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    Vielen Dank

GEZ? Muss ich bezahlen?

sandman2003

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Sers,

die GEZ will son Wisch ausgefüllt zurückhaben.

hier steht was von "mein einkommen übersteigt niicht den einfachen solzialhilferegelsatz für haushaltsangehörige"

also ich lebe noch bie meinen eltern und verdiene netto ca 475 euro im monat in der ausbildung.

habe keinen fernseher.. nur nen pc

gruß
 
Hi,

soweit ich weiß liegt dein Netto-Einkommen über dem Regelsteuersatz. Der müsste aber eigentlich dabei stehe (iwas mit 2xx € glaube ich gelesen zu haben).

Da Du einen PC besitzt (verstehe einer diese Logik) musst Du ihn anmelden, auch wenn Du nichtmal einen Internetanschluß hast. Oder wurde dieses Gesetz mittlerweile gekippt ?

Bei beiden Themen würde ich nochmal Googeln..da wirst Du mit Sicherheit eine antwort drauf finden.
 
hmmm naja
ich will´s mal so fragen
bist du sicher das du einen PC hast und der nicht deinen Eltern gehört? *räusper*
 
hmmm naja
ich will´s mal so fragen
bist du sicher das du einen PC hast und der nicht deinen Eltern gehört? *räusper*
Das ist natürlich auch eine Möglichkeit. Da ist es auch egal wieviel man verdient ;)

Aber das ist natürlich auch eine Einstellungssache. Wenn man nicht zahlen möchte, gibt es genug Möglichkeiten dafür.
 
Nur für den PC und das Radio zahlt man gerade mal 5 Euro irgendwas.
Erst bei nem TV-Gerät wirds mit 17 Euro etwas teurer.
 
hab jetzt nen autoradio angeben.. hab ja wirklich kein tv... sollen se halt, dass ich soviel radio höre die 5,78 abziehen.. pff lächerlich

was soll den heißén:

ich melde XX an..

AB und dann datum..

wird das dann auch rückwirkend abgebucht oder wie?

hab ja schon immer nen pc gehabt :-D

hab jetzt nur radio genommen
 
Sie können Gebühren bis zu 4 Jahre rückwirkend einziehen, danach ist es verjährt.

Ob du nur Radio, nur PC oder Radio und PC angibst ist egal. Kostet dich immer 5 Euro. Erst wenn ein TV dazukommt musst du 17 Euro zahlen.
 
ok
also mach ich ab 1/2010 dann neuartiges rundfunkgerät und halt nen autoradio und kostet mich dann 5 euro..

naja^^
 
Da Du einen PC besitzt (verstehe einer diese Logik) musst Du ihn anmelden, auch wenn Du nichtmal einen Internetanschluß hast. Oder wurde dieses Gesetz mittlerweile gekippt ?
Jemand meinte mal: "Dann geh ich jetzt mal Kindergeld beantragen. Ich habe zwar keine Kinder, aber das Gerät dazu ist vorhanden." :-D

bei den Zetteln füllst du am besten immer den aktuellen Monat aus, du hast das Autoradio/TV o.ä. z.B. seit 01/2010. Sonst musst du nachbezahlen. Und die sind eh froh, wenn die ihr Geld haben, da stellen die auch keine Nachforschungen an (wie auch).
 
hab ich mir auch so gedacht..

naja da fällt mir nur eins ein


EPIC FAIL
 
ich habe meine geräte auf eigene initiative angemeldet

1. um dem katz und maus spiel aus dem weg zu gehn
2. damit nicht irgendein "mitarbeiter" von denen ne fette provision kassiert, wenn er mich zum zahlen bringt
 
Ich zahle keine GEZ mehr.
Ich seh es einfach nichte in, für die vage Möglichkeit ich könnte es nutzen, zu zahlen. Hallo?! TV schau ich eh höchstes mit dem PC Formel 1 oder mal Eurosport aber 95% is der Fernseher aus.
Und nur weil ich dann online auf die Öffentlich-Rechtlichen zugreifen KÖNNTE, soll ich zahlen?
Die haben sie doch nicht mehr alle.
 
Ich zahle keine GEZ mehr.
Ich seh es einfach nichte in, für die vage Möglichkeit ich könnte es nutzen, zu zahlen. Hallo?! TV schau ich eh höchstes mit dem PC Formel 1 oder mal Eurosport aber 95% is der Fernseher aus.
Und nur weil ich dann online auf die Öffentlich-Rechtlichen zugreifen KÖNNTE, soll ich zahlen?
Die haben sie doch nicht mehr alle.
Du hörst kein Radio oder Autoradio?

Afaik bekommen auch die Privaten Anteile von den GEZ Beiträgen.
Wenn man mal von der Undurchsichtigkeit und den mafiösen Strukturen ;) der GEZ absieht,
find ich es wichtig, daß es auch relativ unabhängige Medien und Berichterstattung gibt.
Vergleich doch mal die Tagesschau oder heute mit den Nachrichtensendungen der privaten TV-Sender.

Ohne die GEZ gäbe es imo auch nicht diese Auswahl an Regionalprogramme, die dich vielleicht
nicht interessieren, aber halt genug andere.
 
@Sandmann;
zahlen denn deine Eltern Rundfunkgebühren?
HIER steht zB
(ist allerdings von 2007)




Wir haben neben unserem Radio und Fernsehgerät noch einen PC mit Internetzugang. Um wie viel erhöhen sich in diesem Fall für uns die monatlichen Rundfunkgebühren ab 1. Januar 2007?
In diesem Fall ändert sich nichts, da der PC hier als gebührenfreies Zweitgerät gilt.
oder hast du eine eigene Telefonleitung die auf dich angemeldet ist?
 
@Sandmann;
zahlen denn deine Eltern Rundfunkgebühren?
HIER steht zB
(ist allerdings von 2007)





Wir haben neben unserem Radio und Fernsehgerät noch einen PC mit Internetzugang. Um wie viel erhöhen sich in diesem Fall für uns die monatlichen Rundfunkgebühren ab 1. Januar 2007?
In diesem Fall ändert sich nichts, da der PC hier als gebührenfreies Zweitgerät gilt.
oder hast du eine eigene Telefonleitung die auf dich angemeldet ist?
Aber Sandmann hat doch GAR nichts angemeldet zur Zeit - das Zitat passt also nicht ^^


Und falls er bei den Eltern wohnt gilt die FAQ 7:

"Wohnt der ... Auszubildende ... bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter ... 287 Euro, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig."

D.h. mehr als 287€ => Anmeldepflicht. Diese 287€ sind auch der von Sandmann genannte "einfache Sozialhilferegelsatz"
 
Aber Sandmann hat doch GAR nichts angemeldet zur Zeit - das Zitat passt also nicht ^^

Und falls er bei den Eltern wohnt gilt die FAQ 7:

"Wohnt der ... Auszubildende ... bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter ... 287 Euro, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig."

D.h. mehr als 287€ => Anmeldepflicht. Diese 287€ sind auch der von Sandmann genannte "einfache Sozialhilferegelsatz"
:-o
"habe keinen fernseher.. nur nen pc"

habe seine Frage jetzt so verstanden ob er für seinen Rechner nun zahlen/angeben muss oder nicht =)
 
Aber Sandmann hat doch GAR nichts angemeldet zur Zeit - das Zitat passt also nicht ^^

Und falls er bei den Eltern wohnt gilt die FAQ 7:

"Wohnt der ... Auszubildende ... bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter ... 287 Euro, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig."

D.h. mehr als 287€ => Anmeldepflicht. Diese 287€ sind auch der von Sandmann genannte "einfache Sozialhilferegelsatz"
:-o
"habe keinen fernseher.. nur nen pc"

habe seine Frage jetzt so verstanden ob er für seinen Rechner nun zahlen/angeben muss oder nicht =)
du hattest aber ne FAQ zitiert, die sich darauf bezieht., dass man GEZ zahlt und wissen will, ob man für nen PC / Internet / Radio zusätzöcih was zahlen muss ;)

"Wir haben neben unserem Radio und Fernsehgerät noch einen PC mit Internetzugang"

und Sandman hat wie ich es versthe im Moment GAR nix angemdeltet ^^


und ob er noch bei seinen Eltern wohnt, wissen wir auch immer noch nicht
 
und ob er noch bei seinen Eltern wohnt, wissen wir auch immer noch nicht
doch :P

also ich lebe noch bie meinen eltern und verdiene netto ca 475 euro im monat in der ausbildung.
habe keinen fernseher.. nur nen pc
gruß




und Sandman hat wie ich es versthe im Moment GAR nix angemdeltet ^^
richtig, aber vieleicht seine Eltern, was wiederum bedeuten würde das er ja nix zahlen bräuchte WENN die Gesetze überhaupt noch so sind wie 2007 (daher habe ich das Datum so rausgestellt)

=)
 
und Sandman hat wie ich es versthe im Moment GAR nix angemdeltet ^^
richtig, aber vieleicht seine Eltern, was wiederum bedeuten würde das er ja nix zahlen bräuchte WENN die Gesetze überhaupt noch so sind wie 2007 (daher habe ich das Datum so rausgestellt)

=)
nein, das was du hervorgehoben hast gilt nur für ein ehepaar oder nen single - kinder wiederum sind nochmal anders geregelt, hab ich ja auch zitiert: wenn das kind bei den eltern wohnt und mehr als die 283€ selber verdient, muss es auch selber GEZ zahlen.
 
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