Fanator-II-701
Spiele-Enthusiast/in
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Folteraussagen sollen genutzt werden dürfen......
Zwar nicht vor Gericht, wie der nette Herr einräumt, jedoch für weitere Ermittlungen.....
Was bleibt ist die Aussage, daß
1.)
rechtswidrig erlangte Erkenntnisse als Grundlage für "rechtmäßiges" Handeln genutzt werden dürfen sollen und
2.)
dies nur bei ausländischen Häftlingen der Fall sein soll. Was mir die Frage eröffnet, ob sich der Herr nur irreführend ausgedrückt hat und meinte:
"In anderen Ländern inhaftierte" oder ob er meinte "in Deutschland inhaftierte ausländische Mitbürger oder Touristen"....
Aber egal, wie die zweite Frage beantwortet werden kann, ist die Tatsache daß der stellvertretende Bundesanwalt derlei Dinge äußert, für mich durchaus ein Anzeichen von falschem Rechtsverständnis des Herrn Griesbaum. So jemand sollte innerhalb eines Rechtsstaates keinerlei hohe (eher gar keine) Funktion inne haben.
Angst vor Terror? Truppenabzug aus dem Ausland! Außenpolitische Neutralität und Stabilität! Keine weitere Unterstützung der amerikanischen Expansionsbestrebungen im Rahmen der NATO.
Ursachen bekämpfen --- nicht die Symptome!
n-tv.de schrieb:Bundesanwalt bricht Tabu
Unter Folter erzwungene Aussagen ausländischer Häftlinge sollten nach Ansicht des stellvertretenden Generalbundesanwalts Rainer Griesbaum in Einzelfällen für weitere Ermittlungen benutzt werden können.
http://www.n-tv.de/Auch_Aussagen_unter_Folter_Bundesanwalt_bricht_Tabu/240920080213/1028156.html
Zwar nicht vor Gericht, wie der nette Herr einräumt, jedoch für weitere Ermittlungen.....
Was bleibt ist die Aussage, daß
1.)
rechtswidrig erlangte Erkenntnisse als Grundlage für "rechtmäßiges" Handeln genutzt werden dürfen sollen und
2.)
dies nur bei ausländischen Häftlingen der Fall sein soll. Was mir die Frage eröffnet, ob sich der Herr nur irreführend ausgedrückt hat und meinte:
"In anderen Ländern inhaftierte" oder ob er meinte "in Deutschland inhaftierte ausländische Mitbürger oder Touristen"....
Aber egal, wie die zweite Frage beantwortet werden kann, ist die Tatsache daß der stellvertretende Bundesanwalt derlei Dinge äußert, für mich durchaus ein Anzeichen von falschem Rechtsverständnis des Herrn Griesbaum. So jemand sollte innerhalb eines Rechtsstaates keinerlei hohe (eher gar keine) Funktion inne haben.
Angst vor Terror? Truppenabzug aus dem Ausland! Außenpolitische Neutralität und Stabilität! Keine weitere Unterstützung der amerikanischen Expansionsbestrebungen im Rahmen der NATO.
Ursachen bekämpfen --- nicht die Symptome!