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Fall Böhmermann: Merkel läßt Strafverfolgung nach §103 zu - richtig oder falsch?
Was bisher geschah
- harmloser extra3 Beitrag
- Erdogan regt sich auf
- Böhmermann macht einen Beitrag zum Thema, inkl. "Schmähkritik" (Abschrift) (Video in komplettem Zusammenhang in FK-TV)
- ZDF zensiert Beitrag
- Merkel gibt ungefragt ihre Meinung zum Thema ab
- Erdogan zeigt B. privat wegen Beleidigung an
- Erdogan will eine Sonderbehandlung nach §103, weil er als ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt wurde.
- Merkel sagt als entscheidende Stimme: "OK, bekommst du".
Was haltet ihr davon? Findet ihr die Entscheidung von (letztendlich) Merkel richtig?
Meine Meinung zum Thema
- Erdogan hat sich bei einem weitaus wichtigeren Thema mit "Was mischt ihr euch hier ein? das ist die Türkei, das ist unser Land, das geht euch nix an." (sinngemäß) geäußert - was gehen ihn Witze, die in einem anderen Land gemacht werden, an?
- Erdogan hat Satire zum Thema gemacht, als er den extra3 Beitrag verbieten wollte. Wenn man ein Thema auf den Tisch bringt, muß man auch mit Gegenstimmen rechnen. Wir sind hier schließlich nicht in der Türkei.
- Böhmermann hat ein Gedicht vorgetragen. Der Rahmen ist allerdings wichtig. Der Rahmen ist allerdings nicht "Das, was jetzt kommt, darf man nicht machen", sondern deutlich größer.
Es handelt sich um eine Art Nachhilfe Stunde in Meinungsfreiheit - siehe diesen zusammengekürzten Ablauf:
Nochmal kurz zusammengefaßt:
Schau'n sie mal hier, Herr Erdogan: Das ist der Beitrag von extra3. Hier drüben, dieser Zaun markiert die Grenze der Meinungsfreiheit. Alles dazwischen darf man hier in Deutschland. So, und wenn man jetzt mal hier rübergeht (klettert über den Zaun), das was man hier finden würde, sähe dann etwa so aus:
[Gedicht]
Und das darf man in Deutschland nicht.
Das Gedicht selbst muß natürlich unter aller Kanone sein, denn sonst wäre es ja kein sinnvolles Beispiel in dieser Nachhilfe Stunde.
Btw: Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie sich Türken (außer Erdogan) davon beleidigt fühlen können. Es geht eindeutig nur und ausschließlich um Erdogan.
Die Folgen
Erdogan hat B. wg. Beleidigung angezeigt. Das Verfahren läuft.
Unabhängig davon gibt es den archaischen §103, der Staatsoberhäuptern eine zusätzliche Sonderbehandlung in Form einer höheren Strafe zugesteht.
Laut diesem Paragrafen kann die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen - oder eben auch nicht.
Beide Möglichkeiten sind vollkommen rechtens und Merkel würde durch eine Verweigerung der Ermächtigung kein Gesetz brechen oder die Grenzen zwischen den Gewalten aufweichen, wie mancherorts behauptet wird.
Mit der Ermächtigung hat sie hingegen letztendlich zugestimmt, daß Erdogan eine Sonderbehandlung verdient hat, weil er ein Staatsoberhaupt ist - sagt aber im nächsten Satz, daß sie diesen Paragraphen abschaffen will.
Wie kann man eine Entscheidung für die Sonderbehandlung treffen, wenn man diese für überflüssig hält?
Kann man das eigentlich auf irgendeine Weise begründen, die nicht eine Art Kuschen vor Erdogan beinhaltet?
Was bisher geschah
- harmloser extra3 Beitrag
- Erdogan regt sich auf
- Böhmermann macht einen Beitrag zum Thema, inkl. "Schmähkritik" (Abschrift) (Video in komplettem Zusammenhang in FK-TV)
- ZDF zensiert Beitrag
- Merkel gibt ungefragt ihre Meinung zum Thema ab
- Erdogan zeigt B. privat wegen Beleidigung an
- Erdogan will eine Sonderbehandlung nach §103, weil er als ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt wurde.
- Merkel sagt als entscheidende Stimme: "OK, bekommst du".
Was haltet ihr davon? Findet ihr die Entscheidung von (letztendlich) Merkel richtig?
Meine Meinung zum Thema
- Erdogan hat sich bei einem weitaus wichtigeren Thema mit "Was mischt ihr euch hier ein? das ist die Türkei, das ist unser Land, das geht euch nix an." (sinngemäß) geäußert - was gehen ihn Witze, die in einem anderen Land gemacht werden, an?
- Erdogan hat Satire zum Thema gemacht, als er den extra3 Beitrag verbieten wollte. Wenn man ein Thema auf den Tisch bringt, muß man auch mit Gegenstimmen rechnen. Wir sind hier schließlich nicht in der Türkei.
- Böhmermann hat ein Gedicht vorgetragen. Der Rahmen ist allerdings wichtig. Der Rahmen ist allerdings nicht "Das, was jetzt kommt, darf man nicht machen", sondern deutlich größer.
Es handelt sich um eine Art Nachhilfe Stunde in Meinungsfreiheit - siehe diesen zusammengekürzten Ablauf:
Vielleicht muss man da ganz kurz was erklären: Was die Kollegen von "Extra 3" da gemacht haben, also inhaltlich humorvoll mit dem umgegangen sind, was Sie da quasi politisch unten tun, Herr Erdogan - das ist in Deutschland, in Europa gedeckt von der Kunstfreiheit, von der Pressefreiheit, von der Meinungsfreiheit, [...] Artikel 5 unseres Grundgesetzes, unserer tollen Verfassung: Das darf man hier. Da können Sie nicht einfach sagen, die Bundesregierung soll die Satire zurückziehen oder das muss irgendwie gelöscht werden aus dem Internet. In Deutschland ist so was erlaubt, [...]
Böhmermann: Herr Erdogan, es gibt Fälle, wo man auch in Deutschland, in Mitteleuropa Sachen macht, die nicht erlaubt sind. Also: Es gibt Kunstfreiheit - Satire und Kunst und Spaß - das ist erlaubt. Und es gibt das andere, wie heißt es?
Kabelka: Schmähkritik.[...] Das kann bestraft werden. Und dann können auch Sachen gelöscht werden - aber erst hinterher, nicht vorher?
Kabelka: Erst hinterher.
Böhmermann: Das ist vielleicht ein bisschen kompliziert - vielleicht erklären wir es an einem praktischen Beispiel mal ganz kurz. Ich hab ein Gedicht, das heißt "Schmähkritik". [...]
Also, das Gedicht. Das, was jetzt kommt, das darf man nicht machen?
Kabelka: Darf man NICHT machen.
Böhmermann: Wenn das öffentlich aufgeführt wird, das würde in Deutschland verboten.
[Gedicht]
Böhmermann: [...] was könnte da jetzt passieren?
Kabelka: Unter Umständen nimmt man es aus der Mediathek! Das kann jetzt rausgeschnitten werden.
Böhmermann: Also, wenn die Türkei oder ihr Präsident da was dagegen hätte, müsste er sich erst mal 'nen Anwalt suchen. [...] Nehmen Sie sich 'nen Anwalt, sagen Sie, Sie haben da was im Fernsehen gesehen, was Ihnen nicht gefällt - Schmähkritik - und dann geht man erst mal vor ein Amtsgericht. Einstweilige Verfügung, Unterlassungserklärung. Dann wird wahrscheinlich die Sendung, die das gemacht hat oder der Sender wird dann sagen: Nö, das sehen wir anders, und dann geht man die Instanzen hoch, und irgendwann in drei, vier Jahren... Wichtig ist: Sie müssen dafür sorgen, dass es nicht im Internet landet. Ganz wichtig, dass die Ausschnitte nicht...
Kabelka: Aber das macht doch keiner!
Böhmermann: Das macht keiner, kann ich mir auch nicht vorstellen. [...]
Böhmermann: Herr Erdogan, es gibt Fälle, wo man auch in Deutschland, in Mitteleuropa Sachen macht, die nicht erlaubt sind. Also: Es gibt Kunstfreiheit - Satire und Kunst und Spaß - das ist erlaubt. Und es gibt das andere, wie heißt es?
Kabelka: Schmähkritik.[...] Das kann bestraft werden. Und dann können auch Sachen gelöscht werden - aber erst hinterher, nicht vorher?
Kabelka: Erst hinterher.
Böhmermann: Das ist vielleicht ein bisschen kompliziert - vielleicht erklären wir es an einem praktischen Beispiel mal ganz kurz. Ich hab ein Gedicht, das heißt "Schmähkritik". [...]
Also, das Gedicht. Das, was jetzt kommt, das darf man nicht machen?
Kabelka: Darf man NICHT machen.
Böhmermann: Wenn das öffentlich aufgeführt wird, das würde in Deutschland verboten.
[Gedicht]
Böhmermann: [...] was könnte da jetzt passieren?
Kabelka: Unter Umständen nimmt man es aus der Mediathek! Das kann jetzt rausgeschnitten werden.
Böhmermann: Also, wenn die Türkei oder ihr Präsident da was dagegen hätte, müsste er sich erst mal 'nen Anwalt suchen. [...] Nehmen Sie sich 'nen Anwalt, sagen Sie, Sie haben da was im Fernsehen gesehen, was Ihnen nicht gefällt - Schmähkritik - und dann geht man erst mal vor ein Amtsgericht. Einstweilige Verfügung, Unterlassungserklärung. Dann wird wahrscheinlich die Sendung, die das gemacht hat oder der Sender wird dann sagen: Nö, das sehen wir anders, und dann geht man die Instanzen hoch, und irgendwann in drei, vier Jahren... Wichtig ist: Sie müssen dafür sorgen, dass es nicht im Internet landet. Ganz wichtig, dass die Ausschnitte nicht...
Kabelka: Aber das macht doch keiner!
Böhmermann: Das macht keiner, kann ich mir auch nicht vorstellen. [...]
Nochmal kurz zusammengefaßt:
Schau'n sie mal hier, Herr Erdogan: Das ist der Beitrag von extra3. Hier drüben, dieser Zaun markiert die Grenze der Meinungsfreiheit. Alles dazwischen darf man hier in Deutschland. So, und wenn man jetzt mal hier rübergeht (klettert über den Zaun), das was man hier finden würde, sähe dann etwa so aus:
[Gedicht]
Und das darf man in Deutschland nicht.
Das Gedicht selbst muß natürlich unter aller Kanone sein, denn sonst wäre es ja kein sinnvolles Beispiel in dieser Nachhilfe Stunde.
Btw: Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, wie sich Türken (außer Erdogan) davon beleidigt fühlen können. Es geht eindeutig nur und ausschließlich um Erdogan.
Die Folgen
Erdogan hat B. wg. Beleidigung angezeigt. Das Verfahren läuft.
Unabhängig davon gibt es den archaischen §103, der Staatsoberhäuptern eine zusätzliche Sonderbehandlung in Form einer höheren Strafe zugesteht.
Laut diesem Paragrafen kann die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen - oder eben auch nicht.
Beide Möglichkeiten sind vollkommen rechtens und Merkel würde durch eine Verweigerung der Ermächtigung kein Gesetz brechen oder die Grenzen zwischen den Gewalten aufweichen, wie mancherorts behauptet wird.
Mit der Ermächtigung hat sie hingegen letztendlich zugestimmt, daß Erdogan eine Sonderbehandlung verdient hat, weil er ein Staatsoberhaupt ist - sagt aber im nächsten Satz, daß sie diesen Paragraphen abschaffen will.
Wie kann man eine Entscheidung für die Sonderbehandlung treffen, wenn man diese für überflüssig hält?
Kann man das eigentlich auf irgendeine Weise begründen, die nicht eine Art Kuschen vor Erdogan beinhaltet?