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For Honor: Spieler rufen zum Boykott auf, Ubisoft lenkt ein

da hilft echt nur noch /ignore.

Das ändert aber nix daran, dass du mit deiner in den Raum gestellten, forumlierten Klage und dem "Recht" im Hintergrund glaubst du könntest einem Entwickler vorschreiben wie Feature X in Spiel Y auszusehen hat. Und selbst wenn das Ding bei dir nach der Installation zu 100% crashed, kannst du dir im besten Fall einen refund erstreiten.
 
Das ändert aber nix daran, dass du mit deiner in den Raum gestellten, forumlierten Klage und dem "Recht" im Hintergrund glaubst du könntest einem Entwickler vorschreiben wie Feature X in Spiel Y auszusehen hat.

wo soll ich das behauptet haben?
ich sprach vom recht auf ein "funktionierendes" spiel. und das hat nun einmal jeder käufer.
dass sich der begriff bei software nicht / schwerlich exakt definieren lässt, stimmt durchaus. da hat crysisheld vollkommen recht.
 
Zuletzt bearbeitet:
wo soll ich das behauptet haben?

Als defakto Antwort auf meine ursprüngliche Aussage. Aber wenn das eh nicht so gemeint war, und du nur Wortklauben wolltest, oder untermauern dass ein Kunde ein Recht darauf hat, dass die Software beim ihm startet (sofern sein System die Mindestvorraussetzungen erfüllt), hättest sie dir auch gleich Sparen können, weil das geht absolut an meinem Punkt vorbei.
 
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