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God of War: Nostalgie pur - Demake zeigt Kratos auf der PS1

Ich finde sie haben die Essenz von God of War echt gut eingefangen. Auch, wenn ich die moderne Version gegenüber einem rundenbasierten RPG immer bevorzugen würde :-D
 
Ich finde sie haben die Essenz von God of War echt gut eingefangen. Auch, wenn ich die moderne Version gegenüber einem rundenbasierten RPG immer bevorzugen würde :-D
Ich finde Rundenbasiert auch nur in seltenen Fällen gut (bei Southpark z. B.)
Ich mag an den alten Systemen nicht, dass man quasi immer Schaden bekommen muss, weil man ja nicht ausweichen kann. Aber ein super cooles System mit den Demakes, habe das noch nie gesehen (zu meiner Schande) :B
 
... ich hätte gern einen God of War 1-3 Port für den PC! :X
 
... ich hätte gern einen God of War 1-3 Port für den PC! :X
Halte ich für sehr wahrscheinlich. Die Marke wird durch den 2018er-Port ja jetzt auch am PC bekannt, es gibt keinen finanziell sinnvollen Grund für Sony, die Uralt-Dinger noch Playstation-exklusiv zu halten, und Remaster, auf denen man aufbauen kann, existieren auch schon.
 
Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, so einen Trailer zu einer bekannten Marke bei youtube (inkl dort generierenden Einnahmen) zu veröffentlichen? Oder gar das Bloodborne-PS1-Demakes für Pc zu veröffentlichen, selbst falls es kostenlos wäre? In beiden News lese ich nichts darüber.
 
In beiden News lese ich nichts darüber.
Das dürfte sich um eine rechtliche Grauzone handeln. Prinzipiell sind Computerspiele als Werk geschützt, ich bin mir aber nicht sicher, ob es Spezifikationen gibt, was genau geschützt ist. Der Code auf jeden Fall, die Story vielleicht. Vermutlich wird es sich aber um ein bearbeitets Werk handeln, wobei sowohl der Ersteller des Videos (oder des Demakes) und der originale Urheber beide zu Urhebern werden. Also müsste man eigentlich das Einverständnis des Rechteinhabers (zumeist der Publisher) einholen. Hier ist die Frage nach dem Kontakt und ob man eine Antwort bekommt, schwierig. Aber im künstlerisch-kommerziellen Bereich ist es letztlich immer eine Frage, ob der Rechteinhaber klagt, denn wo kein Kläger...
Das ist das gleiche wie bei Mods: Es wird im Sinne des positiven Images und der positiven Wirkung auf die Marke / das Spiel geduldet, aber theoretisch kann man nichts tun, wenn Publisher xy klagt.
Das beträfe mindestens Urheberschutzgesetz §2, §3 und §23
 
Danke, genau sowas wünschte ich mir, wenn auch nur als kl. Kasten daneben, in solchen Artikeln um darauf einzugehn und zu erinnern. Bzw. könnte man als Recherche dort auch nachhaken.
 
Nur weil niemand klagt, heisst das nicht, dass mans machen darf.
Das heißt nicht, dass man es darf. Deswegen schreibe ich, dass man bei einer Klage verloren hat. Aber es wird gemacht und von den Publishern hingenommen. Ich sage nur: Wenn niemand klagt, dann wird man auch keine Konsequenzen haben. Das ist ja nicht nur Theorie, sondern wie es in der Praxis gehandhabt wird.
 
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