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Fall Böhmermann: Merkel läßt Strafverfolgung nach §103 zu - richtig oder falsch?

Worrel

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Fall Böhmermann: Merkel läßt Strafverfolgung nach §103 zu - richtig oder falsch?

Was bisher geschah

- harmloser extra3 Beitrag
- Erdogan regt sich auf
- Böhmermann macht einen Beitrag zum Thema, inkl. "Schmähkritik" (Abschrift) (Video in komplettem Zusammenhang in FK-TV)
- ZDF zensiert Beitrag
- Merkel gibt ungefragt ihre Meinung zum Thema ab
- Erdogan zeigt B. privat wegen Beleidigung an
- Erdogan will eine Sonderbehandlung nach §103, weil er als ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt wurde.
- Merkel sagt als entscheidende Stimme: "OK, bekommst du".


Was haltet ihr davon? Findet ihr die Entscheidung von (letztendlich) Merkel richtig?


Meine Meinung zum Thema

- Erdogan hat sich bei einem weitaus wichtigeren Thema mit "Was mischt ihr euch hier ein? das ist die Türkei, das ist unser Land, das geht euch nix an." (sinngemäß) geäußert - was gehen ihn Witze, die in einem anderen Land gemacht werden, an?
- Erdogan hat Satire zum Thema gemacht, als er den extra3 Beitrag verbieten wollte. Wenn man ein Thema auf den Tisch bringt, muß man auch mit Gegenstimmen rechnen. Wir sind hier schließlich nicht in der Türkei.

- Böhmermann hat ein Gedicht vorgetragen. Der Rahmen ist allerdings wichtig. Der Rahmen ist allerdings nicht "Das, was jetzt kommt, darf man nicht machen", sondern deutlich größer.
Es handelt sich um eine Art Nachhilfe Stunde in Meinungsfreiheit - siehe diesen zusammengekürzten Ablauf:

Vielleicht muss man da ganz kurz was erklären: Was die Kollegen von "Extra 3" da gemacht haben, also inhaltlich humorvoll mit dem umgegangen sind, was Sie da quasi politisch unten tun, Herr Erdogan - das ist in Deutschland, in Europa gedeckt von der Kunstfreiheit, von der Pressefreiheit, von der Meinungsfreiheit, [...] Artikel 5 unseres Grundgesetzes, unserer tollen Verfassung: Das darf man hier. Da können Sie nicht einfach sagen, die Bundesregierung soll die Satire zurückziehen oder das muss irgendwie gelöscht werden aus dem Internet. In Deutschland ist so was erlaubt, [...]

Böhmermann: Herr Erdogan, es gibt Fälle, wo man auch in Deutschland, in Mitteleuropa Sachen macht, die nicht erlaubt sind. Also: Es gibt Kunstfreiheit - Satire und Kunst und Spaß - das ist erlaubt. Und es gibt das andere, wie heißt es?

Kabelka: Schmähkritik.[...] Das kann bestraft werden. Und dann können auch Sachen gelöscht werden - aber erst hinterher, nicht vorher?

Kabelka: Erst hinterher.

Böhmermann: Das ist vielleicht ein bisschen kompliziert - vielleicht erklären wir es an einem praktischen Beispiel mal ganz kurz. Ich hab ein Gedicht, das heißt "Schmähkritik". [...]

Also, das Gedicht. Das, was jetzt kommt, das darf man nicht machen?

Kabelka: Darf man NICHT machen.

Böhmermann: Wenn das öffentlich aufgeführt wird, das würde in Deutschland verboten.

[Gedicht]

Böhmermann: [...] was könnte da jetzt passieren?

Kabelka: Unter Umständen nimmt man es aus der Mediathek! Das kann jetzt rausgeschnitten werden.

Böhmermann: Also, wenn die Türkei oder ihr Präsident da was dagegen hätte, müsste er sich erst mal 'nen Anwalt suchen. [...] Nehmen Sie sich 'nen Anwalt, sagen Sie, Sie haben da was im Fernsehen gesehen, was Ihnen nicht gefällt - Schmähkritik - und dann geht man erst mal vor ein Amtsgericht. Einstweilige Verfügung, Unterlassungserklärung. Dann wird wahrscheinlich die Sendung, die das gemacht hat oder der Sender wird dann sagen: Nö, das sehen wir anders, und dann geht man die Instanzen hoch, und irgendwann in drei, vier Jahren... Wichtig ist: Sie müssen dafür sorgen, dass es nicht im Internet landet. Ganz wichtig, dass die Ausschnitte nicht...

Kabelka: Aber das macht doch keiner!

Böhmermann: Das macht keiner, kann ich mir auch nicht vorstellen. [...]

Nochmal kurz zusammengefaßt:
Schau'n sie mal hier, Herr Erdogan: Das ist der Beitrag von extra3. Hier drüben, dieser Zaun markiert die Grenze der Meinungsfreiheit. Alles dazwischen darf man hier in Deutschland. So, und wenn man jetzt mal hier rübergeht (klettert über den Zaun), das was man hier finden würde, sähe dann etwa so aus:
[Gedicht]
Und das darf man in Deutschland nicht.


Das Gedicht selbst muß natürlich unter aller Kanone sein, denn sonst wäre es ja kein sinnvolles Beispiel in dieser Nachhilfe Stunde.

Btw: Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie sich Türken (außer Erdogan) davon beleidigt fühlen können. Es geht eindeutig nur und ausschließlich um Erdogan. :confused:


Die Folgen

Erdogan hat B. wg. Beleidigung angezeigt. Das Verfahren läuft.

Unabhängig davon gibt es den archaischen §103, der Staatsoberhäuptern eine zusätzliche Sonderbehandlung in Form einer höheren Strafe zugesteht.
Laut diesem Paragrafen kann die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen - oder eben auch nicht.

Beide Möglichkeiten sind vollkommen rechtens und Merkel würde durch eine Verweigerung der Ermächtigung kein Gesetz brechen oder die Grenzen zwischen den Gewalten aufweichen, wie mancherorts behauptet wird.

Mit der Ermächtigung hat sie hingegen letztendlich zugestimmt, daß Erdogan eine Sonderbehandlung verdient hat, weil er ein Staatsoberhaupt ist - sagt aber im nächsten Satz, daß sie diesen Paragraphen abschaffen will.

Wie kann man eine Entscheidung für die Sonderbehandlung treffen, wenn man diese für überflüssig hält?

Kann man das eigentlich auf irgendeine Weise begründen, die nicht eine Art Kuschen vor Erdogan beinhaltet?
 
Das Problem was ich sehe, daß sich Comedian bei Beleidigungen immer hinter dem Wort "Kunst" verstecken können. Ein einfacher Schachzug und man darf sich äußern wie man lustig ist. So ein riesengroßes *zensiert* Erdogan auch ist: Ein Staatsoberhaupt eines anderen Staates bzw. überhaupt Leute in der Öffentlichkeit in aller Öffentlichkeit als "pädophile Ziegenficker" u.s.w. zu betiteln geht imho viel zu weit. Egal wie man zum Thema Erdogan und Co. steht. Das darf auch nicht durch den Faktor Comedian und Meinungsfreiheit gedeckt werden. Das geht zu weit. Es muß auch für diese Leute Grenzen geben die man nicht überschreitet. Und Böhmermann hat diese Grenze deutlichst überschritten.

Das hat auch nichts mit Arschkriecherei zu tun sondern mit einem anständigen Umgangston. Bei allem Verständnis. Das hat nichts mit der konstruktiven und harten Kritik mit den Umgangsformen in der Türkei zu tun und sollte auch nicht dazu führen, diese in irgendeiner Form zu dulden oder Erdogan mit einer Aufnahme in die EU dafür noch zu adeln. Keine Frage. Hier muß man hart bleiben und auch gegensteuern. Aber bitte nicht auf Fäkalniveau hinabgleiten und andere beleidigen. Egal was für Typen sie sein mögen. Wieso auf das gleiche Niveau begeben ? Das halte ich für grundlegend falsch. Egal ob es unter der Rubrik Comedian läuft oder ohne jeglichen Humor dargestellt wird (wobei ich in dem Lied null Humor sehe).
 
Ich finde, so wie Herr B. Satire rüber bringt, oder rüber bringen will kann man sicherlich geteilter Meinung sein ob das noch Satire oder schon Beleidigung ist.

Allerdings sollte man doch unterscheiden zwischen einem Staatsoberhaupt und einem Diktator, auch wenn er scheinbar Demokratisch gewählt worden ist. Und Herr Erdokan fällt da in meinen Augen ganz klar unter die Rubrik Diktator.
In seinem eigenem Land hat er es ja nicht so mit der Pressefreiheit und allgemeiner Freiheit anders Denkender. Das er jetzt auch außerhalb seines Landes seine Diktatorischen Machtstrukturen durchsetzen kann ist ein Undingt.
Deutschland wird immer mehr zum Weichspüler und Arschkriecher Land das sich alles gefallen lässt.
 
Worrel schrieb:
Kann man das eigentlich auf irgendeine Weise begründen, die nicht eine Art Kuschen vor Erdogan beinhaltet?

ich denke ja.
mit rechtsstaatlichkeit und, du sagtest es bereit, dem prinzip der gewaltenteilung.
merkels bewertung der sache ("bewusst verletzend") in der ersten reaktion, war ein fehler, das sehe ich auch so.

aber das muss nichts mit ihrer jetzt erteilten entscheidung pro strafverfolgung zu tun haben, auch wenn es natürlich den eindruck hinterlässt.
bekanntlich ist es nicht das erste mal, auch nicht in der jüngeren vergangenheit, dass die justiz ein verfahren wegen dieses albernen § anstrengen darf.
damals hat das nur fast nie jemanden interessiert, weil die sache nicht so in der öffentlichkeit ausgetragen wurde, wie jetzt im fall böhmermann.
und das spricht imo dafür, dass so oder so eine pro-entscheidung ergangen wäre.

nicht, dass wir uns falsch verstehen: ich bin gegen einen prozess und erst recht gegen eine verurteilung.
der vorteil des zusätzlichen prozesses nach $ 103 stgb ist (/kann sein), dass erdowahn von der dt. justiz gezeigt bekommt, wie ein rechtsstaat zu funktionieren hat.
zur not muss die sache eben durch alle instanzen gehen. und die dt. richter sind in der mehrzahl nicht doof, schon gar nicht beim bverfg.
vielleicht sprechen sie der türkei auch gleich rundweg jede rechtsstaatlichkeit ab.
denn nur dann wäre - das ist meine meinung- ein verfahren weg der besagten vorschrift überhaupt möglich.

mir ist natürlich bewusst, dass man vieles davon auch anders sehen kann.
insbesondere die tatsache, dass merkel im gleichen atemzug die abschaffung von § 103 stgb in die wege leiten will, erscheint vor dem hintergund ihrer entscheidung nicht wirklich logisch.
nur zu einem einfachen: war falsch oder war richtig, kann ich mich nicht durchringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Batze, wie gesagt bitte Trennen zwischen Buckelei zu Erdogan und dem Thema Beleidigung. Imho sollte man weiterhin Erdogan 0 Zugeständnisse machen. Aber das Thema Böhmermann läuft davon separat. Der hat sich selbst mit seinem unmöglichen Auftritt in diese Lage lanciert.
 
Unabhängig davon gibt es den archaischen §103, der Staatsoberhäuptern eine zusätzliche Sonderbehandlung in Form einer höheren Strafe zugesteht.
Laut diesem Paragrafen kann die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen - oder eben auch nicht.

In dem Paragraph steht nichts davon, dass eine Strafverfolgung auf Basis dieses Paragraphen eine Zustimmung der Bundesregierung bedarf.
https://dejure.org/gesetze/StGB/103.html
Es ist bei allen im Strafgesetzbuch aufgeführten Delikten alleinige Entscheidung der Staatsanwaltschaften und der Justiz ob Anklage erhoben wird oder nicht.
Es war von Anfang an ein Fehler, dass sich die Politik da eingemischt hat.
Die Justiz ist unabhängig und das sollte bitte auch so bleiben.
Den Paragraphen abschaffen zu wollen ist Merkels gutes Recht als Teil des gesetzgebenden Organs.
Aber solange der Paragraph ein gültiges deutsches Gesetz ist, ist die Justiz verpflichtet entsprechenden Anzeigen nachzugehen.
Ob es dann am Ende zu einer Anklage kommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.
 
Das Problem was ich sehe, daß sich Comedian bei Beleidigungen immer hinter dem Wort "Kunst" verstecken können. Ein einfacher Schachzug und man darf sich äußern wie man lustig ist. So ein riesengroßes *zensiert* Erdogan auch ist: Ein Staatsoberhaupt eines anderen Staates bzw. überhaupt Leute in der Öffentlichkeit in aller Öffentlichkeit als "pädophile Ziegenficker" u.s.w. zu betiteln geht imho viel zu weit. Egal wie man zum Thema Erdogan und Co. steht. Das darf auch nicht durch den Faktor Comedian und Meinungsfreiheit gedeckt werden. Das geht zu weit. Es muß auch für diese Leute Grenzen geben die man nicht überschreitet. Und Böhmermann hat diese Grenze deutlichst überschritten.

Das hat auch nichts mit Arschkriecherei zu tun sondern mit einem anständigen Umgangston. Bei allem Verständnis.

Nur, dass es darum überhaupt nicht geht. Wenn man den Kontext nicht beachtet ist es total wertlos darüber zu diskutieren. Dann kommt das Argument "ja, dann könnte ich ja jeden beleidigen und ungeschoren davon kommen nur weil ich davor sage das was jetzt kommt darf ich eigentlich nicht sagen" wie der eine Anwalt bei Anne Will versuchte das ganze zu erklären. Wenn das in einer Satiresendung passiert, ist das imho was völlig anderes wie wenn man sowas jemandem privat sagt ohne den satirischen Kontext.

Ich bin mir nicht sicher was ich davon halten soll finde aber die Meinung ganz interessant, dass man jetzt Erdogan zeigen könne wie Rechtsstaatlichkeit funktioniert. Auf der anderen Seite hätte Merkel natürlich von vorneherein im übertragenen Sinne "Fick dich, Erdowahn" sagen können (you see what I did there? ;) )
 
In dem Paragraph steht nichts davon, dass eine Strafverfolgung auf Basis dieses Paragraphen eine Zustimmung der Bundesregierung bedarf.

das steht in § 104 a stgb.

Es ist bei allen im Strafgesetzbuch aufgeführten Delikten alleinige Entscheidung der Staatsanwaltschaften und der Justiz ob Anklage erhoben wird oder nicht.

auch das ist falsch.
es gibt sog. antragsdelikte.
dazu zählt ua auch die "einfache" beleidigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und für mich ist es irrelevant ob es in einer Comedian-Sendung gesagt wird oder nicht. Beleidigung ist Beleidigung. Und das auf unterstem Niveau.

Genau das meine ich wenn ich sage, daß es auch für Comedians Grenzen geben muß.
 
ich dachte, hier geht es nicht um die sache an sich, sondern um die ermächtigung durch die regierung?
das sind zwei verschiedene dinge, die es zu trennen gilt.

in deutschland darf (fast) jeder jeden, wegen (fast) jedem scheiß verklagen.
ist nun mal so.
ob er dann auch recht bekommt, ist ne ganz andere frage.
 
Diese ganze Aktion ist eine einzige Farce. Das Problem ist nicht Böhmermann mit seinem Gedicht und der äußerst blumigen Wortwahl, sondern dass Erdogan den Begriff Satire nicht versteht. Der reagiert genauso radikal wie jene Flachbirnen die nach der Mohammed-Karikatur meinten die Redaktion von Charlie Hebdo abschlachten zu müssen. Politisch-gefärbter Humor ist in in Ost-Europa/Nahem Osten genauso unterentwickelt wie die lockere Haltung zu scharfen Spitzen auf die muslimische Religion.

Wäre ein deutscher Politiker Zielobjekt Böhmermanns Spotts geworden, ich denke darauf wäre niemand angesprungen, eben weil Satire zu unserer Kultur gehört, und da war der Jan absolut nicht der Erste der verbal gerne über die Stränge geschlagen hat.

gesendet von meinem Asus Fonepad
 
Naja "Spitzen" und verbale Beleidigung auf unterstem Niveau ist bei mir noch ein großer Unterschied.
 
Was bisher geschah

- harmloser extra3 Beitrag
- Erdogan regt sich auf
- Böhmermann macht einen Beitrag zum Thema, inkl. "Schmähkritik" (Abschrift) (Video in komplettem Zusammenhang in FK-TV)
- ZDF zensiert Beitrag
- Merkel gibt ungefragt ihre Meinung zum Thema ab
- Erdogan zeigt B. privat wegen Beleidigung an
- Erdogan will eine Sonderbehandlung nach §103, weil er als ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt wurde.
- Merkel sagt als entscheidende Stimme: "OK, bekommst du".


Was haltet ihr davon? Findet ihr die Entscheidung von (letztendlich) Merkel richtig?

Online-Umfragen sind ja von Haus aus nicht sonderlich repräsentativ, aber ich finde du hättest zumindest deine Einleitung wertneutral halten können.
"Regt sich auf", "zensiert", "ungefragt", "Sonderbehandlung"? Tendenziöser geht ja wohl nicht...


Wenn etwas politische Wellen schlägt erwarte ich von der Kanzlerin/Politik, dass sie sich dazu äußert. Das tat sie nach der auslösenden extra3-Sendung, mit ihren diplomatischen Verzwirbelungen, ja auch.
Das wertende, "bewusst verletzend", war sicherlich ein Versuch die Wogen zu glätten bevor es weiter eskaliert, und Erdogan zu bewegen von einer Anzeige abzusehen. Dieser Schuß ging bekanntlich nach hinten los.

Ansonsten ist meine Meinung, da es diesen Paragraphen nunmal gibt, dass es vollkommen richtig ist diese Geschichte von der Justiz regeln zu lassen. Es war zu erwarten, dass ihr das viele als "einknicken" auslegen würden. Aber ich finde, sie hat es einfach dahin weitergereicht wo es hingehört. Den Fall zu entscheiden ist nicht Aufgabe der Kanzlerin, und mit einem Veto hätte sie entschieden. Und dabei die Frage, "was darf Satire", unbeantwortet gelassen. Ich finde es positiv, dass dies aufgearbeitet wird.

Ob es Schmähkritik oder im Gesamtbild Satire war ist eben nicht so eindeutig wie manche glauben. Böhmermann war sich sicher bewusst wie scharf er damit an die Grenze ging. Es dürfte eine interessante (juristische - nicht politische) Debatte werden, ob er diese Grenze überschritt.
 
Das Problem was ich sehe, daß sich Comedian bei Beleidigungen immer hinter dem Wort "Kunst" verstecken können. Ein einfacher Schachzug und man darf sich äußern wie man lustig ist.
a) Erdogan hat dieses durch sein Verhalten bzgl. des extra3 Beitrages provoziert.
b) Viele begreifen scheinbar immer noch nicht, daß der Rahmen nicht bei "Das, was ich jetzt sage, darf man nicht" endet, sondern eben extra3 und Erdogans Reaktion als Aufhänger benutzt, daraufhin erklärt, daß das völlig legal ist und daraufhin erst auf den wohl illegalen Beitrag zu Demonstrationszwecken umschwenkt. Sprich, der Rahmen ist viel größer, als eine einfache "negierende" Behauptung, die vorangestellt wurde.

Ein Staatsoberhaupt eines anderen Staates bzw. überhaupt Leute in der Öffentlichkeit in aller Öffentlichkeit als "pädophile Ziegenficker" u.s.w. zu betiteln geht imho viel zu weit.
Richtig. Und genau darum geht es. Das Gedicht ist das, was nicht mehr geht.


Mal ein anderes Beispiel:
Wenn ich jetzt sagen würde: "Der Holocaust hat nie stattgefunden." und das anhand von Beispielen, Verschwörungstheorien oder wasweißichwie ausführlich begründen würde, hätte ich natürlich eine Straftat nach $130 StGB begangen.

Sicher?

Nein. Wenn ich das nämlich innerhalb eines Rahmens mache - beispielsweise als Vortrag darüber, wie Holocaustleugner argumentieren, hätte ich mir mit einem identischen Wortlaut nichts zuschulden kommen lassen.

Oder auch hier in diesem Posting. Da habe ich ja auch exakt die Worte gewählt, die mich ohne Zusammenhang - ohne den Rahmen, der das bloß als Beispiel deklariert, hinter Gitter bringen würden.
Mit diesem Rahmen bin ich allerdings rechtlich gesehen aus dem Schneider und brauche keine Angst vor Bestrafung zu haben.
Ebenso hätte ich ein "Das darf man nicht sagen: " davorsetzen können, und damit wären wir sinngemäß exakt beim Böhmermannfall. Ich stelle klar, was man nicht darf.

Das Problem bei Böhmermann ist, daß er das Gedicht selbst verfaßt hat - aber welchen satirischen Beitrag sollte er sonst als Anschauungsbeispiel nehmen? Sowas ist ja laut ihm bei uns verboten und wird daher schlicht nicht produziert.
=> Er mußte sich sein eigenes Gedicht schreiben.

Egal wie man zum Thema Erdogan und Co. steht. Das darf auch nicht durch den Faktor Comedian und Meinungsfreiheit gedeckt werden. Das geht zu weit.
Absolut richtig. Das sagt Böhmermann ja auch selbst. Aber es ist eben nur ein Beispiel innerhalb einer Argumentation/Erklärung/Nachhilfe Stunde.

Es ist bei allen im Strafgesetzbuch aufgeführten Delikten alleinige Entscheidung der Staatsanwaltschaften und der Justiz ob Anklage erhoben wird oder nicht.
Es ist völlig richtig, daß sich die Gerichte mit dem Gedicht befassen, was sie aufgrund Erdogans privater Beleidigungsklage bereits tun und dort ggfalls zu einem Strafmaß Für Böhmermann kommen werden.


Bei Merkels §103 Entscheidung geht es aber darum, das das Ganze für Böhmermann nicht ein Jahr (oder Geldstrafe) als maximal mögliche Bestrafung hat, sondern bis zu fünf Jahre - und zwar im schlimmsten Fall ohne Möglichkeit der Umwandlung in eine Geldstrafe.
Um nichts anderes geht es aktuell beim §103. Nur darum, die Bestrafung hochzusetzen.

Weil Erdogan ein "ausländisches Staatsoberhaupt" ist und nicht nur ein Mafiaboss in Istanbul.

Ist das richtig?
 
Online-Umfragen sind ja von Haus aus nicht sonderlich repräsentativ, aber ich finde du hättest zumindest deine Einleitung wertneutral halten können.
"Regt sich auf", "zensiert", "ungefragt", "Sonderbehandlung"? Tendenziöser geht ja wohl nicht...
Findest du?

a) Wenn man den Botschafter einbestellt, weil hierzulande jemand ein Spottlied gemacht hat, kann man das wohl "aufregen" nennen
b) Wenn das ZDF das Gedicht aus der Mediathek Version schneidet, ist das was ...?
c) Das "bewußt verletzend" ist nun mal eine völlig ungefragte persönliche Meinungsäußerung von Merkel, die sie auch noch öffentlich über ihren Pressesprecher verlesen ließ - als Staatsoberhaupt sollte man in einer solchen Angelegenheit neutral bleiben - vor allem, wenn man schon die Steilvorlage zu "Das ist Sparta Deutschland, was mischst du dich hier ein?" aus diplomatischen Gründen vergehen läßt.
d) §103 beinhaltet nun mal eine Sonderbehandlung nur für ausländische Staatsoberhäupter.
e) Hey, das ist nur ein Forenumfrage. Keine staatlich-offizielle Forschungsstudie. ;)
 
Der Beitrag wurde freigegeben und gesendet. Also eben nicht zensiert. Ihn nachträglich aus der Mediathek zu entfernen, weil man nach juristischer Beratung der Meinung war er verstoße gegen Gesetze, ist ebenfalls keine Zensur ("Qualitätsstandards" vorzuschieben aber schon etwas halbseiden).

Wie kommst du darauf es wäre eine innere Angelegenheit, wenn man einen ausländischen Regierungschef beleidigt? :confused:

Wenn jemand Gauck beleidigt, weil dieser einem ausländischen Chef die Hand schüttelte, dann wäre es das. Aber der Angriff ging doch bewusst in's Ausland. Es ist Erdogans gutes Recht juristisch dagegen vorzugehen. Paragraph 103 ist noch Gesetz.

Bei extra3 wurde ihm dagegen klar gemacht, dass es dafür keine Grundlage gab.
 
'Findet ihr die Entscheidung von Merkel richtig, eine Strafverfolgung laut §103 zulassen?'
Ganz einfach ja, denn jeder hat das Recht jeden anzuzeigen. Ob man aber im Recht ist, ist eine ganz andere Fragen.
Wenn's aber wirklich vor'm Gericht landet, dann bin ich auf Böhmermanns Seite!

Zum anderen sollte man sich aber auch die Frage stellen, wie weit Satire oder auch Schwarzer Humor gehen darf.
Ich habe schon oft gehört das Schwarzer Humor alles darf und keine Grenzen hat, ob das jetzt stimmt, sei mal dahin gestellt.
 
Der Beitrag wurde freigegeben und gesendet. Also eben nicht zensiert. Ihn nachträglich aus der Mediathek zu entfernen, weil man nach juristischer Beratung der Meinung war er verstoße gegen Gesetze, ist ebenfalls keine Zensur ("Qualitätsstandards" vorzuschieben aber schon etwas halbseiden).
Ansichtssache. Wenn man die Originalsendung nicht sehen konnte und daher auf die Mediathek Version angewiesen ist oder einfach erst am Folgetag mal schauen wollte, worüber denn alle diskutieren, sieht das anders aus.

Wie kommst du darauf es wäre eine innere Angelegenheit, wenn man einen ausländischen Regierungschef beleidigt? :confused:
Das war auf den extra3 Beitrag bezogen.

Paragraph 103 ist noch Gesetz.
Welches die Entscheidung, ob die Strafverschärfung durch den §103 zutreffen kann, letztendlich in Merkels Hand gelegt hat.
Sowohl das Verweigern als auch das jetzige Durchwinken ist rechtens.

'Findet ihr die Entscheidung von Merkel richtig, eine Strafverfolgung laut §103 zulassen?'
Ganz einfach ja, denn jeder hat das Recht jeden anzuzeigen. Ob man aber im Recht ist, ist eine ganz andere Fragen.
Wie ich schon oben schrieb:

Es ist völlig richtig, daß sich die Gerichte mit dem Gedicht befassen, was sie aufgrund Erdogans privater Beleidigungsklage bereits tun und dort ggfalls zu einem Strafmaß Für Böhmermann kommen werden.


Bei Merkels §103 Entscheidung geht es aber darum, das das Ganze für Böhmermann nicht ein Jahr (oder Geldstrafe) als maximal mögliche Bestrafung hat, sondern bis zu fünf Jahre - und zwar im schlimmsten Fall ohne Möglichkeit der Umwandlung in eine Geldstrafe.
Um nichts anderes geht es aktuell beim §103. Nur darum, die Bestrafung hochzusetzen.

Weil Erdogan ein "ausländisches Staatsoberhaupt" ist und nicht nur ein Mafiaboss in Istanbul.

Ist das richtig?
 
Die (potentielle) Bestrafung ist die andere Seite. Aber ohne Blessuren solche Dinge zuzulassen ist ein Unding. Ob man dafür 5 Jahre in den Kahn gehen muß ist die andere Seite. Da fehlt mir wiederum echt das Maß. Aber ganz ohne einen auf den Deckel zu bekommen würde ich Böhmermann nicht ziehen lassen.
 
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