den Key von deinem Account auf einen anderen zu übertragen. Das Spiel ist dein Eigentum, der Steam-Service jedoch gehört Valve, die auf diese Art die europäischen Verbraucherrechte aushebeln können. Siehe das BGH Urteil in der Klage der Verbraucherzentrale gegen Valve.
Ich glaube in Frankreich will der dortige Verbraucherschutz deswegen auch jetzt noch mal gegen Valve klagen, damit dieser Mißstand endlich aufhört.