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[ Erfahrungen? ] Hat ein Mieter Anspruch auf DVB-C-fähigen Kabelanschluss?

Herbboy

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[ Erfahrungen? ] Hat ein Mieter Anspruch auf DVB-C-fähigen Kabelanschluss?

Moin! :]

also, bei uns im Haus hat jeder Kabel-TV, das Haus steht schon ca. 25 Jahre, von Anfang an war KabelTV verfügbar. Dementsprechen alt is der Verstärker/Verteiler im Keller, der 15 Wohnungen versorgt. Sein Frequenzbereich geht grad mal bis 400MHz, obwohl schon seit ner Weile mehr als 800Mhz Standard ist.

So, ich (Wohung gehört mienem Vater) hab wiederum seit 2 jahren DVB-C, was man ja jeder für sich selber bestellen kann und über das normale Kabelnetz mitgesendet wird. Nur: Einige Sender fehlen, weil die über 400MHz liegen. Zudem hab ich manchmal Probleme bei ARD und den Dritten. Neue Dose bei mir half nix. Ich bin aber SCHEINBAR der einzige, der schon DVB-C hat.

Die Frage ist: hab ich nen Anspruch drauf, dass im Haus nun auf Gemeinschaftskosten ein modernerer Verstärker installiert wird? Oder besteht mein Anspruch nur in einem normal-guten Analog-Empfang? Der is btw bei mir auch nicht besonders gut, d.h. an sich müßte so oder so mal ein Techniker kommen...

Das Prob ist, dass die Verwaltung zuerst grünes Licht gab, sofern das prob nicht IN meiner Wohnung liegt. Das ist aber schon 4-5 Wochen her, inzwischen hält sie sich mehr und mehr zurück (angeblich fehlt ein Kostenvoranschlag der Firma, die das machen soll), hat auch völlig ohne Grundeinen Eigentümer, der FRÜHER Ansprechpartner im Haus für die Gemeinschaft war (Ex-Verwaltungsrat-Vorsitzender), kontaktierte, der wiederum alles, was ihm persönlich nix nutzt, abblockt und auch großen Einfluss auf andere Eigentümer im Haus hat... Viele im haus haben sich schon mit dem angelegt, aber wieder andere sind fast immer auf seiner Seite...

Jetzt fürchte ich, dass ich nur ne Chance hab, wenn noch rechtlich Anspruch hätte, ansonsten muss man bis zur nächsten Versammlung warten, bei der ein Mehrheitsbeschluss nötig wäre, wobei das wiederum an sich klappen müßte, die meisten Leute zu überzeugen da

- der Wert der Wohungen steigt, wenn uneingeschränkt digital-TV und auch Internet per Kabel möglich ist
- es selbst bei nur 10 jahren Nutzung des neuen Verstärkers ca. 1-2€ pro JAHR pro Wohung kostet. ich schätze mal 150-250€ kosten für den "Einbau". Man muss ja an sich nur passende Bohrlöcher für die Halterung bohren, Verstärker einhängen, Kabel anschließen, fertig.
- früher oder später seitens der kabel-Anbieter eh alles auf digital umgestellt wird, d.h. ein Verweigern jetzt wäre an sich IMHO nur reine Sturheit bzw. Schikane mir / meinem Vater gegenüber.
 
AW: [ Erfahrungen? ] Hat ein Mieter Anspruch auf DVB-C-fähigen Kabelanschluss?

meines wissens macht die "aufrüstung" eh kabel-deutschland,
kosten dürften dafür keien anfallen, weil KD damit ja verdienen will, das du dvb-c bestellst udn bezahlst
 
AW: [ Erfahrungen? ] Hat ein Mieter Anspruch auf DVB-C-fähigen Kabelanschluss?

Chris-W201-Fan am 23.10.2008 22:54 schrieb:
meines wissens macht die "aufrüstung" eh kabel-deutschland,
kosten dürften dafür keien anfallen, weil KD damit ja verdienen will, das du dvb-c bestellst udn bezahlst

bei mir isses unitymedia - und soweit ich weiß sind die nur bis zum übergabepunkt verantwortlich.
 
AW: [ Erfahrungen? ] Hat ein Mieter Anspruch auf DVB-C-fähigen Kabelanschluss?

Bei uns im Haus ist vor ein paar Jahren die alte analog Anlage kaputt gegangen und der Vermieter hat jeder Wohnung auf Wunsch einen DVB-T Receiver zur Verfügung gestellt.

Soweit so gut, nur gab es eine ältere Dame die die ganze Zeit rumgemeckert hat wie schlecht Empfang mit DVB-T sei und wie pixelig (sie hat es anders Ausgedrückt, das war aber gemeint ;) ) das Bild ist.
Das Ende vom Lied war, der Vermieter ist verpflichtet einen Einwandfreien Fernsehempfang zu gewährleisten und daher hat der Vermieter hier dann, obwohl es in meinen Augen keinen Grund dazu gab, eine DVB-S Anlage auf dem Dach installieren lassen, da sich aufgrund der Technik von DVB-T dort kein einwandfreier Empfang garantieren lässt.
 
AW: [ Erfahrungen? ] Hat ein Mieter Anspruch auf DVB-C-fähigen Kabelanschluss?

Blackout am 24.10.2008 00:26 schrieb:
Bei uns im Haus ist vor ein paar Jahren die alte analog Anlage kaputt gegangen und der Vermieter hat jeder Wohnung auf Wunsch einen DVB-T Receiver zur Verfügung gestellt.

Soweit so gut, nur gab es eine ältere Dame die die ganze Zeit rumgemeckert hat wie schlecht Empfang mit DVB-T sei und wie pixelig (sie hat es anders Ausgedrückt, das war aber gemeint ;) ) das Bild ist.
Das Ende vom Lied war, der Vermieter ist verpflichtet einen Einwandfreien Fernsehempfang zu gewährleisten
txh, aber das passt leider nicht so ganz, da ja offenbar vermieter = beseitzer ALLER wohnungen war...

was wäre denn, wenn die alte dame nen anderen vermieter haben würde als der rest des hauses? hätte dann die gemeinschaft, also alle vermieter zusammen, für abhilfe sorgen müssen, oder wär nur dieser EINE vermieter dann in der pficht? in letzterem wäre das dann, auf mich übertragen, mein vater, der das zahlen müßte...

zudem hab ich ja nen guten empfang, nur fehlen 3-4 paar sender, und beim analogen empfang, der bei mir nicht gut ist, könnte man das ganze ja doch evtl. IN meiner wohnung fixen, dann würd auch meiner vater zahlen müssen und nicht die gemeinschaft.
 
AW: [ Erfahrungen? ] Hat ein Mieter Anspruch auf DVB-C-fähigen Kabelanschluss?

So wie es im letzten Satz von mir steht.
Der Vermieter der jeweiligen Wohnung (egal ob 1 oder 20) ist verpflichtet eine störungsfreie Grundversorgung von Fernsehen bereitzustellen.
In unserem Fall galt DVB-T nicht als Störungsfrei.

Wo das nun festgelegt ist, wie viele und welche Sender als Grundversorgung gelten, frag mich nicht.
In unserem Fall hatte ich damit ja auch nicht viel zu tun, die Hausverwalterin hat sich um alles gekümmert.
 
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